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Nitrozellulosefilm

Auf dem Pulverfass

24.03.2017

Film

Nitrozellulosefilm ist bereits im unzerstörten Zustand höchst feuergefährlich. Grund ist, dass der Schichtträger des Filmmaterials auf Zellulosenitratbasis aufgebaut ist. Dieses ist aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung eine zersetzliche Substanz – einmal in Brand geraten, sind die umgangsprachlich Nitrofilme genannten Filme nicht mehr löschbar. Aber der Reihe nach.

Die Zersetzung

Der Zersetzungsprozess von Zellulosenitrat, dem Schichtträger des Filmmaterials, wird durch Temperatur und Luftfeuchtigkeit entscheidend beeinflusst. Unter günstigen Lagerbedingungen lässt sich der Prozess verzögern – aufgehalten werden kann er jedoch nicht.

Bei der Zersetzung entwickeln sich in einem ersten Stadium sogenannte nitrose Gase. Sie sind schwerer als Luft und sinken zu Boden; zudem weisen sie einen beißenden, stechenden Geruch auf und sind außerordentlich giftig. Das Silberbild verblasst und die Emulsion verfärbt sich bräunlich.

In einem zweiten Stadium beginnt die Emulsion zu kleben. Sie weicht teilweise auf und wird blasig. Dabei entsteht ein strenger Geruch.

In einem dritten Stadium backt der Film zu einer Masse zusammen; der Schichtträger beginnt zu einem bräunlichen Pulver mit beißendem Geruch zu verfallen.

Die Feuer- und Explosionsgefahr

Die für Nitrofilm verwendete Zellulosenitratbasis ähnelt dem Grundstoff des rauchschwachen Schießpulvers, der Schießbaumwolle. Das macht das Filmmaterial von vorneherein höchst feuergefährlich.

Frischer Nitrofilm entzündet sich bei ca. 130 Grad; im letzten Stadium der Zersetzung kann sich der Film schon unterhalb von 40 Grad entzünden. Da sich bei der Zersetzung fast ausschließlich gasförmige Stoffe bilden, besteht Explosionsgefahr.

Sollten Nitrofilme in Brand geraten, sind sie nicht mehr löschbar, denn beim Verbrennungsvorgang wird Sauerstoff freigesetzt. Er lässt das Feuer selbst dann weiterbrennen, wenn ihm der Luftsauerstoff durch Wasser, Schaum oder Sand entzogen wird.

Rückblick

In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Verwendung von Nitrozellulosefilm 1957 gesetzlich verboten. In der DDR nutzte die Filmfabrik Wolfen Zellulosenitrat als Schichtträger noch bis in die 1960er Jahre. Der danach verwendete Sicherheits- oder Safetyfilm kategorisiert verschiedene, weniger feuergefährliche Schichtträger, die aber gleichwohl chemischen Zersetzungserscheinungen unterliegen können.