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Blockbildung und Wiedervereinigung II - 11. bis 14. Mai 1955: Warschauer Konferenz Europäischer Staaten zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in Europa

Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Warschauer Vertrag

  • BRD (ab 1949)
  • DDR (1949-1990)

Hintergrundinformationen

Hintergrundinformationen

Nach Inkrafttreten der Pariser Verträge und dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland in die nordatlantische Allianz wollte die Sowjetunion der NATO ein eigenes Verteidigungsbündnis entgegenstellen und damit auf die veränderte Lage in Westeuropa reagieren. Vorbereitungen dazu waren bereits auf der Konferenz von acht osteuropäischen Staaten vom 29. November bis 2. Dezember 1954 in Moskau beschlossen worden. Falls die Pariser Verträge ratifiziert würden, sollte erneut beraten werden.

In einer ersten Reaktion annullierte der Oberste Sowjet der UdSSR am 7. Mai 1955 die mit Großbritannien 1942 und Frankreich 1944 geschlossenen Beistandsverträge im Falle einer erneuten Aggression Deutschlands. Als Ergebnis der zweiten Konferenz unterzeichneten die acht Teilnehmerstaaten Albanien, Bulgarien, DDR, Polen, Rumänien, Sowjetunion, Tschechoslowakei und Ungarn in Warschau den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand (Warschauer Vertrag).

Hanns Jürgen Küsters