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Das Reichskammergericht

  • Heiliges Römisches Reich (1495-1806)

Hintergrundinformationen

Hintergrundinformationen

Auf dem Reichstag zu Worms 1495 werden weitreichende Reformen verabschiedet. Dazu gehört vor allem das Gebot des "Ewigen Landfriedens": Das Fehderecht wird untersagt, keiner darf gewaltsam gegen andere Reichsuntertanen vorgehen. Zur Sicherung des Landfriedens und um Verstöße dagegen gerichtlich ahnden zu können, wird im gleichen Jahr das Reichskammergericht gegründet, bis zu seiner Auflösung 1806 das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Sitz ist zunächst Frankfurt am Main und - nach mehreren Zwischenstationen - ab 1527 Speyer. 1689 wird Wetzlar Standort.

Bis dahin war das königliche Gericht die höchste Rechtsinstanz. Es konnte nur dort zusammentreten, wo sich der Monarch aufhielt - an allen anderen Orten des Reiches musste die Klärung rechtlicher Probleme aufgeschoben werden. Dies führte zu einer Krise der Rechtsprechung.

Der Stich ("Praxis Juris et Processus Cameralis Novissima"), zeigt eine Gerichtsszene ("Conspectus Cancellariae Camerae Imperialis"), eingerahmt von Abbildungen der Kaiser Maximilian I. (1493-1519) und Karl VI. (1711-1740), darunter eine Stadtansicht von Wetzlar.

Dorothe Ganser, Gisela Müller