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Die Rentenreform von 1957

Eine Online-Galerie des Bundesarchivs zum 60. Jahrestag der Verabschiedung der Rentenreform

  • BRD (ab 1949)

Hintergrundinformationen

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Mit dieser umfassenden Sozialreform reagierte die Bundesregierung unter Bundeskanzler Adenauer (CDU) auf die zunehmende Verarmung vieler Rentnerinnen und Rentner in den 1950er Jahren, deren Bezüge bis dahin nicht regelmäßig an die steigenden Löhne und Preise angepasst worden waren.

Die Ausgaben des Staates für Rentenzahlungen erfuhren so beinahe eine Verdopplung und erhöhten sich von ca. 7,4 Mrd. DM (im Jahr 1956) auf etwa 13 Mrd. DM (im Jahr 1957). Mit den neuen Gesetzen fand die Finanzierung der Renten über das in Deutschland bis heute angewandte Umlageprinzip ("Generationenvertrag") statt, sodass die in die Rentenkasse eingezahlten Beiträge überwiegend direkt zur Auszahlung an die Empfänger verwendet werden. Damit wurde das Kapitaldeckungsverfahren abgelöst, bei dem die Zahlungen aus dem für jeden Versicherten individuell angelegten Kapital erfolgen.

Die Rentenreform von 1957 sah eine Berechnungsformel vor, die unter anderem an die allgemeine Wirtschaftsleistung gekoppelt war, wenngleich sich dieser Berechnungsfaktor nicht automatisch an die wirtschaftliche Entwicklung anpasste (wie von der SPD gefordert), sondern regelmäßig nach Ermessen nachreguliert werden musste. Für alle Rentner, Invaliden und Hinterbliebene sollte sie eine spürbare Erhöhung der Sozialleistungen mit sich bringen.

Die Reform wurde von Zeitgenossen als dringlich und notwendig empfunden und fand  große öffentliche Beachtung. Seit Adenauers Ankündigung einer Sozialreform im Jahr 1953 geschahen allerdings lange nur wenige Schritte (wie etwa einzelne Sonderzulagen), weswegen die in der Rentenfrage als zerstritten empfundene Bundesregierung stark in der Kritik stand. In den Akten der Bundesministerien finden sich zahlreiche kritische Zuschriften von Parlamentsfraktionen, Gewerkschaften und weiteren Interessenverbänden, in denen die zuständigen Politiker zur Eile gemahnt und Empfehlungen bei der Umsetzung ausgesprochen werden. Die Erstauszahlung der neuen Rentenbeiträge im April 1957 nach Verabschiedung der Reform verknüpfte die Bundesregierung daher mit PR-Aktionen, um auf öffentliche Kritik zu reagieren und die eigene Popularität wieder zu erhöhen - nicht zuletzt mit Blick auf die Bundestagswahl im September 1957.

Anlässlich des 60. Jahrestages der Verabschiedung am 21. Januar 1957 soll durch ausgewählte Dokumente Einblick in diese Thematik gegeben werden: Die Erarbeitung der Rentenreform in den Ministerien sowie ihre Umsetzung kann über die Quellen im Bestand des Bundesarchivs sehr gut nachvollzogen werden. Die Dokumente stellen ein aussagekräftiges Zeugnis für das Verhalten von Regierung, Opposition, "Lobbys" und Medien angesichts eines Politikums von großem öffentlichen Interesse dar.

Kent Michaelis, im Januar 2017

Quellen des Bundesarchivs:

BArch, B 136/769; B 136/770;  B 145/1027; B 149/116804