Dateiablagen sind nach Kriterien strukturierte Ablagen von Dateien und Dateiordnern in einem Dateisystem. Auch bei Dateiablagen handelt es sich um Unterlagen aus öffentlichen Stellen im Sinne des Bundesarchivgesetzes (§ 1 Abs. 10 BArchG).
Hieraus ergibt sich, dass Dateiablagen von allen Stellen der zivilen Bundesverwaltung und des Geschäftsbereichs BMVg grundsätzlich dem Bundesarchiv anzubieten sind (§ 5 Abs. 1 BArchG). Das Bundesarchiv prüft, ob ihnen ein bleibender Wert zukommt. Gegebenenfalls werden Dateiablagen einer öffentlichen Stelle als Archivgut übernommen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an das verantwortliche Fachreferat.
Stellen der zivilen Bundesverwaltung, Verfassungsorgane und Bundesgerichte berät das Referat B 4 des Bundesarchivs.
Die militärischen und zivilen Stellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung unterstützt das Referat MA 1, Abteilung Militärarchiv.