Benutzen
Das Bundesarchivgesetz (BArchG) regelt in den §§ 10-13 den Zugang zu Archivgut. Grundsätzlich steht jeder Person auf Antrag das Recht zu, Archivgut des Bundes einzusehen. Vor einem Besuch beim Bundesarchiv ist eine schriftliche Kontaktaufnahme unbedingt zu empfehlen.