Mit der Unterzeichnung des Grundgesetzes in Bonn wurde am 23. Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Nach Artikel 20 versteht sie sich als demokratischer und sozialer Bundesstaat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung; die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Recht und Gesetz gebunden. Seit der Wiedervereinigung gilt das Grundgesetz für das gesamtdeutsche Bundesgebiet.
Die Bestände des Bundesarchivs zur Bundesrepublik umfassen die obersten Bundesbehörden, die oberen und zentralen Bundesbehörden, die Gerichte des Bundes sowie die bundesunmittelbaren Körperschaften und Anstalten sowie die Stiftungen des öffentlichen Rechts, die ihre Unterlagen an das Bundesarchiv abgeben. Ferner ediert das Bundesarchiv die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung und die Dokumente zur Deutschlandpolitik in wissenschaftlicher Form und betreut die Konzeption und Gestaltung des Themenportals "Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts" im Archivportal-D.
Dazu kommen Bilder und Plakate, Töne, Filme, Karten, Pläne, Nachlässe von Personen mit überregionaler Bedeutung, Archivgut von Parteien, Verbänden, Organisationen, Vereinigungen und Bewegungen, Personalakten von Angehörigen der Bundesverwaltung, der Streitkräfte und der Bundeswehrverwaltung, Sammlungen, Amtliche Druckschriften sowie unser Bibliotheksbestand.
Die Unterlagen des Auswärtigen Amts sind im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts benutzbar. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat unterhalten eigene Archive. Das Schriftgut von Bundesbehörden mit regionaler Zuständigkeit ist bis auf wenige Ausnahmen in den Archiven der Länder zugänglich.
Benutzung
Unterlagen zur Bundesrepublik Deutschland finden Sie vor allem an unseren Dienstorten in Koblenz, Freiburg, Bayreuth und Ludwigsburg.