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Deutscher Bund (1815-1866) und Provisorische Zentralgewalt (1848/49)

Im Jahr 1815 vereinigten sich die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ zusammen mit dem Kaiser von Österreich und den Königen von Preußen, Dänemark und der Niederlande zum Deutschen Bund. Dieser Staatenbund existierte bis 1866; nach der Märzrevolution von 1848 wurde er jedoch durch die provisorische Zentralgewalt des Deutschen Reichs von 1848/49 vorübergehend ersetzt.

Die Bestände des Bundesarchivs dieser Zeit umfassen die zentralen Organe und Einrichtungen des Deutschen Bundes, die Provisorische Zentralgewalt sowie die Deutsche Nationalversammlung von 1848/49. Auch die Überlieferung der Preußischen Marine zwischen 1849 und 1867 wird beim Bundesarchiv aufbewahrt. Weiterhin verfügt das Bundesarchiv über Sammlungen zur Geschichte des Deutschen Bundes, Sammlungen zur Geschichte der deutschen Revolution von 1848/49, Karten, Pläne, Zeichnungen, Karikaturen und Nachlässe.

Benutzung

Unterlagen zentraler Stellen aus der Zeit des Deutschen Bundes und der Provisorischen Zentralgewalt finden Sie an unseren Dienstorten in Berlin-Lichterfelde und Freiburg (Preußische Marine).