2.119.1 (bau1p): 1. Sicherheitspolizei.

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1. Sicherheitspolizei1.

1

Zu diesem TOP liegen zwei im wesentlichen übereinstimmende Protokollfassungen vor. Eine zusammenfassende Darstellung der Diskussion befindet sich im Protokoll selbst, während eine vom Protokollführer abgezeichnete Langfassung dem Sitzungsprotokoll als Anlage beigefügt ist (R 43 I /1352 , Bl. 369–374). Unter Hinweis auf die Bedeutung der Polizeifrage im Rahmen der Diskussion über die Heeresverminderung wird zu TOP 1 anstelle der Kurzfassung das ausführlichere Protokoll abgedruckt.

Der Reichsminister des Innern trug kurz das Verhältnis vor2 und stellte folgende Anträge:

2

Der Vortrag des RIM stützt sich auf sein Schreiben vom 22. 11. an folgende Ministerien: RFMin., RSchMin., AA, RWeMin., PrStMin., PrIMin., PrFMin. und die Rkei. Danach waren kommissarische Beratungen über den Aufbau der Polizei- und Sicherheitskräfte so weit fortgeschritten, daß eine Entscheidung der beteiligten Minister über Fragen der Rechtsträgerschaft, der Verteilung der Kosten und des Verhältnisses der Sicherheitspolizei zur Reichswehr herbeigeführt werden müsse. Das Schreiben schließt zusammenfassend mit den im Protokoll nachfolgend abgedruckten Anträgen 1–6 (R 43 I /1352 , Bl. 359–367).

1. Die Sicherheitspolizei bleibt Landessache.

2. Das Reich trägt bis auf weiteres ⅔ der laufenden Kosten, soweit sie nach Prüfung vom Reichsministerium des Innern als notwendig erkannt werden. Der Kabinettsbeschluß vom 3. Oktober 19193 wird hinsichtlich des Kostenbeitrags entsprechend geändert. Das Heeresgerät wird zunächst leihweise angegeben4.

3

Vgl. Dok. Nr. 72, P. 5.

4

Muß wohl heißen: abgegeben.

3. Bei den Verhandlungen mit der Entente, die vom Reichsministerium in Verbindung mit dem Auswärtigen Amte zu führen sind5, wird davon ausgegangen, daß die mit der Neuorganisation der Sicherheitspolizei verbundene zahlenmäßige Vermehrung der Polizei im wesentlichen durch die Einführung des 8-Stunden-Tages notwendig geworden ist und daß hierzu keine ausdrückliche Genehmigung geboten erscheint. Es soll jedoch bei den durch die Besetzung der neutralen Zone mit Sicherheitspolizei gebotenen Verhandlungen Aufklärung über die gesamte neue Organisation gegeben werden.

5

Zum Gesamtzusammenhang s. Dok. Nr. 110.

4. Die Notwendigkeit der ortsfesten Sicherheitspolizei würde auch bei Vermehrung der Heeresstärke nicht beseitigt werden. Andererseits würde aber[437] die Aufrechterhaltung eines Heeres von 100 000 Mann allen anderen Wünschen vorangehen.

5. Die Bezahlung in der Reichswehr soll sich möglichst derjenigen der Sicherheitspolizei annähern. Eine gewisse Besserstellung der Sicherheitspolizei, über die zwischen den beteiligten Stellen noch zu verhandeln sein würde, erscheint unbedenklich.

6. Das Annahmealter bei der Sicherheitspolizei wird auf 24 Jahre heraufgesetzt.

Der Reichsminister der Finanzen war der Auffassung, daß die Sicherheitswehr als reichseigene Organisation ausgestaltet werden sollte. Dies sei erforderlich einmal, um die Ungleichheiten zwischen Reichswehr und Sicherheitspolizei zu vermeiden, wenn beides in verschiedenen Händen wäre, würde die Reichswehr vermutlich darunter leiden, wie dies auch jetzt geschehe, weil die Sicherheitspolizei besser bezahlt würde und daher die besten Leute aus der Reichswehr zur Sicherheitspolizei übergingen. Zweitens sei die Verreichlichung notwendig mit Rücksicht auf die verschiedenen Stellen – etwa 11 –, die heute nebeneinander gegen das Schieberunwesen, die Steuerhinterziehung usw. vorgingen. Diese Verhältnisse hätten bereits zu erheblichen Mißständen geführt.

Der Preußische Minister des Innern entgegnete, daß die Angelegenheit nicht nur vom finanziellen Standpunkt betrachtet werden könne. Der Schwerpunkt liege in der verwaltungstechnischen Seite und von dieser aus gesehen, sei der Vorschlag des Reichsministers der Finanzen undurchführbar. Es sei richtig, daß die Sicherheitspolizei besser bezahlt würde, als die Reichswehr; das Reichswehrministerium habe deshalb gegen ihn Vorwürfe erhoben; die Einführung der höheren Löhne sei aber im Interesse der Schaffung einer unbedingt zuverlässigen Polizeitruppe notwendig gewesen. Er habe damit übrigens nur die auch in der Reichswehr kommende Besoldungsreform vorweggenommen. Es sei ferner nicht richtig, wenn man von der Sicherheitspolizei als einer Parallelorganisation zur Reichswehr spreche. Die Sicherheitswehr sei lediglich eine modernisierte Schutzmannschaft der Länder, deren Charakter unbedingt erhalten bleiben müsse, wenn anders nicht – bei einer Unterstellung unter das Reich – die Mannschaften auf die Reichswehrkontingente seitens der Entente angerechnet werden würden. Der Entente gegenüber werde man die gegen früher höhere Zahl der Landespolizei auch vertreten können6, denn die geringe Zahl sei früher nur deshalb möglich gewesen, weil wir ein großes Heer gehabt hätten; nachdem dieses weggefallen sei, müsse die Landespolizei ausgestaltet werden; zu deren Kosten müsse das Reich beitragen, das ja bisher die Heereskosten getragen habe, zumal es auch die Finanzhoheit an sich gezogen hätte. Die von dem Reichsminister der Finanzen gewünschte Reichsorganisation lasse sich wegen des komplizierten Verwaltungsapparates nicht durchführen. Wollte[438] man das jetzt tun, so würde man nur Verwirrung hervorrufen. Es sei richtig, daß eine geradezu unsinnige Menge von Polizeistellen vorhanden sei, die aber vom Reich veranlaßt seien, da sehr viele Lebensmittelstellen usw. ihre eigenen Kontroll- bzw. Polizeiorgane beschäftigten. Eine Abgrenzung der Kompetenzen sei unbedingt nötig, insbesondere sei die Einrichtung einer Zentral-Kriminalstelle7 zum Ausgleich der Nachrichten erforderlich, die zweckmäßig vom Reichsjustizministerium eingerichtet werden sollte. Der Reichsminister des Innern stimmte dem Reichsminister der Finanzen dahin bei, daß wir im Laufe der Zeit auch auf dem Gebiete der Polizei zu unitarischen Einrichtungen kommen müßten, glaubte aber, daß im Augenblick der Zeitpunkt für die Übernahme der Sicherheitspolizei auf das Reich nicht möglich sei, dem zur Zeit der ganze äußerst komplizierte Verwaltungsapparat fehle8.

6

Der Rechtfertigungsversuch des PrIM bezieht sich auf Art. 162 VV, in dem festgelegt worden war, daß für die Stärke der Polizei das Jahr 1913 maßgebend sein sollte. Eine Erklärung der Zahl der Polizeibeamten durfte nach diesem Art. nur im Verhältnis der Bevölkerungszunahme seit 1913 vorgenommen werden.

7

Siehe dazu auch Dok. Nr. 172, P. 5.

8

Als weitere Gesichtspunkte hatte der RIM in seinem Schreiben vom 22. 11. angeführt: „Keines der anderen beteiligten Ressorts ist dieser Ansicht [d. h. den Unitarisierungsvorstellungen des RFM] beigetreten, und so sehr ich bestrebt bin, durch verschiedene Maßnahmen, z. B. Einrichtung einer gemeinsamen Beschaffungsstelle für die Ausrüstung, Einwirkung auf die Länder zur Erzielung gleichmäßiger Anstellungsgrundsätze usw. eine gewisse Einheitlichkeit der Organisation herbeizuführen, so halte ich es doch nach der Verfassung und bei dem Wunsch der Länder, in ihrer Polizeihoheit nicht beeinträchtigt zu werden, auch abgesehen von der Frage der praktischen Durchführbarkeit, für unbedingt notwendig, die Sicherheitspolizei als Landeseinrichtung wie sie jetzt im Aufbau begriffen ist, zu belassen. Namentlich von Preußen würde ein entschiedener Widerstand zu erwarten sein“ (R 43 I /1352 , Bl. 359 f.).

Der Preußische Finanzminister führte aus, daß es unbedingt notwendig gewesen wäre, vor der Errichtung einer solchen kostpieligen Organisation zunächst eine Verständigung mit der Entente herbeizuführen. Wenn die Entente die Genehmigung versage, so sei das Geld weggeworfen; außerdem würden sich auch Schwierigkeiten bei der Auflösung der Mannschaften ergeben; auch heute sei es noch nicht zu spät, mit der Entente Verhandlungen aufzunehmen. Den von dem Reichsminister und dem Preußischen Minister des Innern dargelegten Gründen über die Angliederung der Sicherheitswehr an die Landespolizei könne nur zugestimmt werden. Was die Kosten anlange9, so sei kein Zweifel, daß mit der Vermehrung der Sicherheitspolizei den Ländern neue Aufgaben zugemutet würden, die früher die Wehrmacht zu erfüllen gehabt hätte. Infolgedessen hätten die Länder einen Anspruch gegen das Reich auf Ersatz der Kosten. An und für sich müßte das Reich alles zahlen; da aber die Länder zweifellos sparsamer wirtschaften würden, wenn sie selbst an den Kosten mitzutragen hätten, so wäre er bereit, für Preußen zu erklären, daß es einen Anteil an den Kosten übernehmen würde. Er würde es für gerechtfertigt halten,[439] wenn das Reich 4/5, Preußen 1/5 der Kosten tragen würde. Der Reichswehrminister war gleichfalls der Auffassung, daß Schwierigkeiten mit der Entente nicht ausgeschlossen wären, wenn die Sicherheitswehr jetzt auf das Reich übernommen würde. Jedenfalls würde aber eine verschiedene Bezahlung der Reichswehr und der Sicherheitspolizei nicht mehr stattfinden dürfen.

9

Im einzelnen hatte der RIM in seinem Schreiben vom 22. 11. dazu ausgeführt: „Im ganzen wird mit einer Aufstellung von rund 65 000 Mann gerechnet, von denen rund 45 000 auf Preußen entfallen. In diesen 45 000 Mann sind aber 9000 Mann für das Abstimmungsgebiet in Ost- und Westpreußen und Oberschlesien und 10 000 Mann für die neutrale Zone enthalten, zu deren Aufstellung die Entente aber – wenn auch noch nicht in amtlicher Form – ihre Zustimmung gegeben hat. Bei rund 14 000 Mann handelt es sich nur um eine Umorganisation, da diese Leute bereits der früheren Polizei angehört haben. Preußen bezeichnet die Kosten pro Mann und Jahr auf rund 9000 M. Das würden bei 65 000 Mann rund 600 Millionen M sein. Wenn das Reich hiervon ⅔ übernimmt, wird der Jahresbedarf des Reichs 400 Millionen M betragen. Hierbei sind die Kosten der ersten Einrichtung an Waffen und sonstiger Ausrüstung nicht eingerechnet“ (R 43 I /1352 , Bl. 363).

Der Preußische Minister des Innern warnte nochmals vor einer Reichsorganisation und wies insbesondere auf die zentrifugalen Kräfte hin, die eine zu rasche Unifizierung auf allen Gebieten auf die drei süddeutschen Republiken auslösen würde.

Der Reichskanzler schlug vor, dem Reich ein Mitbestimmungsrecht über Zahl und Besoldung der Sicherheitswehr einzuräumen und hierüber unter den Ländern eine Verständigung herbeizuführen; ferner sollte dem Reich ein Aufsichtsrecht eingeräumt werden; endlich solle die Zahlung von Reichszuschüssen nur auf eine bestimmte Zeit, also nur auf ein Etatsjahr zugesagt werden. Dann werde geprüft werden müssen, ob die Sicherheitspolizei in die Verwaltung des Reichs übergehen könne. Sollte die Sicherheitswehr von der Entente auf das Kontingent angerechnet werden10, so würde sofort die Sicherheitspolizei auf das Reich übergehen müssen.

10

Gemeint ist der endgültige Umfang der dt. Heeresstärke. Deutscherseits wurde zu diesem Zeitpunkt noch angenommen, nach Eintreffen der Hauptkommission der interall. Überwachungsausschüsse in dieser Hinsicht noch erhebliche Modifizierungen der Abrüstungsbestimmungen des VV erreichen zu können.

Der Reichsminister der Finanzen betonte nochmals, daß wir auf dem Wege zum Einheitsstaat auch hier fortschreiten müßten und daß es nicht anginge, daß das deutsche Volk von mehr als 150 Ministern regiert werde, außerdem wären bereits Teile der Polizei Reichssache, der Wasserschutz, die Zollpolizei. Provisorisch könne er aber dem Vorschlag des Herrn Reichskanzlers beitreten, jedoch bitte er, daß der Prozentsatz für die Kostentragung nicht festgesetzt werde, da einzelne Länder, z. B. Hamburg, Baden die Reichspolizei wünschten, und er wegen der Kostenübernahme diesen gegenüber Zusagen gemacht hätte. Er würde bereit sein, Preußen gegenüber die Tragung der Kosten bis zu 80% zuzusagen.

Der Preußische Finanzminister betonte, daß er dem Reich ein Mitbestimmungsrecht bei den Verhandlungen über die Zahl der Polizei und über die zu zahlenden Gehälter einräumen könne; bezüglich des Aufsichtsrechtes erhob er jedoch Einspruch, da sonst die Folge eintreten könne, daß das Reich sich über alle Beträge, die es auf Grund des Paragraphen 46 des Gesetzes über die Landesfinanz-Verwaltung vom 10. September 191911 den Ländern zuweise, ein Aufsichtsrecht verlangen könne. Der Zahlung von 80% seitens des Reichs könne er zustimmen, die Begrenzung auf ein Etatjahr sei aber unannehmbar. Eine so große Organisation lasse sich nicht verantworten, wenn etwa nach einem Jahre die Regelung anders erfolgen würde. Der Reichskanzler widersprach der Auffassung, daß die Aufstellung der Polizei auf Grund des Paragraphen 46 a.a.O. den Ländern überwiesen sei. Die Länder hätten vielmehr,[440] ohne das Reich zu fragen, die Polizei aufgestellt. Im übrigen würde nicht daran gedacht, von diesem Falle rückschließend die von dem Preußischen Finanzminister befürchteten Konsequenzen zu ziehen.

11

RGBl. S. 1591. – Vgl. Dok. Nr. 54, Anm. 6.

Der Preußische Minister des Innern stimmte gleichfalls einem Aufsichtsrecht des Reichs bei Festsetzung der Zahl der Sicherheitspolizei im ganzen und in den einzelnen Orten zu, desgleichen bei den Besoldungsgrundsätzen und bei den sonst zu treffenden Einrichtungen (Zivilversorgung usw.). Ein Aufsichtsrecht des Reichs, welches zu Eingriffen in die Exekutive berechtige, sei allerdings unmöglich. Dem nochmaligen Ersuchen des Reichskanzlers seinem Vorschlage zu folgen und zunächst für ein Etatjahr die Angelegenheit zu regeln, widersprach der Preußische Finanzminister. Nachdem jedoch der Reichsminister des Innern es als selbstverständlich bezeichnet hatte, daß das Reich nicht nach einem Jahre die Länder im Stich lassen würde, sondern daß man erneut Verhandlungen pflegen werde, da es sich hier doch nicht um gewöhnliche Vertragskontrahenten handle, stimmte der Preußische Finanzminister zu. Nach weiteren Erörterungen wurde festgestellt, daß bei den Verhandlungen mit den Ländern im Reichsministerium des Innern am 5. Dezember über die Tagung der Kosten der Reichsminister der Finanzen vertreten sein würde und daß den Ländern mitgeteilt werden könne, daß Preußen 80% der Kosten vom Reich erstattet erhalten würde; mit den Ländern selbst solle wegen der Kosten verhandelt werden.

Ministerialdirektor Dammann teilte mit, daß das Reichsschatzministerium die Bezahlung der der Sicherheitspolizei zu übergebenden Waffen und Ausrüstungsgegenstände verlangt hätte. Er schlug vor, von einer Bezahlung Abstand zu nehmen und die Gegenstände zu verleihen. Der Reichsschatzminister hielt demgegenüber eine Bezahlung für zweckmäßiger. Der Reichsminister der Finanzen machte den Vorschlag, den Ländern das Eigentum zu übertragen und sie mit den Kosten zu belasten, worüber später abgerechnet werden könne. Diesem Vorschlage wurde zugestimmt. Die Anfrage des Preußischen Finanzministers, ob die Kosten der Ausrüstung auch unter die 80% fielen, wurde seitens des Reichsministers der Finanzen bejaht.

Der Reichsminister des Innern wird das Weitere veranlassen12.

12

Am 5. 12. findet im RIMin. die angekündigte Besprechung zwischen Vertretern der beteiligten Reichsressorts und derjenigen Landesregierungen statt, die mit der Aufstellung von Sicherheitspolizeien befaßt sind. Eine Niederschrift über die Besprechung legt der RIM mit Anschreiben vom 19. 12. vor (R 43 I /2691 , Bl. 95–100). Diese Zusammenkunft steht merklich unter dem Eindruck der Entente-Note vom 1. 12., in der der dt. Reg. die Umgehung der Abrüstungsbestimmungen des VV durch den Aufbau mil. Ersatzorganisationen zum Vorwurf gemacht wird (Schultheß 1919, II, S. 606 f.). Darüber lagen den All. detaillierte Informationen vor, wie u. a. aus dem „Foreign Office memorandum on reports of royalist schemes and secret military preparations in Germany: the so-called Special Police Forces“ vom 2. 12. hervorgeht (DBFP, 1st Series, Vol. VI, No. 33). Entsprechend wird den Ländern empfohlen, „alles in der Sicherheitspolizei zu vermeiden, was den Einwand hervorrufen könne, daß es sich um eine militärische Truppe und nicht um Polizeimannschaften handele; dabei könne durchaus an der Kasernierung und einer, den jetzigen Erfordernissen entsprechenden guten Bewaffnung festgehalten werden. Über Einzelheiten in dieser Beziehung würden die Verhandlungen mit der Entente das Weitere ergeben“ (R 43 I /2691 , Bl. 96 f.). Im Rahmen einer vorangehenden Besprechung der genannten Entente-Note war vom Leiter der Friedensabt. im AA, MinDir. von Simson, die Frage aufgeworfen worden, ob nicht das Heer in gewissem Umfange zurücktreten müsse, wenn die Entente in den Verhandlungen für Heer und Sicherheitspolizei nur eine Gesamtstärke von 100 000 Mann zubillige. Seitens des RWeMin. wird dagegen unter Bezugnahme auf den Beschluß einer Chefbesprechung beim RPräs. vom 12. 11. die Auffassung vertreten, „daß der Bestand des 100 000-Mann-Heeres durch die Sicherheitspolizei in keinem Falle beeinträchtigt werden darf“ (Das RWeMin. an das AA, 3.12.19; R 43 I /680 , Bl. 74). Vgl. dazu das in dieser Frage eine eindeutige Aussage vermeidende Beschlußprotokoll der Besprechung vom 12. 11. in: R 43 I /682 , Bl. 208, 213, nebst Anlage Bl. 217 f. Am 12.1.20 findet schließlich eine Chefbesprechung beim RK über „die Aufstellung von Richtlinien für die Verhandlungen mit dem interalliierten Heeresüberwachungsausschuß über Reichswehr, Sicherheitspolizei und Einwohnerwehr“ statt. Im wesentlichen wird beschlossen, „über die Reichswehr und die Sicherheitswehr getrennt zu verhandeln. Unter Leitung des Auswärtigen Amtes soll das Reichswehrministerium über die Reichswehr, das Reichsministerium des Innern unter Zuziehung des Preußischen Ministeriums des Innern über die Sicherheitswehr und gegebenenfalls über die Einwohnerwehr verhandeln. Falls die Sicherheitswehr in der gegenwärtigen Höhe sich nicht aufrecht erhalten läßt, soll eine Kürzung der Reichswehr zugunsten der Sicherheitswehr auf keinen Fall eintreten“ (R 43 I /2729 , Bl. 60). Vgl. dazu auch Dok. Nr. 173. – Zum Fortgang s. diese Edition: Das Kabinett Müller, Dok. Nr. 41 und Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 8.

[441] <Die in dem Rundschreiben des Reichsministers des Innern außerdem noch zur Erörterung gestellten Punkte kamen wegen Zeitmangel nicht mehr zur formellen Beschlußfassung. Soweit sie in der Erörterung gestreift wurden bestanden gegen diese Vorschläge innerhalb der beteiligten Reichsministerien keine wesentlichen Bedenken. Der Reichskanzler und der Reichsminister der Finanzen betonten die Notwendigkeit, daß das Reichsministerium des Innern über die Verwendung so erheblicher Reichsmittel eine genaue Überwachung auch im Sinne einheitlicher Verhältnisse ausüben müsse.>13

13

In < > Schlußabsatz der Kurzfassung des Protokolls (R 43 I /1352 , Bl. 354).

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