2.135.2 (bau1p): 2. Herausgabe von Material an die Litauer.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

2. Herausgabe von Material an die Litauer.

Der Reichswehrminister berichtet über die Forderungen der Litauer auf Herausgabe von Materialien aus Anlaß der Räumung des Baltikums1. Nach kurzer Aussprache werden folgende allgemeine Richtlinien beschlossen: Über die Forderungen der Litauer sollen Verhandlungen mit ihnen geführt werden2. An ihrem schleunigen Fortgang hat Deutschland kein Interesse. Mit der Auslieferung von Eisenbahnmaterial kann Deutschland sich nicht einverstanden[485] erklären, außer von solchem, das sich am <24. Nov. d. J.>3 jenseits der Grenze befand. Ersatz von Kriegsmaterial kann nur in Frage kommen, soweit es mutwillig von deutschen Soldaten zerstört worden ist; darüber, inwieweit dies der Fall gewesen ist, müßten Feststellungen getroffen werden.

1

Zum Gesamtzusammenhang s. Dok. Nr. 37, P. 12; vgl. auch Dok. Nr. 112, P. 12.

2

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 140, P. 1.

3

Lt. Aktennotiz von GehRegR Brecht ist diese einschränkende Fristsetzung, die auf einen an jenem Tag gefaßten Kabinettsbeschluß zurückgeht (s. Dok. Nr. 106, P. 1), im ursprünglichen Protokoll irrtümlich nicht festgehalten worden. Ein berichtigter Auszug geht den beteiligten Ministerien am 27. 12. zu (R 43 I /84 , Bl. 54 und 56 f.).

Extras (Fußzeile):