2.15.4 (bau1p): 5. [Tarifkonflikt mit den Ministerialangestellten.]

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5. [Tarifkonflikt mit den Ministerialangestellten6.]

6

Vgl. Dok. Nr. 7, P. 15. – Das vom RArbMin. eingeleitete Schlichtungsverfahren war ergebnislos verlaufen.

Über die Forderungen der Angestellten in den Ministerien soll nochmals mit den Vertretern der Angestellten eine Verhandlung stattfinden, an der der Präsident des Reichsministeriums, der Reichsarbeitsminister und der Reichsfinanzminister teilnehmen werden7.

7

Die Verhandlung mit dem „Arbeitsausschuß der Angestellten der Reichsministerien“ findet am 12. 7. unter Vorsitz des RMinPräs. in Weimar statt. Außer den bereits Genannten nehmen auch der REM und der UStSRkei sowie die Referenten der Ministerien teil. Ein ungezeichnetes Protokoll, das einer Notiz Alberts zufolge dem RMinPräs. am 24. 7. übergeben wird, liegt vor (R 43 I /2048 , Bl. 146–151).

Der von den weiblichen Angestellten erhobene Anspruch auf gleiche Bezahlung mit den männlichen Angestellten soll zunächst zwischen den beteiligten Reichsministern unter Zuziehung preußischer Minister, namentlich des Eisenbahnministers, grundsätzlich erörtert werden8.

8

In dem o. a. Protokoll heißt es über diese Frage:„ Von einer grundsätzlichen Gleichstellung der männlichen und weiblichen Angestellten hinsichtlich der Besoldung wird Abstand genommen, da die Frage wegen Rückwirkung auf andere Behörden und Betriebe in diesem Kreise nicht gelöst werden könne“ (A. a. O., Bl. 146). Einer den Vorgang abschließenden Aktennotiz Brechts vom 26. 7. ist zu entnehmen, daß die Forderungen der Angestellten im Vergleichswege erledigt worden seien. „Die weiblichen A[ngestellten] erhalten nicht gleiche Bezahlung. Herr Minister Schlicke hält die allgemeine Frage der Gleichstellung damit vorläufig für negativ entschieden und bittet, die Frage einstweilen ruhen zu lassen“ (R 43 I /2048 , Bl. 153).

Der Reichsarbeitsminister wird das Weitere veranlassen.

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