2.172.3 (bau1p): 3. Erhöhung der Braunkohlenpreise.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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[606]3. Erhöhung der Braunkohlenpreise.

Der Reichswirtschaftsminister teilt mit, daß die Braunkohlenwerke eine Erhöhung der Preise um 45 M für die Tonne gefordert haben, während das Reichswirtschaftsministerium eine Erhöhung von 30 M unter Einrechnung der für Lohnerhöhungen erforderlichen 15 M für genügend hält7. Die Vertreter der Werke erklärten, daß sie bei der Beschränkung der Preiserhöhung auf 30 M die höheren Löhne nicht bezahlen könnten, so daß es zum Streik kommen würde. Der Reichswirtschaftsminister erbittet und erhält die Ermächtigung des Kabinetts, gegen diese Stellungnahme der Werke mit Energie vorzugehen8.

7

Vgl. dazu die „Niederschrift über die Mitgliederversammlung des Reichskohlenverbandes am 17. Februar 1920“ (Nachl. Silverberg , Nr. 182, Bl. 91 ff.).

8

Am 26. 2. läßt der RWiM dem UStSRkei mitteilen, daß er unter Berücksichtigung der vollen Auszahlung der tariflich zum 1. 2. vereinbarten Lohnerhöhungen für Bergarbeiter (vgl. Dok. Nr. 151, Anm. 21) sich bereit erklärt habe, der vom Reichskohlenverband geforderten Preiserhöhung mit Wirkung vom 1. 3. nicht länger zu widersprechen (R 43 I /2184 , Bl. 210).

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