2.173.1 (bau1p): [Lage im Memelgebiet.]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

[Lage im Memelgebiet.]

Vor Eintritt in die Tagesordnung erhält der Kommissar für das Memelgebiet, Graf Lambsdorff, das Wort zur Berichterstattung über die Lage im Memelgebiet2. Er führte aus, daß es dringend erwünscht sei, das Deutschtum im Memelgebiet zu erhalten, dazu sei wiederum erforderlich, das Beamtentum dort zu erhalten. Die Preußische Staatsregierung habe zwar seinerzeit einen Beschluß gefaßt, die Beamten im Memelgebiet zu belassen3, trotzdem habe ein Teil der Zollbeamten Versetzungsverfügung erhalten. Diese Beamten ständen auf dem Sprunge wegzugehen, was schwere Folgen haben würde, denn es sei zu befürchten, daß die anderen Beamtenkategorien unter diesen Umständen[608] gleichfalls im Memelgebiet nicht verbleiben würden. Der französische General Audry4 würde in solchem Falle gezwungen sein, litauischen Ersatz einzustellen, obwohl er, wie er dem Vortragenden versichert habe, die deutschen Beamten halten wolle.

2

Am 26.8.19 war der frühere RegPräs. in Gumbinnen, Graf Lambsdorff, zum RuSt-Kom. für das gem. Art. 99 VV an die all. Hauptmächte abzutretende Memelgebiet ernannt worden. Er sollte die Interessen der RReg. und des PrStMin. „bei der Ordnung der rechtlichen Stellung des Gebietes und seiner Einwohner bis zur endgültigen staatsrechtlichen Regelung“ wahrnehmen, die Staatsverträge mit dem Übernahmestaat vorbereiten und die verwaltungstechnischen Übergabeverhandlungen auf dt. Seite leiten (Vollmacht in: R 43 I /1844 , Bl. 123–127). Mit dem Inkrafttreten des VV am 10. 1. war das Memelgebiet aus dem Verband des Dt. Reiches ausgeschieden; es wurde jedoch bis zur Übernahme durch den Kommandeur der all. Besatzungstruppen, den frz. Gen. Odry, am 15. 2. von Graf Lambsdorff weiter verwaltet. In einem Rundschreiben vom 28. 1. hatte das AA dem RKab. empfohlen, dem RuStKom. Gelegenheit zum Vortrag über die Lage zu geben (R 43 I /381 , Bl. 51).

3

Vgl. die Beschlüsse des PrStMin. vom 29. 9. und 3.11.19; abschriftlich in: R 43 I /381 , Bl. 18 und 35.

4

Muß heißen: General Odry.

Zwei Anordnungen der Reichsregierung seien erforderlich:

1. Es müsse noch heute an das Landesfinanzamt in Memel telegraphiert werden, es solle die Beamten veranlassen, im Memelgebiet zu verbleiben.

2. Die alte Zollgrenze solle möglichst lange gehalten werden.

Dieses wünsche auch die Okkupationsverwaltung.

Die neue Zollgrenze an der Memel soll erst dann errichtet werden, wenn der Vortragende an die Reichsregierung berichte, daß die alte Zollgrenze nicht mehr funktioniere.

Unterstaatssekretär von Haniel, Reichskanzler Bauer, Unterstaatssekretär Müller, Reichspostminister Giesberts und Reichsminister Koch stimmten den Ausführungen des Grafen Lambsdorff zu. Reichsminister Schmidt betonte, daß eine wirtschaftliche Kontrolle im dortigen Gebiet unbedingt nötig sei. Reichsminister der Justiz Schiffer äußerte Bedenken, ob es möglich sei, die Beamten anzuweisen, in einem nicht mehr deutschen Staate zu verbleiben, sowie Bedenken wegen der Rückwirkungen, die ein Versprechen von Zuschüssen an die Beamten für den Fall des Verbleibens haben könnten. Bei Verhandlungen über derartige Vergünstigungen müsse Vorsicht obwalten.

Es wurde beschlossen, durch das Reichsfinanzministerium noch heute ein Telegramm an das Landesfinanzamt Memel zu senden, in dem den Beamten die Erwartung der Regierung ausgesprochen wird, daß die Beamten im Memelgebiet verbleiben, sowie daß über Garantien für die Beamten noch verhandelt werde5.

5

Allgemeine Bestimmungen über den Status der vorläufig im Memelgebiet verbleibenden Beamten waren in dem am 9.1.20 in Paris abgeschlossenen Übereinkommen betr. die Abtretung der Gebiete von Memel und Danzig enthalten. Danach behielten sie ihre in Dtld. erworbenen Rechte; bei Rückkehr in dt. Dienste sollten sie als vorübergehend beurlaubt angesehen werden; bei endgültigem Verbleib im Gebiet sollten ihre Rechte zum Gegenstand späterer Verhandlungen gemacht werden (Text in: NatVers.-Bd. 341 , Drucks. Nr. 2041 , 3). Am 28. 2. bittet RuStKom. Graf Lambsdorff den RK und nachrichtlich auch das PrStMin., unter Zurückstellung bürokratischer und finanzieller Erwägungen den Verbleib der dt. Beamten so lange wie möglich sicherzustellen; denn niemals dürfe die dt. Regierung die Schuld für die Lituanisierung des Memelgebiets auf sich schieben lassen (R 43 I /381 , Bl. 52). „Bei der grundsätzlichen Bedeutung der Frage auch für andere Abtretungsgebiete sowie für das besetzte Gebiet im Westen, in dem schon vor einiger Zeit ähnliche Wünsche laut geworden sind“, lädt das mit der weiteren Bearbeitung betraute RIMin. am 21. 3. die beteiligten Ressorts zu kommissarischen Besprechungen ein (R 43 I /381 , Bl. 55; weitere Materialien ebd.). – Eine umfassende Regelung der Angelegenheit erfolgt in den Artt. 28–30 des Memelstatuts vom 8.5.24.

Es wurde ferner beschlossen, daß die alte Zollgrenze aufrechterhalten bleiben und daß eine neue erst auf einen Bericht des Grafen Lambsdorff errichtet werden solle.

Extras (Fußzeile):