2.38.10 (bau1p): 11. Freilassung von internierten Polen .

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11. Freilassung von internierten Polen11 .

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Bei Kriegsende befanden sich ca. 160 000 ausländische, überwiegend osteuropäische Juden in Dtld., die z. T. als feindliche Ausländer in Kriegsgefangenen- oder Zivilinterniertenlagern untergebracht waren. Neben Staatsangehörigkeits- und Fürsorgeproblemen verschärfte ein sowohl in Osteuropa als auch in Dtld. anwachsender Antisemitismus die von den dt. Behörden zu lösende Frage einer eventuellen Abschiebung oder Eingliederung der Betroffenen.

Es wurde erwogen, ob es richtig sei, die in einigen Lagern noch internierten Polen, in der Hauptsache Juden, zurückzuhalten, oder aber ob man sie über die Grenze abschieben solle. Es wurde für bedenklich gehalten, die Internierten abzuschieben, weil sie dann zweifellos der polnischen Rache anheimfallen würden, andererseits schien es auch unerwünscht, sie in Deutschland frei herumgehen zu lassen. Der Kriegsminister bat um bestimmte Anweisungen.

[165] Es wurde beschlossen, daß die Angelegenheit durch Verhandlungen mit dem Auswärtigen Amte geklärt werden solle. Der Kriegsminister wird das Weitere veranlassen12.

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Am 30. 9. teilt die Reichswehr-Befehlsstelle Preußen (früher: Kriegsministerium) dem UStSRkei auf Anfrage mit, daß die Interniertenlager vorläufig nicht aufgelöst und die Internierten nicht ausgewiesen würden. Der PrIM habe mit jüdischen Hilfsorganisationen Verhandlungen über die fürsorgliche Betreuung der internierten Juden aufgenommen (R 43 I /117 , Bl. 48). – Zu diesem Thema – sowie zum Fortgang – s. S. Adler-Rudel: Ostjuden in Deutschland 1880–1940. S. 59 ff.

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