2.7.10 (bau1p): 10. [Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung des Friedensvertrags.]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

10. [Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung des Friedensvertrags.]

Unterstaatssekretär Albert berichtet über die Besprechungen wegen der geschäftlichen Behandlung der Ausführung des Friedensvertrags20. An dem Kabinettsbeschluß, daß die Führung in allen Fällen das Auswärtige Amt haben[27] muß, ist festgehalten worden. Die einzelnen sachlichen Gebiete sollen in den betreffenden Fachressorts unter der politischen Oberleitung des Auswärtigen Amts, das zugleich für die Wahrung der Zusammenhänge zu sorgen hat, bearbeitet werden21. In der Regel wird das Auswärtige Amt sich der führenden Beamten der Fachressorts auch bei der Bildung von Kommissionen u. dgl. bedienen. Auch sonst soll die Zusammenarbeit so eng wie möglich gestaltet werden, so daß <beispielsweise unter Umständen>22 die Beamten der Fachressorts vom Auswärtigen Amt mit seiner Vertretung in Beratungen u. dgl. beauftragt werden können.

20

Vgl. dazu das in der Rkei gefertigte „Protokoll zur Besprechung der Unterstaatssekretäre über die Ausgestaltung der zur Durchführung des Friedensvertrages beim Auswärtigen Amt zu begründenden Stelle“. Die Besprechung fand am 27. 6, statt. Unter Bezugnahme auf den Kabinettsbeschluß vom 25. 6. (Dok. Nr. 4, P. 2.) führte UStS Albert aus, daß sich das Kabinett wie folgt festgelegt habe: „1. Materiell: Der Vertrag solle unter nachdrücklicher Wahrung unserer Interessen ausgeführt werden, soweit dies physisch möglich sei. 2. Formell: Die Führung bei der Durchführung solle beim Auswärtigen Amt liegen. Die Leitung durch dieses Amt sei erforderlich, da gleichzeitig mit der loyalen Ausführung die Revision des Vertrages angestrebt werden müsse. Beides ginge untrennbar Hand in Hand“ (R 43 I /12 , Bl. 12 f.).

21

Über Kompetenzauseinandersetzungen s. Dok. Nr. 40, P. 4.

22

Mit Schreiben vom 30. 6. beantragt der RWiM die Ersetzung der durch < > gekennzeichneten Worte durch: „regelmäßig“ (R 43 I /12 , Bl. 20). Dieser Änderung widerspricht der UStSRkei nach Rücksprache mit dem AA, da sie eine zu starke Bindung des AA enthalte (R 43 I /12 , Bl. 24).

Extras (Fußzeile):