2.84.2 (bau1p): 2. Fall von der Goltz.

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2. Fall von der Goltz.

Es wurde das Telegramm erörtert, das der bisherige Truppenbefehlshaber im Baltikum, Graf von der Goltz, an den russischen Führer Bermondt gesandt habe5. Das Telegramm fand schärfste Mißbilligung; da der General aber bereits ein Abschiedsgesuch eingereicht hatte, versprach man sich von einem Verfahren gegen ihn keinen Erfolg. Man beschloß aber, eine Notiz etwa folgenden Inhalts in die Presse gelangen zu lassen, daß die Reichsregierung das ihrer Politik gänzlich zuwiderlaufende Telegramm auf das schärfste mißbillige und[315] von einem Verfahren gegen den General nur wegen des Umstandes absehe, daß dieser bereits sein Abschiedsgesuch eingereicht habe6.

5

Nicht ermittelt. – Über die Beziehungen von der Goltz’ zu Awaloff-Bermondt vgl. Dok. Nr. 67, Anm. 4.

6

Presseverlautbarung z. B. in: Vorwärts Nr. 553 vom 19.10.19. – Pressevertretern in Berlin gegenüber begründet der Gen. sein Abschiedsgesuch und bezeichnet ein Glückwunschtelegramm an Bermondt als rein persönliche Angelegenheit zwischen ihm und seinem früheren Untergebenen (DAZ Nr. 515 vom 21.10.19; Ausschnitt in: R 43 I /48 , Bl. 26).

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