2.91.1 (bau1p): 1. Räumung des Baltikums.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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1. Räumung des Baltikums.

General von Seeckt trägt vor, welche Maßnahmen ergriffen sind, um die Truppen aus dem Baltikum herauszubekommen. Die Truppen hätten offenbar zum Teil die Aufforderung der Regierung nicht vollständig ernst genommen; er habe dem General Eberhardt und den Truppen auseinandergesetzt2, daß die Anordnungen vollkommen ernst und wörtlich zu nehmen seien. Militärische Transporte gingen seit einiger Zeit nicht mehr über die Grenze3, aber einzelne Detachements – zuletzt Leutnant Roßbach mit ca. 1200 Mann – seien noch in das Baltikum zu den Russen gestoßen4. Es sei nicht möglich, diese Truppen aufzuhalten, weil nicht die Sicherheit bestehe, daß zuverlässige Truppen sich ihnen entgegenstellten. Es handele sich militärisch meist um die besten Leute. Am glücklichsten erschiene ihm eine Verständigung mit der Entente, daß[335] die Truppen zur Bekämpfung der bolschewistischen Truppen vorn bleiben dürften.

2

Gen. von Seeckt, der seit dem 21. 10. die Geschäfte des Chefs des Allgemeinen Truppenamtes im RWeMin. führte, hatte am 28. 10. Vertreter der im Baltikum stehenden Truppen und der mit der Räumung befaßten Kommandobehörden zu einer Besprechung nach Königsberg befohlen (Einzelheiten s. Darstellungen, Bd. III, S. 108 f.). – Zur Aufnahme des Lagevortrags durch das RKab. vgl. Friedrich von Rabenau: Hans von Seeckt. S. 204.

3

Entgegen Seeckts Aussage scheinen die vom RKab. am 13. 10., TOP 3, beschlossenen Transportverbote nur unzureichend beachtet worden zu sein. Auf eine diesbezügliche Anfrage des RK vom 4. 12. (vgl. Dok. Nr. 77, Anm. 8), muß der RWeM mitteilen, daß mit ausdrücklicher Genehmigung des mit besonderen Vollmachten nach Ostpreußen entsandten Gen. von Seeckt 4 Waggons mit Infanterie- und Maschinengewehrmunition über die Grenze ins Baltikum geschickt worden seien: „Diese dem Kabinettsbeschluß widersprechende Anordnung, die ich nachträglich nur durchaus billigen kann, findet ihre Begründung in der damaligen Munitionslage des VI. Reservekorps“ (Der RWeM an den RK, 3.2.20; R 43 I /49 , Bl. 46 f.). Der RK teilt daraufhin dem RWeM sein Befremden mit: „Ich kann nicht glauben, daß General von Seeckt von dem Herrn Reichswehrminister unter den besonderen Vollmachten auch die erhalten hat, von dem Kabinettsbeschluß abzuweichen.“ Eine Durchbrechung der Beschlüsse hätte zumindest eine Benachrichtigung des RKab. unmittelbar nach sich ziehen müssen. „Wäre das geschehen, so wäre mindestens vermieden worden, daß ich und andere Mitglieder des Kabinetts Dritten gegenüber wochenlang unrichtige Erklärungen abgeben konnten und daß die Regierung erst durch Gerüchte […] von den über die Sperre hinausgehenden Munitionslieferungen erfuhr.“ Der RK bittet, „falls nicht der Verdacht einer absichtlichen Hintergehung des Kabinetts schärfere Maßnahmen erfordert“, die verantwortlichen Stellen von seiner Auffassung über ihr Verhalten in Kenntnis zu setzen (Entw. vom 15.2.20; R 43 I /49 , Bl. 48 f.). Am 26. 2. bestätigt der RWeM den Eingang dieses Schreibens mit dem Hinweis, daß er die beteiligten Stellen entsprechend dem Wunsch des RK informiert habe. „Das ist nicht viel“, vermerkt GehRegR Brecht auf diesem Antwortschreiben (R 43 I /49 , Bl. 137).

4

Vgl. Darstellungen. Bd. III, S. 109 f.

Der Herr Reichskanzler spricht seine Verwunderung aus, daß die bisherige Aufklärung nicht genügt habe, die Truppen von dem Ernst der Regierung zu überzeugen, obwohl seinerzeit General v. d. Goltz ausdrücklich zum Zwecke der Aufklärung nicht tätig geblieben sei5.

5

Vgl. Dok. Nr. 67, Anm. 3.

Das Kabinett ist einstimmig der Ansicht, daß die Zustimmung der Entente zum Verbleiben der Truppen im Baltikum nicht zu erzielen sei. Es wird beschlossen:

Durch öffentliche Erklärung der Reichsregierung und telegraphische Anweisungen des Reichswehrministers soll den Truppen im Baltikum eine Räumungsfrist bis zum 11. November 1919 gestellt werden mit der Androhung, daß diejenigen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch jenseits der Grenze befinden, im kürzesten Verfahren für fahnenflüchtig und der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt werden. Sie hätten damit auch den Verlust ihrer Versorgungsansprüche zu gewärtigen6.

6

Über die Beschlußfassung des RKab. teilt RIM Koch mit, daß RFM Erzberger als treibende Kraft eine Frist von 5 Tagen für die endgültige Räumung vorgeschlagen habe. Während der RAM und er sich dieser Forderung angeschlossen hätten, habe der PrKriegsM Reinhardt eine Frist von 14 Tagen in Vorschlag gebracht, ohne dafür garantieren zu wollen, daß die Räumung selbst in diesem Zeitraum gelingen werde (Tagebuchaufzeichnung vom 30.10.19; Nachl. Koch-Weser , Nr. 20, Bl. 21). Nach einem vom RWeMin. dem RK am 5. 11. vorgelegten Räumungsprogramm kann – bei reibungslosem Ablauf – der letzte Zug die Reichsgrenze erst am 13. 11. passieren. Es wird deshalb vorgeschlagen, nur diejenigen Soldaten unter die Strafbestimmung des vorliegenden Kabinettsbeschlusses fallen zu lassen, die „durch eigenes Verschulden“ bis zum 11. 11. nicht über die Reichsgrenze zurückgekehrt seien (R 43 I /48  Bl. 54). Ungeachtet der tatsächlichen Transportprobleme läßt sich eine verzögernde Einflußnahme auf die Bekanntgabe und Durchsetzung der in einem Aufruf an die Baltikumtruppen als „letzte Mahnung“ niedergelegten Kabinettsbeschlüsse (u. a. in: Vorwärts Nr. 561 vom 2.11.19) durch das Wehrkreiskommando I und OPräs. Winnig in Königsberg aufgrund des Aktenbefundes nicht leugnen. Als in den Vordergrund gerücktes Motiv erscheint die Verhinderung einer „regellosen Flucht der Soldaten“ und die damit verbundene Furcht vor einer mil. Entblößung der ostpr. Reichsgrenze (R 43 I /48 , Bl. 55 f., 66–68). – Vgl. in diesem Zusammenhang auch Dok. Nr. 102.

Sobald es möglich ist, sollen die jetzt in Ostpreußen befindlichen Truppen durch außerhalb liegende Truppen verstärkt oder ersetzt werden, mit dem Zwecke, die Grenze durch Truppen zu sperren, die den guten Willen haben, wirklich keinen Zuzug nach dem Baltikum mehr zuzulassen.

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