2.95.1 (bau1p): [Belgische Markfrage.]

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RTF

[Belgische Markfrage.]

Der Reichsminister der Finanzen machte Mitteilung von unverbindlichen Verhandlungen, die er mit dem belgischen Bevollmächtigten Francqui wegen des Rückkaufs der in Belgien befindlichen 6,1 Milliarden deutscher Banknoten gehabt habe; danach würde Belgien bereit sein, auf eine langfristige Abdeckung der Banknoten unter gewissen Bedingungen einzugehen. Da im Oktober 1914 deutscherseits bestimmt worden sei, daß die deutschen Marknoten zum Kurse von 1,25 Fr. angenommen werden müßten, würden wir jetzt verpflichtet sein, die 6,1 Milliarden Marknoten gleichfalls zu 1,25 Fr. einzulösen3. Bei dieser Gelegenheit sei auch die Frage der Auslieferung und der Liquidierung des Privateigentums erörtert worden. Er hoffe, daß es gelingen würde, Belgien zum Verzicht auf die Liquidation des deutschen Privateigentums und zum Verzicht auf die Auslieferung zu veranlassen. Würde dies erreicht, so würde das geplante Abkommen, das allerdings für Deutschland das Risiko der Kursdifferenz zwischen Mark und Franc zu den jeweils fälligen Rückzahlungsterminen in sich birgt, von so großer politischer Bedeutung sein (Verzicht Belgiens als des meist getroffenen Landes, Rückwirkung auf Amerika sowie auf England und Frankreich), daß er den Abschluß unbedingt befürworten müsse.[345] Auch von anderen Seiten wurde auf die politische Bedeutung besonders hingewiesen, aber auch auf die großen Lasten, die wir freiwillig auf uns nehmen4. Immerhin erschien der Abschluß erwünscht, sofern dadurch insbesondere der Verzicht auf die Auslieferung Deutscher erreicht werden sollte. Es wurde Einverständnis erzielt, daß die Verhandlungen mit Francqui weiter fortgeführt werden sollten, jedoch zur Bedingung gemacht, daß eine Zusage wegen des Verzichtes auf die Liquidation deutscher Unternehmungen in Belgien und auf die Auslieferung gemacht würde. Desgleichen solle versucht werden, mit Belgien zu einem Abkommen über die Schließung des Loches im Westen zu gelangen5.

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Durch eine VO des dt. Generalgouverneurs in Belgien vom 3.10.14 war die Mark zum gesetzlichen Zahlungsmittel in Belgien erklärt und ihr Kurs auf 1,25 Franken festgesetzt worden. Nach dt. Schätzung befanden sich bei Kriegsende 2,5 Mrd M in Belgien im Umlauf. Unmittelbar nach dem Waffenstillstand begann die Brüsseler Nationalbank die in Belgien kursierenden Marknoten, neben weiteren, aus den Niederlanden, der Schweiz und Elsaß-Lothringen zu Spekulationszwecken nach Belgien strömenden Beträgen wieder in Franken einzutauschen. Belgischerseits hoffte man, bei der dt. Reg. den Rückkauf der im Frühjahr 1919 auf 6,1 Mrd M bezifferten Papiermarkbestände zum Zwangskurs durchsetzen zu können. Wider Erwarten enthielt der Belgien betreffende Art. 232 VV keine Verpflichtung Deutschlands, die während der Besetzung in Umlauf gebrachten Markbeträge einzulösen. Da aber Belgien an einem Ersatz der aufgewendeten Summen auch außerhalb der normalen Reparationsleistungen interessiert war und Dtld. u. a. ein unkontrolliertes Zurückströmen des Geldes mit nachteiligen Folgen für die dt. Geldwertstabilität befürchtete, fanden neben laufenden internen Besprechungen am 29. 7. in Düsseldorf und am 2./3.11.19 in Berlin Verhandlungen zwischen dem belg. Minister Francqui und dem RFM über die Valorisierung der Markbeträge statt. Einzelheiten, auch zur finanziellen Seite der diesbezüglichen Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen, s. in der geh. Aufzeichnung des ehemaligen RbkVPräs. von Glasenapp vom Juli 1926 nach Unterlagen der Rbk, der Rkei und des RFMin. u. d. T. „Die belgischen Markbestände“ (R 43 I /53 , Bl. 129–174).

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Siehe dazu die ausführliche ablehnende Stellungnahme des Rbk-Direktoriums (Dok. Nr. 108, Anm. 6). – Von Glasenapp berichtet, daß dem RFM die Ausführungen des RbkPräs. Havenstein „sichtlich unangenehm“ waren: „Er erlaubte sich, wie ich mich noch genau erinnere, an den Reichskanzler die Frage zu richten, wie eigentlich Exzellenz Havenstein dazu komme, in politischen Angelegenheiten überhaupt das Wort zu ergreifen. Reichskanzler Bauer erwiderte darauf, Exzellenz Havenstein sei zur Sitzung gebeten worden, und wenn er in dieser bank- und währungspolitisch überaus bedeutsamen Frage Bedenken habe, so sei es nicht nur sein Recht, sondern auch seine Pflicht, diese Bedenken rückhaltlos zu äußern“ (Von Glasenapp, a.a.O., Bl. 137). Auch RIM Koch berichtet über Havensteins Einwände und urteilt über den RK: „Sehr vernünftig und klar.“ Er selbst habe dem RK zugestimmt. Das geplante Abkommen stelle ein Wagnis dar, „das die Zukunft und Böswillige vielleicht nicht verstehen. Aber ohne Wagnis nichts möglich. Rolle eines Überschuldeten, der einen Gläubiger bevorzugt und sich dafür Vorteile ausbedingt.“ UStS Hirsch habe betont, daß Dtld. verloren wäre, wenn die belg. 6 Mrd M jetzt auf den Markt kämen; wirtschaftlich würde die Verständigung sehr günstig wirken. RM Geßler habe unter Hinweis darauf, daß die Auslieferung des Kronprinzen Rupprecht einen Aufstand in Bayern hervorrufen würde, zugestimmt. Für das AA gab UStS Haniel seine Zustimmung; er bezweifelte nur, ob Francqui wirklich so weitgehende Vollmachten habe. Abschließend ermächtigte Vizekanzler Schiffer den RFM, die Verhandlungen fortzuführen, betonte aber gleichzeitig, daß auch die 10 Personen, auf deren Auslieferung Belgien nach Vertragsabschluß noch bestehen wolle, „unter allen Umständen nicht preisgegeben werden können“ (hschr. Aufzeichnung vom 3.11.19; Nachl. Koch-Weser , Nr. 20, Bl. 27 f.).

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Zum Fortgang s. Dok. Nr. 106, P. 2.

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