2.179 (bau1p): Nr. 177 Aufzeichnung der Reichskanzlei über die Durchführung des Friedensvertrags. 1. März 1920

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Nr. 177
Aufzeichnung der Reichskanzlei über die Durchführung des Friedensvertrags. 1. März 19201

1

Mit Anschreiben vom 1. 3. seitens der Rkei an die Minister Müller, Geßler, Schmidt und Schiffer sowie an UStS Schroeder, Müller, MinDir. Rauscher, von Simson und den Gesandten Riezler mit dem Vermerk: „Persönlich. Eigenhändig“ übersandt. Die Aufzeichnung ist „geheim“ eingestuft. Die übrigen der insgesamt in 22 Exemplaren hergestellten Aufzeichnung sind in der Rkei verblieben. Ein Entw. (R 43 I /13  Bl. 306–317) hat dem RK am 27. 2. vorgelegen; geringfügige Korrekturen wurden in die Reinschrift übernommen. Das von GehR Kempner aufgesetzte, von UStS Albert korrigierte Anschreiben bezeichnet die Aufzeichnung als eine „unverbindliche Skizze einiger für unsere politische Lage geltender Gesichtspunkte, wie sie sich aus dem Friedensvertrag ergibt, […] und soll als Unterlage für die am Mittwoch, dem 3. d[ieses] M[onats] stattfindende Chefbesprechung, betr. die Erfüllung der wirtschaftlichen Friedensbedingungen, dienen“ (ebd., Bl. 298). Zu der erwähnten Chefbesprechung waren der RAM, der RWiM, der RMWiederaufbau und UStS Schroeder am 26. 2. zunächst für den 28. 2., dann für den 3. 3. eingeladen worden (ebd., Bl. 272 f.). Am 2. 3. wird die TO der Besprechung dahingehend ergänzt, daß auch „die Fragen der Erhöhung des Kohlenpreises und der Verwendung der durch Überschichten mehr geförderten Kohle im Zusammenhang mit der Frage der Behandlung der Entente-Kohleforderungen besprochen werden“ sollen (ebd., Bl. 274). Einzelheiten s. im Prot. (Dok. Nr. 179). Die Notwendigkeit zur Behandlung dieser Angelegenheiten ergab sich aus der die allgemeine Lage verschärfenden Note des frz. MinPräs. Millerand vom 8. 2., in der die Mängel der dt. Kohlenlieferungen beklagt und Repressalien angedroht wurden (vgl. P. 5 dieser Aufzeichnung nebst Anm. 15). In Beantwortung dieser Note hatte UStS Bergmann zunächst die frz. Vorwürfe als unbegründet zurückgewiesen (Bergmann an Millerand, 11.2.20; Nachl. von Le  Suire , vorl. Nr. 94) und später nach Absprache mit dem AA und RMinWiederaufbau eine Aussprache vor der Repko angeregt, in der die dt. Kohlenlieferungen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Verhältnissen im Reich erörtert werden sollten. Zu diesen Gesprächen war Bergmann inzwischen eingeladen worden (Friedensabt. des AA an UStSRkei; 26.2.20; R 43 I /13 , Bl. 278 f.). Der RReg. läßt Millerand am 2. . durch den dt. Geschäftsträger in Paris gleichwohl mitteilen: „Le gouvernement de la république n’a pas l’intention d’entrer en discussion avec le gouvernement allemand sur les droits qu’il tient du traité de paix, et je ne puis que maintenir à cet égard les conclusions de ma lettre précitée du 8 février. Toutefois, la commission des réparations ayant résolu d’entendre pour se prononcer les experts allemands dont la convocation a été autorisé par elle, le gouvernement de la république a décidé d’attendre le résultat de cette convocation“ (ebd., Bl. 338).

R 43 I /13 , Bl. 300–304

Die politische Lage ist durch den Rücktritt Jonnarts und die erfolgte Ernennung Poincarés zum Mitglied der Wiedergutmachungskommission zu unseren Ungunsten verändert. Poincaré ist zum Vorsitzenden dieser Kommission[624] gewählt2, das bedeutet die Fortsetzung seiner Vernichtungspolitik gegenüber Deutschland. Er wird die volle Durchführung des Friedensvertrags nach Sinn und Buchstaben durchzusetzen suchen, wobei das Gewicht seiner Persönlichkeit entgegenkommende Neigungen anderer Mitglieder der Kommission unterdrücken wird3. Die Absicht Frankreichs geht zur Zeit offenbar dahin, mit einer Fülle von Einzelheiten nachzuweisen, daß wir bereits jetzt zahlreiche Bestimmungen des Friedensvertrages nicht erfüllen. In dieser Richtung bewegt sich die letzte Kolennote Frankreichs4; in derselben Linie liegt die kürzlich erfolgte Erklärung des Generals Nollet, der uns Illoyalität in der Ablieferung des Heeresmaterials vorwarf5.

2

Nach der vorübergehenden Ernennung des Senators Jonnart war der frühere StPräs. und Senator Poincaré am 23. 2. mit dem Vorsitz im all. Wiedergutmachungsausschuß – hier Repko genannt – betraut worden. Die Repko war nach Inkrafttreten des VV am 24. 1. an die Stelle des bisherigen Organisationskomitees der Repko getreten, das seinerzeit von dem frz. Minister für industriellen Wiederaufbau Loucheur geleitet worden war (Schultheß 1920, II, S. 54, 311).

3

Über sein erstes Zusammentreffen mit Poincaré in seinem neuen Amt berichtete der dt. Verhandlungsführer, UStS Bergmann: Poincaré „sprach in einem kalten und gleichgültigen Tone, der von vornherein keine freundlichere Stimmung aufkommen ließ. Der Blick seiner starren teilnahmslosen Augen hat etwas Grausames und Abstoßendes. In dieser Atmosphäre hatte ich hintereinander alles vorzubringen, was über den Gegenstand zu sagen war, ohne daß zunächst jemand Fragen stellte oder Zwischenbemerkungen machte“ (Bergmann an AA, RWiMin., RMinWiederaufbau, UStS Schroeder; 26.2.20; Nachl. von Le  Suire , vorl. Nr. 94). – In seiner Darstellung „Der Weg der Reparation“ meint Bergmann, die Verhandlungen vor der all. Repko hätten anfänglich „den Charakter eines kriegsgerichtlichen Verfahrens“ gehabt, bei dem der dt. Vertreter als Angeschuldigter erschien und als solcher behandelt wurde. Nach der erwähnten Sitzung unter Leitung Poincarés habe er einigen Mitgliedern der Kommission gegenüber für den Wiederholungsfall mit dem Verlassen des Sitzungssaals gedroht und für geschäftlich ruhige Aussprachen plädiert. In der Folgezeit habe sich „ein zwangloser und offener Verkehr [entwickelt], bei dem beide Parteien versuchten, den Bedürfnissen und dem Standpunkt des Vertragsgegners gerecht zu werden. Nur die hohe Politik hat immer wieder die Fäden zerrissen, die so gesponnen wurden […]“ (a.a.O., S. 49).

4

Vgl. P. 5 dieser Aufzeichnung nebst Anm. 15.

5

Vgl. die Aufzeichnung einer Besprechung mit dem Vorsitzenden der IMKK, Gen. Nollet, am 24. 2. im RWeMin., in der es u. a. heißt: „General Nollet führte als Begründung der heutigen Besprechung aus, daß er heute nicht ‚diskutieren‘, sondern die folgende schwebende Angelegenheit erledigen wolle. […] Der Herr Reichswehrminister erwidert dem General Nollet, er nähme dessen geäußerte Absicht entgegen, heute nicht zu ‚erörtern‘, sondern zu ‚diktieren‘.“ Zur Sache trug Nollet vor: „Er habe Kenntnis genommen von den bisher stattgehabten Zerstörungen von Kriegsmaterial ohne Kontrolle der interalliierten Kommission.“ Er verlange kurzfristig Listen über das zerstörte und noch zu zerstörende Material sowie Angaben über die näheren Umstände der erfolgten Materialzerstörungen (R 43 I /13 , Bl. 293–297).

Es muß damit gerechnet werden, daß Frankreich uns binnen kurzem eine Generalrechnung mit erneuten Forderungen wegen Nichtausführung des Friedensvertrags überreicht. Diese Forderungen werden in Verfolg der Politik[625] Fochs und Clemenceaus auf die Rheingrenze abzielen. Hierfür spricht u. a. der Umstand, daß die demnächstige Veröffentlichung einer Fochschen Aufzeichnung über die Notwendigkeit der Rheingrenze in Frankreich geräuschvoll angekündigt ist, wie die neueste französische Pressemeldung, nach der bei einer Abstimmung der Generale des obersten Kriegsrats sich die Mehrheit für die Notwendigkeit der Rheingrenze ausgesprochen habe6.

6

Vgl. dazu DAZ Nr. 96 vom 21.2.20.

1. Bei dieser ganzen Sachlage erhebt sich die Frage:

Ist es zweckmäßig, solche Forderungen Frankreichs abzuwarten, also unsere bisher nur passive Haltung beizubehalten oder unter dem strikten Nachweis der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung auf breitester Basis eine grundsätzliche Revision des Friedensvertrages vorzuschlagen?

Für die Revision spricht der nicht mehr zu verkennende Stimmungsumschwung in Ländern des Verbandes und in den Vereinigten Staaten. Den Schlüsselpunkt für diesen Stimmungsumschwung bildet das Buch des Professors Keynes7. Es liegen aber auch bereits Äußerungen maßgebender englischer Politiker wie die von Balfour, Lord Haldane, Lord Robert Cecil, Lord Crawford, Winston Churchill und ferner von Führern der Labour Party vor, die eine Revision des Vertrags für notwendig erklären. Dazu kommt das weiter unten ausführlich erwähnte Memorandum internationaler Finanzleute usw.

7

John Maynard Keynes: The Economic Consequences of the Peace. London 1919; dt.: Die wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrages. München und Leipzig 1920.

Ähnliche Stimmen sind in den Vereinigten Staaten laut geworden, wo der Schatzsekretär Carter Glass8 erklärte, die Entschädigungsforderung der Entente an Deutschland müsse auf einen Betrag herabgesetzt werden, von dem man vernünftigerweise annehmen könne, daß Deutschland imstande sei, ihn zu zahlen.

8

Am 1.2.20 aus dem amerik. Kab. ausgeschieden (Schultheß 1920, II, S. 272).

Gegen die Aufrollung der Revisionsfrage im gegenwärtigen Augenblick spricht neben anderen Gründen vielleicht die noch ungeklärte Lage im Osten, aus der möglicherweise eine grundsätzliche Umstellung der auswärtigen Politik der europäischen Staaten sich ergeben kann.

Vor allem aber erscheint es doch sehr fraglich, ob die grundsätzliche Revision des Vertrages zweckmäßig von uns angeregt wird. Es sprechen gerade jetzt, da die Neigung zur Revision in England und den Vereinigten Staaten wächst, gute Gründe dafür, die erste formelle Anregung dazu von außen kommen zu lassen. Wir riskieren, wenn wir die grundsätzliche Revision beantragen oder anregen, eine Schwächung unserer Position dem Ausland, insbesondere Frankreich gegenüber.

Zweckmäßiger ist doch wohl, nicht auf breiter Basis vorzugehen, sondern von einer schmalen Basis aus anzufangen, die sich automatisch verbreitern wird.

 

2. Verneint man die Frage zu 1), will man also die Revisionsfrage im ganzen zur Zeit nicht aufrollen, so wäre zu prüfen, ob Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch machen soll, die ihm in der Antwort der Alliierten und[626] Assoziierten Mächte auf die Bemerkungen der deutschen Delegation zu den Friedensbestimmungen gegeben wird, innerhalb 4 Monaten nach der Unterzeichnung des Friedens Vorschläge über einen festen Betrag zur Erledigung der im Artikel 232 festgelegten Verpflichtung zu machen9. Der Umstand, daß Deutschland die Höhe seiner Verpflichtung noch längere Zeit unbekannt sein soll, macht es zur Unmöglichkeit, Einnahmen und Ausgaben des Reichs zu balancieren. Ein ordnungsmäßiger Haushalt, die Grundlage jeder gesunden Wirtschaft, kann daher nicht aufgestellt werden. Die Notwendigkeit einer sofortigen festen Begrenzung der Gesamtleistungen wird deshalb auch in immer weiteren Kreisen anerkannt. Englische und amerikanische Finanzleute haben sie gefordert. Entschließt man sich, mit einem entsprechenden Vorschlage hervorzutreten, so wird davon auszugehen sein, daß das seinerzeit durch den Grafen Brockdorff-Rantzau erfolgte Angebot von 100 Milliarden [Goldmark]10 zu einer Zeit erfolgte, zu der die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse Deutschlands unvergleichlich günstiger standen als jetzt und unter der Annahme, daß der Friedenszustand sofort und nicht nur der äußeren Form nach eintreten werde. Die Voraussetzung des damaligen Vorschlages war ferner die unverletzte Erhaltung des deutschen Reichsgebiets. Inzwischen ist durch die Abtretung großer und wertvollster, bisher deutscher Gebiete im Westen, Norden und Osten das deutsche Volksvermögen, die deutsche Steuerkraft und die Ernährungsmöglichkeit in furchtbarster Weise beeinträchtigt worden. Durch die Auslieferung der Kolonien sind weitere Werte hingegeben worden, die sich ziffernmäßig kaum ermessen lassen, die aber englische Kolonialkenner mit einem Wert einschätzen, der die gesamten Entschädigungspflichten nach dem Friedensvertrag übertrifft. Die an sich möglich gewesene Einfuhr billiger Lebensmittel und Rohstoffe aus den Kolonien ist durch ihren Verlust und durch die Abgabe der Handelsflotte unausführbar geworden. Um nur ein Beispiel anzuführen, muß Deutschland jetzt ungeheure Mengen Mais zu einem Vielfachen des Preises im Ausland kaufen, zu dem es ihn aus seinen Kolonien bezogen hätte. Der Wert des deutschen Geldes endlich ist in der Zwischenzeit in so ungeheurem Maße gesunken, daß der Maßstab, an dem damals die 100 Milliarden errechnet wurden, grundlegend geändert ist. (30. Juni 1919: 100 Schweizer Franken = 250 M, heute = 1570 M)11. Es wird bei einem etwaigen Vorschlag über die Festsetzung der zu zahlenden Entschädigung von den Grundsätzen auszugehen sein, die in der Niederschrift von Finanzleuten aller Länder, darunter finanz- und staatsmännischen Autoritäten wie McKenna, Taft, Root, Hoover und Asquith, niedergelegt sind, nach denen die aufzuerlegende[627] Bürde das Maß der höchstmöglichen Besteuerung nicht überschreiten und die Produktionsfähigkeit nicht zerstören darf, nach denen ferner die Zahlungsfähigkeit der Länder zu erhalten ist und der Zeitraum, währenddessen diese Lasten getragen werden müssen, bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf12. Keynes schlägt in seinem Buch die Summe von 1½ Milliarden Pfund vor13. Es wird nötig sein, in Anbetracht der ganzen Umstände unter diesen Betrag herunterzugehen und gegebenenfalls die Festsetzung auf 20 Milliarden Goldmark außer den bereits in Waren und anderen anzurechnenden Leistungen bewirkten Zahlungen, vorzuschlagen.

9

Vgl. Materialien, betreffend die Friedensverhandlungen. Teil IV, S. 40 f. – In dem auf dem Kriegsschuldartikel 231 aufbauenden Art. 232 VV verpflichtete sich Dtld. grundsätzlich, alle Schäden wiedergutzumachen, „die der Zivilbevölkerung jeder der alliierten und assoziierten Mächte und ihrem Gut während der Zeit, in der sich die beteiligte Macht mit Deutschland im Kriegszustand befand, durch diesen Angriff zu Lande, zur See und in der Luft zugefügt worden sind, sowie überhaupt alle Schäden, die in der Anlage I näher bezeichnet sind“.

10

Vgl. Materialien, betreffend die Friedensverhandlungen. Teil III, S. 67.

11

Siehe dazu zuletzt Dok. Nr. 157.

12

Die zit. Denkschrift stellt den Niederschlag von vertraulichen nichtamtlichen Besprechungen dar, die Mitte Oktober und Anfang November 1919 in Amsterdam von internationalen Wirtschafts- und Finanzsachverständigen – genannt werden Kent, Keynes, Wallenberg, Glücksted, Vissering, ter Meulen – über die Weltwirtschafts- und Währungslage nach dem Weltkrieg geführt worden waren. Nach der Einholung von Unterschriften weiterer amerik., brit., frz., dänischer, schwedischer, norwegischer, schweizerischer und niederländischer Persönlichkeiten der Politik und Wissenschaft, des Handels, der Wirtschafts- und Finanzwelt war die am 16.1.20 veröffentlichte Denkschrift von den Unterzeichnern ihren Regg. mit der Anregung übergeben worden, baldmöglichst eine internationale Beratung der zur Wiederherstellung normaler weltwirtschaftlicher Beziehungen und zur Regelung der Weltwährungsverhältnisse erforderlichen Maßnahmen herbeizuführen (Der Finanzbeirat der Dt. Gesandtschaft in Stockholm an das RFMin., 22.2.20, über Besprechungen mit schwedischen Unterzeichnern der Denkschrift; R 43 I /2432 , Bl. 99–105). Textauszug und weitere Hinweise in: DAZ Nr. 30 vom 17.1.20; vgl. auch Schultheß 1919, II, S. 255. Der RK erhielt die Denkschrift durch die Bankiers Max Warburg und Urbig mit Anschreiben vom 17. 1. (R 43 I /2432 , Bl. 45–53). Die vom AA durch die dt. Gesandten eingeholten Auskünfte über die Einschätzung der Denkschrift und Konferenzaussichten sind kontrovers (Materialien in: R 43 I /2432 ). Der dt. Gesandte in Paris, Mayer, berichtete am 17. 2., daß die neue frz. Reg. Millerand von einer solchen Konferenz die Sabotierung des VV befürchte: „Die offiziöse Presse hat den Amsterdamer Vorschlag in der Weise behandelt, daß sie erklärte, eine solche Konferenz habe für Frankreich zur Voraussetzung, daß Garantien dafür geschaffen würden, daß der Friedensvertrag restlos erfüllt werde.“ Dazu Randvermerk GehRegR Brechts: „Das war zu erwarten. Die Abänderung des Vertrags ist ja gerade der Kern der Amsterdamer Denkschrift“ (ebd., Bl. 94 f.).

13

Die Keynesschen Revisions- und Neuordnungsvorschläge finden sich in der dt. Ausgabe (vgl. Anm. 7) auf S. 214 ff., darunter der Vorschlag, die dt. Reparationsschuld global auf 40 Mrd Goldmark festzusetzen unter Veranschlagung der Vorleistungen (ausgelieferte Handelsflotte, Unterseekabel, Kriegsmaterialien, Staatseigentum in den abgetretenen Gebieten) mit pauschal 10 Mrd Goldmark und Abtragung der verbleibenden, unverzinslichen Summe von 30 Mrd Goldmark in 30 Jahresraten von 1 Mrd Goldmark ab 1923.

3. Dabei fände sich Gelegenheit, unsere gesamte wirtschaftliche Lage ausführlich darzulegen und dabei darzutun, welche Wirkungen der Waffenstillstand gehabt hat.

Als Anregung für diese Ausführungen seien folgende Bemerkungen gestattet:

Der Tiefstand unserer Valuta, die Schwierigkeit, die Bevölkerung ausreichend zu ernähren und der Niedergang der heimischen Produktion führen uns in immer tieferes Elend. Alle drei Faktoren greifen derartig ineinander über, daß jeder für sich Ursache und Wirkung zugleich ist. Der Hauptgrund des Tiefstandes des Markkurses wird in dem Zweifel des Auslandes zu erblicken sein, ob sich Deutschland angesichts der enormen Lasten, die der Friedensvertrag ihm auferlegt, jemals wirtschaftlich wird erholen können. Ohne Vertrauen keine Erholung des Markkurses. Die tatsächlichen Ursachen sind bekannt. So kam hinzu, die Unmöglichkeit der Zollkontrolle im Westen. Luxuswaren, die[628] weder der Ernährung und Kleidung des Volkes dienten, noch geeignet waren, die Tätigkeit unserer Industrie zu fördern, wurden im Werte von vielen Milliarden durch das „Loch im Westen“, ins Land gebracht14. Auf demselben Wege werden Waren in großem Werte weit unter dem Preis ins Ausland verkauft. Durch diese Maßnahmen, die wir vergeblich bekämpfen, tritt ein Mißverhältnis von Einfuhr und Ausfuhr ein, das unsere Zahlungsbilanz immer mehr verschlechtert. Eine vernünftige Wirtschaftspolitik wurde so zur Unmöglichkeit. Es wurde insbesondere unmöglich, ausreichende Devisen zu beschaffen, um die Bevölkerung, vor allem die Arbeiterschaft genügend zu ernähren. Dadurch griffen Arbeitsunlust und physische Arbeitsunfähigkeit immer weiter um sich. Die Kohlenproduktion ging zurück, die Arbeit in den Eisenbahnwerkstätten ließ qualitativ und quantitativ nach, bis das ganze Transportwesen vor der Gefahr des Zusammenbruchs stand. Rückgang der Arbeit und Mangel an Rohstoffen, die wir wegen der enormen Preise und infolge Devisenmangels nicht einführen konnten, legten die heimische Industrie lahm, während doch Deutschland nach seiner geographischen Lage und wirtschaftlichen Struktur auf Veredelung von Rohstoffen eingestellt und angewiesen ist. Hierdurch wieder stiegen die Ausgaben für die Erwerbslosenfürsorge ins Ungemessene. Im Monat Dezember 1919 mußten 12 463 Betriebe mit 529 963 Arbeitern stillgelegt werden. Am 1. Januar 1920 bezogen 371 675 Arbeiter Erwerbslosenunterstützung, zu denen 331 392 Familienangehörige als Zuschlagsempfänger kamen. Am 1. Februar 1920 waren es 426 340 Erwerbslose mit 380 619 Zuschlagsempfängern. Daneben arbeiten Millionen Arbeiter nur mit verkürzter Arbeitszeit. Die Stillegung der Betriebe wegen Kohlenmangels ist noch nicht zum Stillstand gekommen.

14

Als „Loch im Westen“ bezeichnete man in diesem Zusammenhang die besonderen zoll- und handelspolitischen Verhältnisse im besetzten Gebiet. Hier hatten die all. Behörden die Durchführung der dt. Ein- und Ausfuhrverbote verweigert. Erst im März 1920 erkennt die Irko die dt. Ein- und Ausfuhrvorschriften auch für das besetzte Gebiet an (Aufzeichnung des AA über das „Loch im Westen“ vom März 1920; R 43 I /1129 , Bl. 138 ff.). Vgl. dazu die Kabinettsberatungen vom 1.12.19 (Dok. Nr. 119, P. 1).

Die Preisbewegung für Nahrung und Kleidung geht in steter und steiler Kurve nach oben. Dies bedingt fortgesetzt steigende Ausgaben des Reichs für Gehälter und Löhne, für die die Einnahmen nicht in entfernter Weise ausreichen. Maßlose Steigerung der Kosten für Post und Eisenbahn sind die Folge. Die ungeheuer gewachsenen Ausgaben des Reichs können nur durch Steigerung des Notendrucks gedeckt werden, die die Valuta weiter herunterdrückt. Der Notenumlauf betrug am 31. Oktober 1918 26,1 Milliarden Mark, am 15. Februar 1920 bereits 51,5 Milliarden. In 15½ Monaten ist also der Notenumlauf um 25,4 Milliarden gestiegen. Das ist Assignatenwirtschaft, die zum Zusammenbruch der ganzen Wirtschaft führen muß. Wie Deutschland aus diesem unheilvollen Kreislauf herauskommen will, ist, solange der Vertrag von Versailles ungeändert bestehen bleibt, nicht zu ersehen.

Es wird mit Sicherheit einmal der Zeitpunkt kommen, zu dem wir uns mit den Gegnern über diese Frage auseinandersetzen müssen. Entschließt man sich, es schon jetzt zu tun, so wird man dabei hervorheben können, daß gerade[629] von Deutschlands Standpunkt aus bezweifelt werden könne, ob es zweckmäßig sei, schon jetzt auf die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung hinzuweisen. Denn dieser Hinweis werde jetzt als böser Wille ausgelegt werden können, während die Tatsache der Unmöglichkeit in absehbarer Zeit doch von vielen Staaten und Völkern eingesehen werden würde. Aber gerade dadurch, daß Deutschland die Gefahr der Verkennung seiner Absichten auf sich nehme und nicht auf einen Zeitpunkt warte, zu dem einerseits die Anregung von außen käme, andererseits aber die nicht abzuweisende Gefahr bestände, daß es dann zu spät sei, um die bedrohte europäische Wirtschaft zu retten, beweise es seine Ehrlichkeit und seinen guten Willen, das Elend, das der jahrelange Krieg über die Menschlichkeit [!] gebracht habe, nach seinen besten Kräften wiedergutzumachen.

An dem jetzigen fast katastrophalen Zustande tragen in erster Linie die vernichtenden Bestimmungen eines Waffenstillstandes die Schuld, wie sie bisher in der Geschichte keinem Volke der Erde auferlegt wurden, eines Waffenstillstandes, der 5/4 Jahre lang jedes wirtschaftliche Leben erstickte.

So hat in erster Linie die monatelange Aufrechterhaltung der Blockade das deutsche Volk physisch und psychisch derart schwer geschädigt, daß die Sterblichkeit in ungeheurem Maße zunahm, daß die geschwächten Körper zur Arbeit unfähig und unlustig wurden und daß innere Unruhen immer von neuem das Wirtschaftsleben erschütterten.

Was der Krieg Deutschland an Volksvermögen noch gelassen hatte, wurde durch die Lieferungen auf Grund des Waffenstillstandsvertrages vernichtend gekürzt. Bekannt ist die Zusammenstellung, die der Reichsminister des Auswärtigen in einem Interview gegeben hat, nach der Deutschland allein auf Grund des Waffenstillstandsvertrages Leistungen im Werte von mehr als 36½ Milliarden Goldmark getätigt hat. Tötlich getroffen wurde Deutschlands Wirtschaft ferner durch die erzwungene Auslieferung der Handelsflotte, durch die Abgabe an Vieh, an Eisenbahnmaterial usw.

Die Wirkung des „Lochs im Westen“, das in dieser Weise im Waffenstillstandsvertrag nicht vorgesehen ist, aber durch die Praxis der Verbandsmächte ermöglicht wurde, ist oben dargelegt.

4. Auf dieser Grundlage wäre dann die Forderung nach Krediten für die Rohstoff- und Nahrungsmittelversorgung gemäß Artikel 235 zu begründen.

5. Ferner wird es unumgänglich sein, an den Verband der Mächte in der Frage der Kohlenlieferung heranzutreten (Note Millerands)15. Es fragt sich, ob[630] nicht diese Frage im Zusammenhange mit der gesamtwirtschaftlichen Darlegung mit der oberschlesischen zu verbinden ist, denn der Verlust Oberschlesiens16 würde doch eben alle Aussichten auf Erholung und Erfüllung des Vertrages wieder vernichten.

15

In der sog. Kohlennote vom 8.2.20 beschwerte sich der frz. MinPräs. und AM, Millerand, beim dt. Geschäftsträger und Gesandten in Paris, Mayer, daß Dtld. den im VV vorgeschriebenen Kohlenlieferungen bisher nur mangelhaft nachgekommen sei. Unter Bezugnahme auf Art. 429 VV erklärte die frz. Reg. deshalb, daß die Fristen für die Räumung der besetzten Gebiete noch nicht zu laufen begonnen hätten und drohte, daß, wenn Dtld. am 1.3.20 nicht die noch rückständigen Lieferungen und das Februarsoll geleistet habe, Frankreich zu wirtschaftlichen und finanziellen Sperr- und Vergeltungsmaßregeln greifen werde (R 43 I /13 , Bl. 280 f.). In einer Stellungnahme für das AA vom 10. 2. äußerte sich UStS Bergmann grundsätzlich zum Problem der dt. Reparationskohle: Zuständig für dt. Kohlenlieferungen nach Maßgabe des VV sei lediglich die all. Repko; der frz. MinPräs. habe sich mit der Note Befugnisse angemaßt, die ihm nicht zuständen; er gehe von unzutreffenden Voraussetzungen aus und gelange deshalb zu falschen Schlußfolgerungen. Die bisherigen dt. Lieferungen erfolgten vorzeitig und freiwillig auf der Grundlage des Schlußprotokolls vom 29.8.19 (vgl. Dok. Nr. 98, Anm. 5). In diesem Protokoll habe das Organisationskomitee der Repko die Zusage gemacht, eine Ermäßigung der im VV vorgesehenen Liefermengen bis zum 30.4.20 sicherzustellen. Außerdem sei in § 10 des Anhangs V zum Teil VIII VV für alle Lieferungen nach dem 1.1.20 eine Ankündigungsfrist von 120 Tagen vorgesehen, so daß dt. Zwangslieferungen erst am 30.5.20 erwirkt werden könnten. „Zur Zeit und bis auf weiteres sind alle deutschen Kohlenlieferungen als freiwillig zu betrachten. […] Diese freiwillige Leistung, gegen die sich die ernstesten Bedenken aus den Kreisen der deutschen Volkswirtschaft erhoben haben, hätte volle Anerkennung von seiten der Alliierten verdient, statt dessen wird auch dieser Anlaß von Frankreich, dem so gut wie alle diese Kohlenmengen zugeflossen sind, dazu benutzt, um ungerechte Beschuldigung gegen die Deutsche Regierung zu erheben und die französische Volksstimmung noch mehr gegen Deutschland aufzuhetzen, während bei den Verhandlungen, welche zu diesen Vorlieferungen von Kohle führten, von französischer Seite stets darauf hingewiesen wurde, daß derartige Lieferungen zur Anbahnung eines besseren Verhältnisses zwischen den beiden Ländern führen würden“ (R 43 I /13 , Bl. 282 f.). – Zur weiteren Behandlung der Note s. o. Anm. 1; vgl. auch Schultheß 1920, II, S. 315 f.

16

Über die staatliche Zugehörigkeit des oberschles. Industriegebiets war in Art. 88 Anlage § 4 VV eine Volksabstimmung vorgesehen. Vgl. dazu Dok. Nr. 50 und 55, Anm. 17.

Nur einige Zahlen in großen Umrissen:

Nach Artikel 236 des Friedensvertrages Anlage V §§ 2 ff, hat Deutschland in den kommenden Jahren knapp gerechnet 40 Mill[ionen] Tonnen Kohlen jährlich an die Verbandsmächte zu liefern.

Dieser Forderung stehen folgende Ziffern gegenüber:

Steinkohlenförderung in Dtld. einschl. Saarbecken 1913:

191,5 Mill. t

Steinkohlenförderung in Dtld. ohne Saarbecken 1913:

174,5 Mill. t

Steinkohlenförderung in Dtld. ohne Saarbecken 1919:

107,7 Mill. t

Steinkohlenverbrauch in Dtld. (jetzige Grenzen) 1913:

135,7 Mill. t

Die gesamte Förderung des Jahres 1919 bleibt also hinter dem Verbrauch des letzten Friedensjahres um 28 Millionen Tonnen zurück. Hierbei sind die Lieferungen an das Ausland noch nicht berücksichtigt.

Von den 135,7 Mill. waren zu decken:

Zechenselbstverbrauch

17,5 Mill. t

Gewichtsverlust bei der Kohlenerzeugung

7,5 Mill. t

Eisenbahnen

14,0 Mill. t

Gas und Elektrizität

13,0 Mill. t

Schiffahrt

5,5 Mill. t

57,5 Mill. t

so daß für Hausbrand, Landwirtschaft, Industrie 135,7–57,5 = 78,2 Mill. t übrig blieben.

[631] Für 1920 ist die Steinkohlenförderung auf höchstens 120 Mill. Tonnen zu veranschlagen. Hiervon sind zu bestreiten:

Für Zechenverbrauch

17,9 Mill. t

Gewichtsverlust

7,0 Mill. t

Lieferung an Deutsch-Österreich

1,8 Mill. t

Lieferung an Tschecho-Slovakei

1,2 Mill. t

Lieferungen an Polen und Westpreußen

3,0 Mill. t

Eisenbahnen

15,0 Mill. t

Schiffahrt

3,0 Mill. t

Gas, Wasser, Elektrizität

12,0 Mill. t

60,9 Mill. t,

so daß für Hausbrand, Landwirtschaft und Industrie 120–60,9 Mill. = 59,1 Mill. Tonnen verbleiben. Diese 59,1 Millionen Tonnen ständen also zur Verfügung, wenn Deutschland die Ausfuhr nach Holland, Schweiz und Skandinavien völlig einstellt und gar keine Kohle an die Entente zu liefern hätte.

Würden die 40 Millionen Tonnen des Versailler Vertrages abgeführt, so blieben für Hausbrand, Landwirtschaft und Industrie 19,1 Mill. t übrig. Das bedeutet, daß die deutsche Bevölkerung keine warme Nahrung mehr zu sich nehmen könnte, daß ein großer Teil der Bevölkerung im Winter den Tod durch Erfrieren oder Erkältungskrankheiten finden würde, daß Industrie und Landwirtschaft aufhören würden, in Deutschland zu existieren. Mit einem Wort, die Folge wäre die Katastrophe. Es bedarf keiner Erläuterung, daß dieser vollständige Zusammenbruch sich nicht auf Deutschland beschränken würde.

Bei diesen Berechnungen ist der etwaige Verlust Oberschlesiens nicht berücksichtigt. Wird er es, so werden die Zahlen grotesk, denn es kann nicht bezweifelt werden, daß die oberschlesische Kohle für Deutschland verloren ist, wenn Oberschlesien polnisch wird.

Die Steinkohlenförderung Oberschlesiens betrug 1913: 43,8 Millionen Tonnen, 1919: 25,8 Millionen. Verlieren wir Oberschlesien, so würde demnach Deutschland im Jahre 1920: 120–25,8 Mill. Tonnen = 94,2 Mill. Tonnen produzieren, gegenüber einer Friedensproduktion von 191,5 Mill. Mit Saarbecken und 174,5 Mill. ohne Saarbecken.

Setzt man die oberschlesische Produktion mit nur 20% der gesamten ein, so wären die oben errechneten Zahlen entsprechend zu kürzen. Dann bliebe für Hausbrand, Landwirtschaft und Industrie statt 59,1 = rund 60 Mill. Tonnen nur 48 Mill. jährlich, wenn keinerlei Lieferung an das Ausland erfolgte. Bei Erfüllung des Artikels 236 Anl. V §§ 2 ff verblieben für die gedachten Zwecke 8 Mill. Tonnen jährlich gegenüber einem tatsächlichen Verbrauch von 78,2 Mill. Tonnen im Jahre 1913.

6. Die Frage der Handelsflotte. Zur Zeit verhandelt in London eine deutsche Spezialkommission mit einer gegnerischen Spezialkommission über das „Wie“ der Ablieferung17. Wenn diese Kommission auch deutscherseits die[632] Vollmacht hat, über das „Ob“ zu verhandeln, so ist doch zu erwägen, ob nicht bei der wirtschaftlichen und finanziellen Bedeutung der Angelegenheit die Frage des „Ob“ noch einmal im großen aufgenommen werden soll (Überlassung der etwa unbenutzt in gegnerischen Häfen liegenden großen Überseeschiffe, Charterung von Überseeschiffen, Verzicht auf die kleineren Schiffe für die Erzfahrt und dergleichen).

17

Vgl. Dok. Nr. 174, P. 1.

7. Alle diese und die andern wichtigen Fragen der Friedensausführung sind in den verschiedenen Ressorts in Bearbeitung. Zweck der Chefbesprechung18 soll nur sein, sie einmal in ihrer politischen Gesamtauswirkung nach außen und in ihrem Zusammenhange mit der inneren Politik zu überprüfen (Art der zu ergreifenden Schritte; neben Noten an Wiedergutmachungskommission Bearbeitung einzelner Mächte; Mitwirkung der neutralen Mächte; Pressekampagne usw.).

18

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 179.

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