2.214 (bau1p): Nr. 212 Niederschrift über eine telefonische Mitteilung des Reichspostministers Giesberts aus Bielefeld am 23. März 1920, 19 Uhr

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Nr. 212
Niederschrift über eine telefonische Mitteilung des Reichspostministers Giesberts aus Bielefeld am 23. März 1920, 19 Uhr1

1

Die Niederschrift trägt keine Unterschrift. Die vorliegende Durchschrift ist am Kopf von RegR Kempner für „Herrn Reichskanzler“ ausgezeichnet; eine weitere Durchschrift wird am 26. 3. von GehRegR Brecht zu den Akten geschrieben (R 43 I /2728 , Bl. 60 f.).

R 43 I /2728 , Bl. 31–32 Durchschrift

[Lage im rheinisch-westfälischen Industriegebiet2.]

2

Zum Gesamtzusammenhang s. Dok. Nr. 207, P. 1.

Seit zwei Uhr mittags tagt in Bielefeld eine Konferenz, in der alle Parteien, Kommunisten, Unabhängige, Mehrheitssozialisten, Demokraten und Vertreter der Behörden, Severing, der Oberpräsident und der Oberbürgermeister vertreten[753] sind3. Die Konferenz hat eine Kommission eingesetzt, welche die Punkte feststellen soll, über die verhandelt werden soll4. Die Unabhängigen und die Partei, welche die Rote Armee vertritt, verlangt Waffenstillstand und Auflösung der Reichswehr sowie die Beseitigung des Generals Watter5. Letzteres nicht so streng formuliert, so daß wohl darauf verzichtet werden würde.

3

Zu der Konferenz hatte RuStKom. Severing „die Vollzugsausschüsse der Städte Düsseldorf, Duisburg, Hamborn, Oberhausen, Mülheim, Essen, Gelsenkirchen, Elberfeld, Remscheid, Barmen, Herne, Recklinghausen, Bochum, Witten, Hagen, Iserlohn, Hörde, Dortmund, Unna und Hamm, sowie die Stadtverwaltungen dieser Städte, die Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster“ für den 23. 3. in das von den revolutionären Vorgängen im Industriegebiet relativ unberührte Bielefeld eingeladen. An der Konferenz nahmen neben den Ministern Giesberts und Braun – nach Severing – auch Vertreter der Sozialdemokraten, Unabhängigen Sozialdemokraten, Kommunisten, Demokraten und Delegierte des Zentrums teil (Carl Severing: 1919/1920 im Wetter- und Watterwinkel. S. 174). Soweit ersichtlich, waren die von Kommunisten beherrschten Vollzugsräte des westlichen Industriegebiets und die Mülheimer Kampfleitung der „Roten Armee“ nicht vertreten. Eine vollständige Teilnehmerliste scheint nicht angefertigt worden zu sein.

4

Anknüpfungspunkt für die Aufnahme der Beratungen waren die Beschlüsse einer Konferenz der drei Linksparteien des Hagener Raumes vom 20. 3., die dem RPräs. und dem RK zur Kenntnis gebracht worden waren (vgl. Dok. Nr. 207, Anm. 4).

5

Die Haltung des Befehlshabers im Wehrkreis VI in den Putschtagen war zum Gegenstand öffentlicher Kontroversen geworden, nachdem die Forderung der Arbeitsgemeinschaft sozialistischer Parteien und des Aktionsausschusses freier Gewerkschaften in Münster, den „reaktionären General“ abzuberufen (Telegr. vom 17.3.20 an die RReg.; R 43 I /2727 , Bl. 106), und die zweideutige Zusage RK Bauers, die „Beschwerden General Watters“ untersuchen und abstellen zu lassen (Bauer an Severing, 17.3.20; ebd. Bl. 107), in der Presse des Industriegebiets bekanntgemacht wurden. RuStKom. Severing trat am 19. 3. bei der RReg. gegen eine Entlassung Watters ein, obwohl auch er sich „dringend gewünscht hätte, daß [Watter] sich vom ersten Tage an für alte Regierung erklärt hätte“ (R 43 I /2728 , Bl. 72). Den daraufhin von der RReg. zugunsten Watters vollzogenen Stimmungswechsel dokumentiert RK Bauer mit seinem in Dok. Nr. 207, Anm. 6 zit. Telegr. vom 21.3.20. – Zum Gesamtzusammenhang sowie zu den weiteren mil. Maßnahmen Gen. von Watters vgl. Heinz Hürten: Das Wehrkreiskommando VI in den Wirren des Frühjahrs 1920. In: Militärgeschichtliche Mitteilungen. Bd. 15 (1974), S. 127–156.

Giesberts und Braun haben folgenden Standpunkt eingenommen:

1.

Mit Putschisten verhandeln wir nicht.

2.

Die Bedingungen, die in Berlin mit den Gewerkschaften vereinbart worden sind6, gelten auch für das Industriegebiet. Zugeständnisse darüber hinaus sind wir nicht in der Lage zu machen.

6

Vgl. Dok. Nr. 204.

Die Dinge liegen so: Watter hält bis morgen noch die Truppen zurück, will morgen vorstoßen. Hofft, die Sache militärisch zwingen zu können. Giesberts glaubt, daß die Sache ein fürchterliches Blutbad geben wird, wenn auch ein Teil der Roten Armee flüchten wird, so wird doch der andere Teil bis zum letzten kämpfen.

Es wird unter der Hand gesagt, daß die Kommunisten an einzelnen Stellen Schachtanlagen sabotieren und Sprengungen vornehmen wollen. Ob das richtig, steht dahin.

Im allgemeinen ist große Mehrheit der Konferenz der Meinung, eine Verständigung zu suchen. Braun und Giesberts wissen nicht auf welcher Basis. Man wird sich wehren gegen Entwaffnung der Arbeiter, solange nicht republikanische[754] Reichswehr da ist. Die Leute glauben, daß ihre Formationen, die sie haben und die nach Meinung von Watter militärisch gut geleitet sind, weiterbestehen können, und zwar als Art einer Reichswehr. Wir haben den Leuten klargemacht, daß Lebensmittel nicht geliefert werden, solange Rätediktatur besteht. Hierauf scheint kein Wert gelegt zu werden und man beabsichtigt, Rätediktatur ev[entuell] fallen zu lassen.

Standpunkt Watters ist folgender: Nur äußerste strenge militärische Aktion könne Ruhe schaffen; er will den verschäften Belagerungszustand mit Standgerichten haben, und zwar derart, daß die Standgerichte nicht von ihm, sondern von den Kommandeuren der einzelnen Formationen bestätigt werden, weil sonst zu große Zeit zwischen Urteil und Urteilsbestätigung liegt7. Wir haben zugesagt, darüber dem Reichskanzler zu berichten. Weiter will Watter volle Entwaffnung der Arbeiterarmeen, und er ist der Auffassung, wenn dies jetzt nicht durchgesetzt wird, würde Gefahr der bewaffneten Erhebung bestehen bleiben.

7

Der verschärfte Ausnahmezustand galt seit dem 17. 1. im RegBez. Düsseldorf. Er war allerdings seit dem 6. 3. dahingehend eingeschränkt worden, daß für Rädelsführer und bei Widerstand im Aufruhrfall keine Todesstrafe mehr verhängt und Standgerichte nicht mehr eingerichtet werden durften (R 43 I /2715 , Bl. 33). GenLt. von Watter hatte auf Anordnung des Reichswehrgruppenkommandos 2 vom 13. 3. am 15. 3. von der ihm im Januar durch VO des RPräs. erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht und den verschärften Ausnahmezustand auch auf den westfälischen Teil seines Befehlsbereichs ausgedehnt (R 43 I /2711 , Bl. 84 f.). Damit war die Möglichkeit verbunden, „durch den Befehlshaber der mit der Bekämpfung der Unruhen betrauten Truppe“ Standgerichte zu bilden, welche im Falle von Aufruhr und Landfriedensbruch nur auf Todesstrafe erkennen konnten oder das Verfahren an eine andere Instanz abzugeben hatten. Die Urteile, gegen die keine Rechtsmittel eingelegt werden konnten, bedurften „der Bestätigung durch den Inhaber der vollziehenden Gewalt“ (vgl. § 5 der VO des RPräs. vom 13.1.20; R 43 I /2715 , Bl. 14 f.; zum Erlaß dieser VO s. Dok. Nr. 146, Anm. 8). Seine Truppenkommandeure hatte Watter bislang angewiesen, die Urteile der Standgerichte „mit den nötigen Unterlagen jedesmal durch Offizier im Kraftwagen oder Eisenbahn dem Befehlshaber des Wehrkreises VI zur Prüfung der Bestätigung zuzustellen“ (BA/MA, RH 53–6, vorl. Nr. 91, Bl. 59).

Wie Watter zu dem Waffenstillstand steht, hat noch nicht festgestellt werden können.

Um 8 Uhr ist die Kommissionssitzung8 beendet, dann soll die Vollversammlung weitertagen und wir wollen versuchen, zur Verständigung zu kommen. Letzte Entscheidung wollen wir Reichskanzler vorbehalten.

8

Die Konferenz hatte zwei Kommissionen gebildet, in denen einerseits die politischen Vereinbarungen formuliert und andererseits die Frage eines Waffenstillstandes beraten werden sollte. Als Ergebnis der Beratungen wird am Abend des 23. 3. von der Waffenstillstandskommission beschlossen, daß die „Rote Armee“ sich südlich der Lippe zurückziehen soll, während die Reichswehrtruppen die Standorte ihrer Formationen bekanntgeben und beibehalten soll. Das Abkommen wird u. a. von einem Kommandeur des westfälischen Teils der „Roten Armee“, Stemmer, nicht aber von einem Vertreter des Wehrkreiskommandos VI unterzeichnet (Text bei Carl Severing: A.a.O., S. 176).

Die Rote Armee ist über Coesfeld vorgedrungen und hat die Dynamitfabrik in Dinsen besetzt. Die Reichswehr liegt noch in Ruhe und macht keinen Vormarsch, sie erwartet Verstärkung aus Württemberg und Bayern. Es scheint, daß im Reichswehrgruppenkommando VI große Dummheiten durch Lichtschlag u. a. gemacht worden sind.

[755] Die militärischen Dinge werden morgen zwischen Watter und von Seeckt zu entscheiden sein9.

9

Vgl. dazu das sich auf Befehle des RWeMin. stützende Telegr. des Reichswehrgruppenkommandos 2 an das Wehrkreiskommando VI über die von Gen. von Watter erbetenen Sondervollmachten für den Einmarsch in das Industriegebiet vom 24.3.20, zit. bei Heinz Hürten: A.a.O., Dok. Nr. 15. Eine Erweiterung der Bestimmungen des verschärften Ausnahmezustands wird darin abgelehnt.

Wir fahren heute Abend mit dem Nachtzug nach Berlin zurück und hoffen morgen gegen 10 Uhr in der Reichskanzlei zu sein10.

10

Die Verhandlungen gelangen entgegen Giesberts’ Erwartung am 23. 3. nicht zum Abschluß; sie werden am folgenden Tag fortgesetzt. Zum Fortgang s. Dok. Nr. 215.

Giesberts wird heute Abend nach 8 Uhr nochmals anrufen11.

11

Einige Notizen des GehRegR Brechts scheinen den Inhalt der telefonischen Mitteilungen Giesberts von nach 20 Uhr festzuhalten: Tagt morgen weiter; Waffenstillstand; R[eichs]wehr hält ihre Stell[un]g; Arbeiter müssen sich auf einzelne Stell[un]gen südlich der Lippe zurückziehen; 24stündige Kündigung [des Waffenstillstandsabkommens]. Braun nach Berlin. Giesberts dort weiter; kritisch: Zahlungsmittel (an die Banken schicken) u[nd] Nahrung“ (R 43 I /2728 , Bl. 33).

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