2.217 (bau1p): Nr. 215 Tagebuchaufzeichnung des Reichsinnenministers Koch über eine Besprechung beim Reichskanzler am 25. März 1920, 11.30 Uhr

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Nr. 215
Tagebuchaufzeichnung des Reichsinnenministers Koch über eine Besprechung beim Reichskanzler am 25. März 1920, 11.30 Uhr

Nachlaß Koch-Weser, Nr. 27, S. 45–47

[Stellungnahme zum Bielefelder Abkommen.]

Giesberts berichtet über Westfalen1. Einmarsch hat furchtbare Folgen (Massaker und Sabotagen). Leute zum Teil noch zur Verteidigung der Republik auf der Straße, großenteils aber ist es längst vorbereitete Kommunistenarmee, die durch Kapp zum Losschlagen veranlaßt ist. Vereinbarung wie die[761] neun Punkte in Berlin, dazu Amnestie für die zur Verteidigung der Republik auf die Straße Gegangenen2. Auch Mehrheitssozialisten stehen vielfach hinter den Forderungen. Trotz Vereinbarung wird Wesel weiter beschossen3. Vereinbarung wird empfohlen, damit die Vernünftigen wieder nach Hause gehen. Seeckt warnt davor, die Armee Gewehr bei Fuß stehen zu lassen. Er habe 37 000 Mann gute Truppen dort4. Giesberts meint, daß das genug sei, um Schrecken ins Gebiet zu bringen, aber nicht um die Sache zu ersticken. – Schwierige Fragen. Luther rät dringend nachzugeben, schon wegen der Hungersnot (Krupp macht angeblich seit gestern rote Munition?). Zentrumspartei Münster rät dringend zum Einmarsch. Verschiedene Auffassung im engeren Ruhrgebiet und im übrigen Westfalen5.

1

Zum Zusammenhang s. Dok. Nr. 212.

2

Die Bielefelder Verhandlungen mündeten am 24. 3. in die Unterzeichnung eines 17 Punkte umfassenden Abkommens über den Abbruch der Aufstandsbewegung im Industriegebiet ein. Im wesentlichen wurden die am 20. 3. zwischen Vertretern der Gewerkschaften und der Regierungsparteien in Berlin ausgehandelten politischen Abmachungen übernommen (vgl. dazu Dok. Nr. 204) und durch Regelungen ergänzt, die auf die spezielle Lage im Aufstandsgebiet Rücksicht nehmen. So wird festgelegt, daß die Waffen und die Munition sofort abzugeben und alle Gefangenen bis zum 27. 3. mittags zu entlassen sind. Zur Unterstützung der ordentlichen Sicherheitsorgane sollen Ortswehren aus den Kreisen der republikanischen Bevölkerung, insbesondere der organisierten Arbeiter, Angestellten und Beamten gebildet werden. Die bestehenden Vollzugs- und Aktionsausschüsse sollen an der Organisation der Waffengabe und der Aufstellung der Wehren beteiligt werden. Bei loyaler Einhaltung der Vereinbarungen soll ein Einmarsch der Reichswehr in das Industriegebiet nicht erfolgen und das verschärfte Ausnahmerecht aufgehoben werden. Abschließend folgt eine Amnestiezusage an die an den Kämpfen beteiligten Arbeiter und die Versicherung, daß den Mitgliedern der Polizei, der Einwohnerwehren und den Mannschaften der Reichswehr aus ihrer Beteiligung an den Einsätzen keine Nachteile erwachsen sollten. Zu den Unterzeichnern dieses schon von seinen Formulierungen her in seinem Verbindlichkeitscharakter bestreitbaren sog. Bielefelder Abkommens gehörten neben RPM Giesberts und RuStKom. Severing Vertreter der SPD, USPD, KPD, DDP und des Zentrums, der Freien, Christlichen und Hirsch-Dunkerschen Gewerkschaften sowie die Oberbürgermeister von Hagen, Recklinghausen und Duisburg. Nicht unterzeichnet hatten die an den Verhandlungen beteiligten Offiziere des Reichswehrgruppenkommandos 2 und des Wehrkreiskommandos VI; Vertreter der Roten Armee nahmen nicht an den Verhandlungen teil. (Anwesenheitsliste und Text in beglaubigter Abschrift in: R 43 I /2715 , Bl. 114–117; Abdruck u. a. in: Ursachen und Folgen. Bd. IV, Dok. Nr. 865 nach Hans Spethmann: Zwölf Jahre Ruhrbergbau. Bd. II, S. 156 f.; dort auch ausführlich über die Bielefelder Verhandlungen; vgl. auch Schultheß 1920, I, S. 65 ff.)

3

Ungeachtet der Bielefelder Verhandlungen und des dort bereits am 23. 3. geschlossenen Waffenstillstandsabkommens (vgl. Dok. Nr. 212, Anm. 8) gingen Formationen der Roten Armee seit dem 24. 3. nachmittags massiv gegen die im Nordwesten des Industriegebiets von Reichswehrtruppen gehaltene Festungsstadt Wesel vor (Telegr. des Weseler Bürgermeisters Poppelbaum an die RReg. vom 25.3.20; R 43 I /2715 , Bl. 62; vgl. auch die Denkschrift des Chefs der Heeresleitung vom 7.7.20 u. d. T. „Die Notwendigkeit des Einmarsches von Reichswehrtruppen in das rheinisch-westfälische Industriegebiet im März/April 1920“, S. 10, in: Nachl. Schleicher , N 42/18, S. 56–83; Erhard Lucas: Märzrevolution 1920. S. 178 ff.).

4

Zum mil. Aufmarsch gegen das Aufstandsgebiet, für den im wesentlichen nur die noch bestehenden bzw. die in den Putschtagen wiederaufgestellten Freikorps und Zeitfreiwilligenkorps zur Verfügung standen, s. Hagen Schulze: Freikorps und Republik. S. 309 ff. mit weiteren Hinweisen.

5

Vgl. dazu neben Materialien in: R 43  I /2715 , 2716  und 2728  die von RK Müller der NatVers. am 9. 4. vorgelegten „Berichte und Kundgebungen aus dem rheinisch-westfälischen Industriegebiet vom 20. März bis 6. April 1920“ (NatVers.-Bd. 342 , Drucks. Nr. 2543 ).

Ebert: Verhandlung führen Mehrheitssozialisten und Unabhängige, die Führung haben in der Truppe die Kommunisten. Was hilft der Waffenstillstand? Zudem ist er in Wesel schon gebrochen. Wir haben den guten Willen[762] gezeigt. Bedingungen aber auch unerträglich. Namentlich Waffenabgabe an die Gemeindevollzugsräte unzureichend6. Flugblätter. Reichsregierung muß Bruch des Waffenstillstandes darin verkünden, ebenso ihre Haltung darlegen und die Gesinnung der Truppenführer durch Mitteilung ihrer Erklärungen verbürgen. Man muß keine Nahrungsmittel und kein Papiergeld schicken. Giesberts: Wenn Sie kein Geld zur Löhnung hinschicken, ist in drei Tagen die ganze Bevölkerung auf der Straße.

6

Auch der westfälische OPräs. in Münster glaubt, daß die Entwaffungsbestimmungen „tatsächlich zu einseitiger Arbeiterdiktatur unter Lahmlegung weiter regierungstreuer bürgerlicher Kreise führen“ würden (Telegr. an den RK vom 25.3.20; R 43 I /2715 , Bl. 63 f.). RK Bauer antwortet am 26. 3., daß die RReg. nur einer Regelung zustimmen werde, „bei der die Waffen nicht in Händen unzuverlässiger verfassungsgegnerischer Elemente bleiben“ (ebd., Bl. 65).

 

Schluchtmann (Sozialdemokrat, Mitverhandler7): Kein militärisches Vorgehen, weil dann die ganze Bevölkerung den weißen Schrecken fürchtet. Isolieren! Aushungern! Truppe muß sich angreifen lassen und dann verteidigen.

7
 

Der Abg. Schluchtmann hatte an den eigentlichen Verhandlungen über das Bielefelder Abkommen nicht teilgenommen.

Seeckt (, der heute viel besser ist): Das lehne ich aus militärischen Gründen ab. Lichtschlag etc. sind erledigt, aber die anderen Gruppen dürfen nicht mit Mißtrauen behandelt werden.

Bauer: Wie Ebert.

Geßler: Es soll also erklärt werden, daß die Vereinbarungen für uns nicht tragbar sind.

Ich: Nein, das bleibt offen. Die Vereinbarungen sind gebrochen. Die Leute müssen das wissen. Anerkennen, daß die Leute zur Verteidigung der Republik auf die Straße gegangen sind, daß aber, wer bei der Truppe bleibt, Kommunist ist. Gemäß Eberts und meinem Vorschlag beschlossen8.

8

Gegen Mittag teilt GehRegR Wever RuStKom. Severing telefonisch als Ergebnis der Beratungen einen Aufruf der RReg. an die Bevölkerung von Rheinland und Westfalen mit, in dem das Bielefelder Verhandlungsergebnis referiert, zugleich aber die Kampfhandlungen gegen Wesel als bereits vollzogenen Bruch der Vereinbarungen bezeichnet werden. Sollten jetzt die Kampfhandlungen nicht sofort eingestellt, die Arbeit wiederaufgenommen und die Waffen ordnungsgemäß abgeliefert werden, müßten die weiterkämpfenden Arbeitertruppen „mit militärischen Mitteln zur Ordnung zurückgebracht werden“. Es gelingt der RReg., daß dem Aufruf eine Loyalitätserklärung Gen. von Watters angefügt wird (R 43 I /2728 , Bl. 57; Text u. a. in: DAZ Nr. 141 vom 27.3.20). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 216, P. 35.

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