2.106.1 (bru1p): Deutsch-finnische Handelsvertragsverhandlungen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 6). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 1 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

Deutsch-finnische Handelsvertragsverhandlungen.

Vortragender Legationsrat Dr. Eisenlohr trug [den] Sachverhalt vor und führte u. a. aus, daß die Verhandlungen nach seiner Auffassung jetzt materiell als gescheitert anzusehen seien1. Die Finnen verlangten nunmehr für fünf Jahre ein jährliches Butterkontingent von 5000 t. Nach seiner Auffassung bleibe für Deutschland nichts anderes übrig, als einseitig die Kündigung auszusprechen, wenn Finnland sich nicht auf eine gemeinsame Kündigungsformel mit Deutschland einige. Zur Zeit dürfe jedoch von der bevorstehenden Kündigung noch nichts in die Presse kommen.

1

Am 25.8.30 hatte Ritter telegraphisch über eine Unterredung mit Außenminister Procope und Handelsminister Solitander berichtet, in der er das Scheitern der Verhandlungen festgestellt und mitgeteilt hatte, daß er der RReg. die Kündigung des Handelsvertrages vorschlagen werde. Ritter hielt einen formellen Kabinettsbeschluß über die Kündigung für notwendig, weil sonst seine Verhandlungstaktik nachträglich als Bluff erscheinen würde (Tel. Nr. 79 vom 25.8.30 mit Sichtvermerk des RK in R 43 I /1093 , Bl. 82).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, daß er bei seiner fernmündlichen Rücksprache mit Ministerialdirektor Dr. Ritter noch einen letzten Vermittlungsvorschlag erörtert habe, wonach das zweite Zusatzabkommen und die in ihm enthaltenen Kontingente nicht für eine bestimmte Anzahl von Jahren, sondern auf unbestimmte Zeit vereinbart werden sollten, mit der Maßgabe, daß das Abkommen erstmalig nach Ablauf einer Vertragsdauer von zwei Jahren und neun Monaten, und dann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden könne. Dabei könne den Finnen vorgeschlagen werden, das Käsekontingent nach dem Wunsche der Finnen in einzelne Käsearten zu den hierfür bisher vertraglich vorgesehenen Zollsätzen aufzuteilen. Er habe jedoch den Eindruck gewonnen, daß Ministerialdirektor Dr. Ritter auch diesen Vermittlungsvorschlag für nicht unbedingt erfolgversprechend halte.

[396] Staatssekretär Dr. Trendelenburg führte aus, er habe aus dem letzten deutschen Telegramm aus Helsingfors den Eindruck gewonnen, daß die deutschen Unterhändler die Verhandlungsmöglichkeiten als erschöpft ansähen. Wenn der Vertrag mit Finnland jetzt gekündigt werde, befürchte er Schwierigkeiten in Genf2. Deshalb sei es besser, erst die Verhandlungen in Genf abzuwarten und dann zu kündigen. Ein wirtschaftspolitischer Zusammenschluß der Staaten im Norden und Südosten Europas sei noch nicht vorhanden, stehe aber drohend bevor. Im übrigen glaube er, daß Deutschland nach ausgesprochener Kündigung bei neuen Verhandlungen nicht höhere Zugeständnisse erhalten werde als bisher.

2

Gemeint ist die 11. VB-Versammlung in Genf vom 10. 9.–4.10.30.

Staatssekretär Dr. von Bülow verlieh seinem Zweifel darüber Ausdruck, ob es besser sei, nach den Genfer Verhandlungen den Handelsvertrag mit Finnland zu kündigen. Er sehe im übrigen die Gefahr eines wirtschaftspolitischen Zusammenschlusses der Staaten im Norden und Südosten Europas als noch nicht sehr akut an. Rumänien habe die Anregung gegeben, einen losen wirtschaftlichen Zusammenschluß zwischen Rumänien und Jugoslawien herbeizuführen3. Er glaube nicht, daß dieses Ziel erreicht werde. Die Aktion Polens trage mehr einen politischen als einen wirtschaftlichen Charakter. Polen wolle alle an Rußland angrenzenden Staaten in irgendeiner Form zusammenschließen. Es sei allerdings ein gewisser Erfolg, daß die an Rußland angrenzenden Staaten überhaupt auf Anregung Polens zu einer Konferenz zusammengetreten seien4.

3

Vom 30. 7.–1.8.30 hatte in Sinaia eine rumänisch-jugoslawische Handelskonferenz über die Bildung einer Zollunion stattgefunden (Schultheß 1930, S. 376 f.).

4

Polen berief am 28.8.30 eine Agrarkonferenz in Warschau ein, an der sich Rumänien, die Tschechoslowakei, Jugoslawien, Ungarn, Bulgarien, Lettland und Estland beteiligten. Finnland entsandte einen wirtschaftspolitischen Beobachter (Schultheß 1930, S. 371).

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete vertrat die Auffassung, daß jetzt mit der Drohung einer Kündigung gegenüber Finnland Ernst gemacht werden müsse.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hielt gleichfalls eine weitere Hinauszögerung der Kündigung nicht für möglich. Nach seiner Auffassung solle man den von ihm skizzierten Vermittlungsvorschlag mit der gleichzeitigen Androhung der Kündigung unterbreiten.

Der Reichsarbeitsminister äußerte Bedenken dagegen, jetzt die Kündigung auszusprechen. Die Industrie habe die gesamte Öffentlichkeit auf die Gefahren einer Kündigung des deutsch-finnischen Handelsvertrages hingewiesen5. Die sachlichen Argumente der Industrie gegen eine Kündigung seien sicherlich nicht in vollem Umfange zutreffend. Es sei jedoch gerade im gegenwärtigen Augenblick schwer, die deutsche Öffentlichkeit mit dem Gedanken der Kündigung vertraut zu machen.

5

S. Dok. Nr. 100.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg führte aus, daß er sich mit einer jetzt ausgesprochenen Kündigung abfinden könne, jedoch Schwierigkeiten innen- und außenpolitischer Art sehe.

[397] Das Reichskabinett einigte sich auf folgende Instruktion an Ministerialdirektor Dr. Ritter:

Ministerialdirektor Dr. Ritter wird ermächtigt, dem finnischen Außenminister mitzuteilen, daß das Kabinett die Kündigung des deutsch-finnischen Handelsvertrages vom 26. Juni 1926 beschlossen hat. Gleichzeitig soll Dr. Ritter einen letzten Versuch machen, mit den Finnen doch zu einer Einigung zu kommen, indem er ihnen vorschlägt, das zweite Zusatzabkommen und die in ihm enthaltenen Kontingente nicht für eine bestimmte Anzahl von Jahren, sondern auf unbestimmte Zeit abzuschließen, mit der Maßgabe, daß es erstmalig nach Ablauf einer Vertragsdauer von zwei Jahren und neun Monaten und dann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. Dr. Ritter soll dabei den Finnen vorschlagen, das Käsekontingent nach dem Wunsche der Finnen in einzelne Käsearten zu den hierfür bisher vertraglich vorgesehenen Zollsätzen aufzuteilen.

Kommt eine Einigung auf dieser Grundlage nicht zustande, so soll versucht werden, den Wortlaut der von der Gesandtschaft abzusendenden Kündigungsnote vorher mit der Finnischen Regierung zu vereinbaren. Dabei soll aber nicht gesagt werden, daß der Verhandlungsrahmen bisher zu eng begrenzt gewesen sei, weil daraus geschlossen werden könnte, daß wir späterhin Zugeständnisse auf neuen Gebieten zu machen in der Lage wären.

Falls es zu einer Vereinbarung mit der Finnischen Regierung über die Form der Kündigung nicht kommt, muß die Kündigung einseitig durch die Gesandtschaft erfolgen. In diesem Falle kann zum Ausdruck gebracht werden, daß die Deutsche Regierung bereit ist, die Kündigung späterhin wieder zurückzuziehen, falls vor Ablauf der Kündigungsfrist ein neues Abkommen in Kraft getreten sein sollte6.

6

Auf den Kündigungsbeschluß des Kabinetts antworteten die Finnen mit einem neuen Angebot: „1. für drei Jahre einen Butterzoll von 50 M, für die folgenden Jahre bei unbeschränkter Vertragsdauer einen Butterzoll von 40 M. Der Vertrag soll erstmalig nach 2½ Jahren mit sechsmonatiger Frist kündbar sein. 2. Ferner wird ein Entgegenkommen für die Behandlung von Rentierfleisch [handschriftliche Anmerkung Wiensteins: Halbierung des bisherigen Zolls] gefordert, und schließlich 3. eine Herabsetzung des Zolls für Birkensperrholz von bisher 8 M auf 7,50 M. Der autonome Zoll beträgt 10 M“ (Vom RK abgezeichneter Vermerk des MinR Vogels vom 27.8.30, R 43 I /1093 , Bl. 89). Zum weiteren Verlauf der Verhandlungen s. Dok. Nr. 109, P. 1.

Extras (Fußzeile):