2.143.3 (bru1p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Vorlagen an den Reichstag.

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[539] 3. Außerhalb der Tagesordnung: Vorlagen an den Reichstag.

Der Reichskanzler brachte zur Sprache, daß einige Ressorts dem neuen Reichstag bereits eine Reihe von Vorlagen zur Beratung haben zugehen lassen6. Dies laufe dem Bestreben zuwider, dem Reichstag einstweilen möglichst wenig Arbeitsstoff zu geben, damit er sich nach Erledigung der dringendsten Vorlagen für einige Wochen vertage. Der Reichskanzler bat daher die Herren Reichsminister, bis auf weiteres Gesetzesvorlagen nur nach vorherigem Benehmen mit der Reichskanzlei an den Reichstag weiterzuleiten.

6

Von den Reichsressorts waren u. a. folgende Gesetzentwürfe eingebracht worden: vom REM am 7.10.30 ein Handelsklassen-GesEntw. (RT-Bd. 448 , Drucks. Nr. 6 ); vom RAM ein GesEntw. über einen dt.-haitianischen Freundschafts- und Handelsvertrag (RT-Bd. 448 , Drucks. Nr. 8 ), ein GesEntw. über einen dt.-irischen Handels- und Schiffahrtsvertrag (RTBd. 448 , Drucks. Nr. 9 ) und einen GesEntw. über einen dt.-luxemburgischen Schiedsgerichts- und Vergleichsvertrag (RT-Bd. 448 , Drucks. Nr. 11 ).

Das Kabinett nahm hiervon Kenntnis.

Auf Grund der Aussprache wurde festgestellt, daß der deutsch-finnische Handelsvertrag schleunigster Verabschiedung durch den Reichstag bedarf7.

7

Der RAM hatte dem RT am 10. 10. den GesEntw. über das dt.-finnische Handelszusatzabkommen zugeleitet (RT-Bd. 448 , Drucks. Nr. 10 ).

Ministerialdirektor Dr. Ritter nannte als äußersten Termin für die Verabschiedung den 10. November, weil sonst die Folgen der Kündigung des Handelsvertrages wirksam werden würden8.

8

Der RT verabschiedete am 18.10.30 den dt.-finnischen Handelsvertrag in Dritter Lesung (RT-Bd. 444, S. 184 ). Text des Vertrages in RGBl. 1930 II, S. 1226 .

Der Reichsminister der Finanzen stellte die Frage zur Erörterung, ob auch das vom Reichsrat soeben verabschiedete Pensionskürzungsgesetz vorgelegt werden solle, Die Mehrheit der Reichsminister sprach sich dahin aus, daß es genüge, wenn der Gesetzentwurf alsbald nach der Vertagung des Reichstags weitergeleitet werde9.

9

Der RFM leitete am 2.12.30 dem RT den Pensionskürzungs-GesEntw. zu (RT-Bd. 448 , Drucks. Nr. 358 ).

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