2.173.5 (bru1p): 5. Besetzung der am 31. Dezember 1930 freiwerdenden Stellen des Verwaltungsrats der Reichsbahn.

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5. Besetzung der am 31. Dezember 1930 freiwerdenden Stellen des Verwaltungsrats der Reichsbahn.

Der Reichsverkehrsminister wies darauf hin, daß eine endgültige Entscheidung über die Neubesetzung erst nach Bekanntgabe des Urteilsspruchs in dem Streit zwischen Reich und Ländern wegen der Sitze im Verwaltungsrat der Reichsbahn erfolgen könne10. Da die Ansprüche der Haupteisenbahnländer befriedigt seien und für Sachsen ein Sitz offengehalten werde, seien aus diesem Urteilsspruch allerdings keine Schwierigkeiten zu erwarten. Zum Ausscheiden würden kommen: Staatssekretär z. D. Fischer und die Herren v. Hertel, Klöckner, Münchmeyer, Stieler.

10

Das Land Baden hatte 1928 vor dem Staatsgerichtshof für das Dt. Reich Klage erhoben, weil es bei der Besetzung des RB-Verwaltungsrats nicht berücksichtigt worden war. In einer Gegenklage hatte das Reich das Recht Badens, Bayerns, Sachsens und Württembergs bestritten, Vertreter in den Verwaltungsrat zu entsenden: s. diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 12, Anm. 15 und Dok. Nr. 15, P. 1. Der Staatsgerichtshof wies am 25.11.30 die Klage des Reichs zurück und erkannte das Recht der Länder Baden, Bayern, Sachsen und Württemberg an, je ein Mitglied des RB-Verwaltungsrats zu benennen (Anschreiben des RIM vom 26.2.31 mit Urteil und Begründung in R 43 I /1060 , Bl. 227–269).

Der Reichsverkehrsminister bat, von einer Wiederernennung des Staatssekretärs z. D. Fischer abzusehen, da er häufig für die Bedürfnisse der Reichsregierung wenig Verständnis bewiesen habe, obwohl er als Vertreter der Reichsregierung bestellt worden sei11. An seiner Stelle brachte der Reichsverkehrsminister[645] Staatssekretär z. D. Popitz in Vorschlag. Die Herren v. Hertel und Stieler müßten als Vertreter Bayerns bzw. Württembergs wiederernannt werden. Ebenso werde es sich empfehlen, Herrn Klöckner wieder zu ernennen. Anstelle von Herrn Münchmeyer bat der Reichsverkehrsminister, entsprechend der Zusage des Reichskabinetts einen Vertreter der Landwirtschaft zu ernennen12. Dieser werde zweckmäßigerweise aus Mitteldeutschland zu wählen sein, da der Westen und Berlin bereits stark im Verwaltungsrat vertreten seien. Wenn im nächsten Jahr Herr v. Miller aus dem Verwaltungsrat ausscheiden werde, ergebe sich dann vielleicht Gelegenheit, auch einen hervorragenden Eisenbahn-Techniker in den Verwaltungsrat zu entsenden, was von den Technischen Hochschulen wiederholt erbeten worden sei.

11

S. Dok. Nr. 52, P. 2.

12

Das RKab. hatte in der Sitzung vom 10.5.30, P. 3 beschlossen, „im Herbst des Jahres bei neuerlichem Freiwerden von Sitzen im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft nach vorheriger Fühlungnahme mit dem Landwirtschaftsrat einen Vertreter der Landwirtschaft zu ernennen“ (R 43 I /1443 , Bl. 133–134).

Gegen die Wahl von Staatssekretär z. D. Popitz sprach sich der Reichsminister der Finanzen aus. Herr Popitz habe soeben eine ihm angebotene hohe Beamtenstelle abgelehnt.

Der Reichskanzler erklärte, daß er gegen die Nichtwiederernennung des Herrn Münchmeyer Bedenken habe. Er könne sich nicht damit einverstanden erklären, daß die Hansestädte jeder Vertretung beraubt würden13.

13

Paul Silverberg hatte dem RK am 7.11.30 geschrieben, daß in Hamburg lebhafte Beunruhigung darüber bestehe, daß der RVM nicht mehr den Handelskammerpräsidenten Münchmeyer in den RB-Verwaltungsrat berufen wolle. StS Pünder antwortete Silverberg am 29. 11., daß Münchmeyer wieder in den Verwaltungsrat berufen werden würde (Schreiben Silverbergs und Konzept der Antwort Pünders in R 43 I /1060 , Bl. 166–169).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft stellte zur Erwägung, ob man nicht einen Vertreter der Landwirtschaft gleichzeitig als Vertreter der Reichsregierung bestellen könne. Vielleicht komme Herr von Flemming (Stettin) in Betracht.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg machte demgegenüber darauf aufmerksam, daß Herr v. Flemming bereits Mitglied des Generalrats der Reichsbank sei.

Das Reichskabinett erklärte sich mit der Wiederernennung der Herren v. Hertel, Stieler und Klöckner einverstanden. Es beauftragte den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, nach Fühlungnahme mit dem Reichslandwirtschaftsrat einen Vertreter der Landwirtschaft in Vorschlag zu bringen, und dann möglichst eine Persönlichkeit, die gleichzeitig die Vertretung der Reichsregierung übernehmen könnte. Falls sich eine solche Persönlichkeit finden lasse, solle ihr die Stelle des Staatssekretärs z. D. Fischer eingeräumt werden. Für diesen Fall sah ferner das Reichskabinett die Wiederernennung des Herrn Münchmeyer (Hamburg) vor14.

14

S. Dok. Nr. 203, P. 2.

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