2.20.6 (bru1p): 6. Verhandlungen des Reichsministers des Innern mit Thüringen.

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6. Verhandlungen des Reichsministers des Innern20 mit Thüringen.

20

Im Kabinettsprotokoll steht irrtümlich „Reichsminister der Justiz“.

Der Reichsminister des Innern verlas das in der Anlage beigefügte Schreiben der Thüringischen Regierung und eine ebenfalls in Anlage beigefügte Erklärung des Reichsministeriums des Innern in der gleichen Angelegenheit21.[65] Er erklärte, daß in Berücksichtigung der beiden vorerwähnten Erklärungen gegen Überweisungen an Thüringen aus Mitteln des Reichsministeriums des Innern keine Bedenken mehr bestünden.

21

Am 18.3.30 hatte RIM Severing die Zahlung von Reichszuschüssen an die thüringische Polizei, die dem nationalsozialistischen Minister Frick unterstand, eingestellt: Schultheß 1930, S. 79; Severing, Mein Lebensweg II, S. 229–234. Nach dem Regierungswechsel hatte der Bevollmächtigte Thüringens, Münzel, den RIM Wirth am 2.4.30 aufgesucht, um den Konflikt mit dem Reich beizulegen (Abschrift der Aufzeichnung des MinDirig. im RIMin., Häntzschel, vom 2.4.30 in R 43 I /2315 , Bl. 255). Der RK hatte am 5.4.30 dem Gesandten erklärt, er erblicke die Möglichkeit zur baldigen Erledigung des Streitfalls (Aufzeichnung des StS Pünder vom 5.4.30 in R 43 I /2315 , Bl. 256). Am 16.4.30 erklärte das thüringische Staatsministerium, daß in der thüringischen Landespolizei keinerlei Änderungen vorgenommen worden seien, mit alleiniger Ausnahme von solchen Anstellungen, die bereits vor dem Amtsantritt des Ministers Frick in Aussicht genommen waren (WTB Nr. 779 vom 17.4.30 als Anlage zum Kabinettsprotokoll in R 43 I /1442 , Bl. 316). Die Anordnung des RIM vom 17.4.30, die Polizeizuschüsse wieder anzuweisen, in Schultheß 1930, S. 113 f. Vgl. Severing, Mein Lebensweg II, S. 241–243.

Der Reichsminister des Innern machte gleichzeitig darauf aufmerksam, daß eine weitere sorgfältige Überwachung der Ministertätigkeit des Herrn Frick dringend erforderlich sein werde, insbesondere seien gewisse Mitteilungen über die Aufstellung einer neuen Flurpolizei in Thüringen beachtlich.

Das Reichskabinett nahm die Mitteilungen des Reichsministers des Innern zur Kenntnis und erklärte sich mit seinen Vorschlägen einverstanden.

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