2.222.1 (bru1p): 1. Tarifstreit mit den Angestelltenorganisationen.

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1. Tarifstreit mit den Angestelltenorganisationen.

[Der RFM hatte die Tarifverträge für die öffentlichen Angestellten zum 1.2.31 gekündigt, um die Angestelltengehälter entsprechend den Beamtengehältern um 6% kürzen zu können. Da eine Einigung mit den Angestelltenorganisationen nicht hatte erzielt werden können, war ein Schiedsgericht einberufen worden, das am 15. Januar 1931 eine Lohnkürzung um 5% vorgeschlagen hatte. Auf Vorschlag des RFM lehnte das Kabinett diesen Schiedsspruch ab. Am 26. Januar 1931 erging ein neuer Schiedsspruch des Inhalts, daß die Gehälter der Angestellten des Reichs und Preußens für die Monate Februar und März um 5% und für die Zeit ab 1. April 1931 um 6% gekürzt werden sollten].

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