2.24.2 (bru1p): 2. Entwurf eines Gesetzes über das deutsch-polnische Wirtschaftsabkommen.

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2. Entwurf eines Gesetzes über das deutsch-polnische Wirtschaftsabkommen.

Der Reichskanzler verwies auf die Verhandlungen, die vor den Osterferien über den Gegenstand stattgefunden hatten6.

6

S. Dok. Nr. 20, P. 2.

Das Kabinett erklärte sich mit dem deutsch-polnischen Wirtschaftsabkommen einverstanden7.

7

Der RR nahm die GesVorlage am 28.5.30 mit 40 zu 25 Stimmen an (Niederschriften über die Vollsitzungen des RR, 1930, S. 319), nachdem das Abkommen vorher die RR-Ausschüsse mit nur einer Stimme Mehrheit passiert hatte (Aufzeichnung von MinR Feßler vom 23.5.30, R 43 I /1109 , Bl. 177). Der GesEntw., vom RAM dem RT am 13.6.30 zugeleitet (RTBd. 442 , Drucks. Nr. 2138 ), konnte wegen der Auflösung des RT nicht mehr verabschiedet werden. Der Antrag des RAM vom 14.10.30, eine Kabinettsentscheidung über eine erneute Vorlage des GesEntw. herbeizuführen (R 43 I /1109 , Bl. 220–221), wurde nach einem Einspruch des REM vom 23.10.30 (R 43 I /1109 , Bl. 224) vom RK mit dem Hinweis auf die „gegenwärtigen politischen Verhältnisse“ abgelehnt (Vermerk des MinDir. v. Hagenow vom 24.10.30, R 43 I /1109 , Bl. 225). Der GesEntw. ist von der Reg. Brüning nicht mehr eingebracht worden.

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