2.25.1 (bru1p): 1. Gewährung einer Subvention an die Fürst Pless’sche Verwaltung.

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1. Gewährung einer Subvention an die Fürst Pless’sche Verwaltung.

Vortragender Legationsrat von Moltke schilderte, wie es der Pleß’schen Vermögensverwaltung, die man als Rückgrat des Deutschtums in Oberschlesien[91] bezeichnen könne, von den polnischen Behörden erschwert werde, sich aufrechtzuerhalten1. Trotz eines Reinertrages von 5 Millionen RM sei jetzt die Pleß’sche Verwaltung völlig illiquide und brauche für die nächsten 6 Monate unter allen Umständen einen Kredit von 3 Millionen RM. Die Illiquidität erkläre sich folgendermaßen:

1

Eine Aufzeichnung des MinDir. v. Hagenow vom 25.4.30 über die Situation der Pleß’schen Vermögensverwaltung befindet sich in R 43 I /658 , Bl. 125–126.

1 Million RM

werde für Steuerzahlungen benötigt,

3 Millionen RM

zur Rückzahlung gekündigter Kredite und

2 Millionen seien für die Rationalisierung des Waldenburger Vermögensteils benötigt. Von deutschen Banken sei Kredit nur gegen Reichsgarantie zu bekommen. Amerikanisches Geld würde zu haben sein, dies bedinge aber die Gründung einer Aktiengesellschaft in Polen, wodurch bei der Zulassung der Gesellschaft die polnische Regierung den erwünschten Zugriff auf die Verwaltung haben würde. Das Auswärtige Amt schlägt daher vor, in geeigneter Weise von Reichs wegen 3 Millionen RM zur Verfügung zu stellen.

Staatssekretär Dr. Schäffer bestätigt, daß die Erhaltung des Pleß’schen Besitzes für das Deutschtum entscheidend wichtig sei, besonders, da der geschäftsführende Prinz Hans Heinrich von Pleß eine sowohl in geschäftlicher wie nationaler Beziehung vorbildlich zuverlässige Persönlichkeit sei. Das Reichsfinanzministerium habe für die Sanierung der niederschlesischen Werte kürzlich 2 Millionen RM Zuschuß bewilligt. Die Reichsregierung müsse nunmehr an die Preußische Staatsregierung appellieren, auch ihrerseits den Weg zur Rationalisierung des Waldenburger Besitzes frei zu machen.

Dieser letzteren Bitte schloß sich der Reichskanzler an.

Staatssekretär Dr. Weismann teilte mit, daß Prinz von Pleß ein Schreiben an den Preußischen Handelsminister gerichtet habe, wonach er bereit sei, die Möglichkeit einer Fusion der Pleß’schen Werke im Waldenburger Gebiet mit der Nibag2 dem Spruch eines sachverständigen Ausschusses zu unterwerfen und, falls die Fusion nicht zustande kommen würde, den Hoberg-Schacht, ebenso wie die umliegenden Nibag-Schächte, stillzulegen. Unter diesen Umständen sei ein Nachgeben der Preußischen Staatsregierung, die entscheidendes Gewicht auf die Vereinigung der Nibag mit den Pleß’schen Werken lege, wahrscheinlich geworden.

2

Niederschlesische Bergwerks AG.

Staatsminister a. D. Saemisch teilte mit, daß er nach diesen Mitteilungen des Staatssekretärs Dr. Weismann keine Bedenken gegen die vom Auswärtigen Amt geplante Sanierungsaktion habe. Denn auch die Reichstreuhandgesellschaft habe sich auf Grund der von ihr vorgenommenen Prüfungen entschieden für die Fusion mit der Nibag ausgesprochen.

Das Reichskabinett ermächtigte den Reichsminister der Finanzen, die Ossa auf Grund der in der Kabinettssitzung vom 8. April3 beschlossenen Kreditaktion zu beauftragen, in ihr geeignet erscheinender Weise 3 Millionen Reichsmark im Vorgriff auf die zugesagten Reichsmittel zu beschaffen und der[92] Verwaltung des Fürsten von Pleß als Überbrückungskredit mit einer Laufzeit von 6 bis höchstens 9 Monaten gegen entsprechende Sicherheiten unter Berücksichtigung geschäftlicher Grundsätze zur Verfügung zu stellen. Auf die Pleß’sche Verwaltung soll dahin eingewirkt werden, eine Sanierung durch Substanzveräußerungen innerhalb dieser Frist von längstens 9 Monaten herbeizuführen4.

3

S. Dok. Nr. 12, P. 2.

4

Am 3.5.30 teilte StS Pünder dem Prinzen Pleß das Ergebnis der Kabinettsberatung mit (Konzept des ORegR Planck vom 3.5.30 in R 43 I /658 , Bl. 127).

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