2.30.2 (bru1p): 2. Tariferhöhung der Reichsbahn.

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[118] 2. Tariferhöhung der Reichsbahn1.

1

Am 2.5.30 hatte der RB-Rat den RVM gebeten, der Erhöhung der Stückgut-, Expreßgut-, Gepäck- und Personentarife zuzustimmen, auf eine gleichmäßige Belastung aller im Wettbewerb stehenden Verkehrsmittel Bedacht zu nehmen und der RReg. Vorschläge zu unterbreiten, um die RB von der Beförderungssteuer und den politischen Pensionen zu entlasten (Schreiben des RVM vom 5.5.30 mit Tarifänderungsantrag der RB als Anlage in R 43 I /1070 , Bl. 20–48).

Der Reichsverkehrsminister schilderte zunächst die Finanzlage der Reichsbahn-Gesellschaft, deren Entwicklung er als ungünstig bezeichnete. Trotz umfassender Rationalisierungsmaßnahmen und Personalentlassungen habe das Defizit im vergangenen Rechnungsjahr 150 Millionen RM betragen. Das Defizit des kommenden Jahres schätze er auf 350 bis 400 Millionen RM. Von den Tarifwünschen der Reichsbahn-Gesellschaft halte er die Neuordnung und Erhöhung des Stückguttarifs und der Expreßgutgebühren für gerechtfertigt und wirtschaftlich tragbar, während die Erhöhung der Massengütertarife abzulehnen sei. Bei Erhöhung der Personentarife dürfe man nicht einseitig nur die Arbeiterzeitkarten verteuern. Dagegen halte er eine allgemeine Erhöhung der Personentarife für geeignet, die durch Nichtbewilligung der Massengütertariferhöhung entstandene Lücke auszufüllen.

Der Reichsverkehrsminister bezeichnete eine Erhöhung etwa in folgendem Ausmaß für tragbar:

3. Klasse

3,6

 Pfg. auf

4

 Pfg.

2. Klasse

5,4

 Pfg. auf

6

 Pfg.

1. Klasse

11,2

 Pfg. auf

12

 Pfg.

Die Reichsbahn-Gesellschaft wolle lieber auf 4,3 Pfg. für die 3. Klasse, 6,4 Pfg. für die 2. Klasse und 12,6 Pfg. für die 1. Klasse gehen. Dies werde aber vom Reichsverkehrsministerium abgelehnt werden.

Um die Finanzgebarung der Reichsbahn-Gesellschaft zu erleichtern, schlug der Reichsverkehrsminister vor, für die nächsten Jahre die Abgaben der Reichsbahn aus der Beförderungssteuer auf den in diesen Haushalt eingestellten Betrag, nämlich 325 Millionen, festzulegen.

Endlich sei zu erwägen, ob nicht die Konkurrenz des Kraftwagenverkehrs durch eine stärkere steuerliche Heranziehung der schweren Lastkraftwagen und Anhängerwagen eingeschränkt werden könne.

Auch der Reichseisenbahnrat habe sich soeben mit der Tarif- und Steuerfrage beschäftigt und hinsichtlich der Tarife die gleiche Haltung wie der Reichsverkehrsminister eingenommen.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich grundsätzlich mit einer Beschränkung der Abgaben aus der Beförderungssteuer auf die Höhe des Ansatzes im diesjährigen Reichshaushalt, zunächst einmal auf 5 Jahre, einverstanden. Dies werde eine Änderung des Gesetzes über die Beförderungssteuer notwendig machen. Andererseits erwarte er, daß die Reichsbahn nunmehr nicht mit neuen Forderungen nach Übernahme der Pensionslasten an das Reich herantreten werde. Über das Problem der Lastkraftwagensteuer sei eine Denkschrift in Vorbereitung. Ein neuer Gesetzentwurf werde ohnedies durch den Ablauf[119] der Kraftfahrzeugsteuer am 31.3.1931 erforderlich sein. Hinsichtlich der Lastkraftwagen müsse allerdings beachtet werden, daß die jetzt herbeigeführte Verteuerung der Betriebsstoffe die Kosten schon wesentlich erhöht habe.

Das Reichskabinett stimmte der Vorlage der Reichsbahn-Verwaltung auf Änderung des Stückgutverkehrs sowie des Expreßgut- und Gepäcktarifs zu. Die beantragte Erhöhung der Wagenladungstarife und der Zeitkarten des Personenverkehrs wurde abgelehnt. Zu der vom Reichseisenbahnrat angeregten organischen Erhöhung der Personentarife des allgemeinen Verkehrs wartet das Reichskabinett das Ergebnis der Prüfung durch die Reichsbahn ab2.

2

S. Dok. Nr. 57, P. 4.

Es bestand Einvernehmen darüber, daß gleichzeitig mit der Erhöhung der Personentarife die Begrenzung der Abgaben der Reichsbahn aus der Beförderungssteuer an das Reich auf den im Haushalt 1930 eingesetzten Betrag, zunächst für den Zeitraum von etwa 5 Jahren, veranlaßt werden soll.

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