2.30.7 (bru1p): 7. Personalsache.

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[121] 7. Personalsache.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete knüpfte an den Kabinettsbeschluß vom 30. April an6, wonach beschlossen wurde, daß die Reichsregierung Staatssekretär Schmid durch den Reichsminister für die besetzten Gebiete mitteilen lassen wird, wann sie seinen politischen Urlaub für beendet hält. Er bat um die Ermächtigung, den Urlaub von Staatssekretär Schmid nunmehr für beendet zu erklären, da er aus sachlichen Gründen auf die Wiederaufnahme der Tätigkeit des Staatssekretärs seines Ministeriums nicht mehr verzichten könne. Der Ministerialdirektor des Rheinministeriums trete am 10. Mai aus Gesundheitsrücksichten einen mehrwöchigen Urlaub an, so daß Staatssekretär Schmid die Leitung der Abteilung wieder übernehmen müsse, zumal in der kommenden Woche der Haushaltsplan des Rheinministeriums im Haushaltsausschuß zur Beratung stehe.

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Vgl. Dok. Nr. 20, P. 3

Der Reichsverkehrsminister und der Reichswehrminister erklärten, daß sie an ihrer früheren, mit grundsätzlichen Erwägungen begründeten, ablehnenden Haltung gegenüber der Rückberufung des Staatssekretärs Schmid ins Amt festhalten müssen.

Staatssekretär Sautter erklärte im Auftrage des abwesenden Reichspostministers, daß er gegen die Beendigung des Urlaubs des Staatssekretärs Schmid stimmen müsse.

Staatssekretär Zweigert bat, sich der Stimme enthalten zu können, da er von dem abwesenden Reichsminister des Innern keine Instruktion zur Sache habe einholen können.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß es nur die logische und konsequente Durchführung des Kabinettsbeschlusses vom 30. April sei, wenn das Kabinett dem Antrage des Rheinministers heute zustimme. Er sprach sich daher für den Antrag des Rheinministers aus.

In ähnlichem Sinne äußerte sich auch der Stellvertreter des Reichskanzlers und der Reichskanzler selbst.

Der Reichskanzler bat, ohne formale Abstimmung feststellen zu können, daß die Mehrheit des Reichskabinetts die Absicht des Reichsministers für die besetzten Gebiete, den politischen Urlaub des Staatssekretärs Schmid für beendet zu erklären, billigt.

Hiergegen wurde Widerspruch nicht geltend gemacht.

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