2.33.2 (bru1p): 2. Paneuropatagung vom 17.–19. Mai 1930.

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2. Paneuropatagung vom 17.–19. Mai 1930.

Staatssekretär Dr. v. Schubert trug den Sachverhalt vor1. Er führte u. a. aus, daß eine formale Eröffnung der Paneuropatagung durch einen Vertreter[126] des Reichskabinetts wohl nicht zu vermeiden sein werde. Desgleichen werde eine repräsentative Veranstaltung eines Mitgliedes des Reichskabinetts für die Mitglieder der Tagung erforderlich sein. Graf Coudenhove habe auch den Reichspräsidenten um eine schriftliche Begrüßung gebeten. Das Schreiben sei vom Büro des Reichspräsidenten dem Auswärtigen Amt weitergeleitet worden. Das Auswärtige Amt sei der Auffassung, daß dieser Bitte des Grafen Coudenhove nicht entsprochen werden könne.

1

Graf Coudenhove-Kalergi hatte in einem Brief vom 28.4.30 dem RK mitgeteilt, daß er vom 17.–19.5.30 eine internationale Paneuropatagung in Berlin abzuhalten beabsichtige, an der u. a. die frz. Politiker Painlevé (der seine Teilnahme wegen eines Autounfalls zurückzog), Loucheur und Serruys teilnehmen wollten (R 43 I /616 , Bl. 48). Der RK hatte sich bereit erklärt, die führenden Persönlichkeiten des Kongresses zu einem Frühstück zu empfangen (Vermerk ORegR Plancks vom 1.5.30, R 43 I /616 , Bl. 50). Der zuständige Sachreferent im AA, Vortr.LegR v. Weizsäcker, hatte wegen der amtlichen Einstellung zu Graf Coudenhove vorgeschlagen, den Empfang nicht zu Ehren der Paneuropa-Tagung, sondern wegen der Anwesenheit hervorragender frz. Politiker zu geben (R 43 I /616 , Bl. 51). Die ablehnende Haltung des AA gegenüber Coudenhoves „Paneuropäischer Union“ und deren Zielen hatte Vortr.LegR v. Bülow in einer Aufzeichnung vom 6.5.30 bekräftigt: es sei „vom deutschen Standpunkt durchaus unerwünscht“ und liege „nicht im deutschen Interesse“, die Ideen Coudenhoves zu unterstützen, da er einen auf Kontinentaleuropa beschränkten Staatenbund, unter Ausschluß Rußlands und Englands, fordere, wodurch dieser Staatenbund notwendigerweise eine antibolschewistische Tendenz haben werde. Daher sei bisher von dt. amtlicher Seite bewußte Zurückhaltung beobachtet worden, und es sei zu empfehlen, auch weiterhin Distanz zu wahren, zumal „Coudenhove nach den hiesigen Beobachtungen in den letzten Jahren in steigendem Maße französische Tendenzen zu unterstützen schien“. Daher halte er, Bülow, es nicht für angezeigt, die Tagung durch den RK oder einen der RMM amtlich zu begrüßen (R 43 I /616 , Bl. 61–67).

Das Reichskabinett faßte folgenden Beschluß: Für die Eröffnung der Paneuropatagung am 17. Mai kommen der Reichsminister des Auswärtigen oder der Reichsminister des Innern als Vertreter der Reichsregierung in Frage, die sich darüber einigen werden, wer die Eröffnung übernehmen wird2.

2

Der RIM überbrachte am 18.5.30 der Paneuropäischen Konferenz die herzlichen Grüße der RReg. und des RAM. Er führte u. a. aus, daß das Reich der Ideen nicht ohne weiteres in Einklang mit der politischen Wirklichkeit zu bringen sei; das ganze dt. Volk wünsche den Frieden und die Gemeinschaft mit den übrigen Völkern, doch müsse bei jeder künftigen Gestaltung auch dem dt. Volke volle Gleichberechtigung und Unabhängigkeit gesichert werden (WTB Nr. 992 vom 19.5.30, R 43 I /616 , Bl. 75).

Das Auswärtige Amt wird mit Herrn Reichsminister Dr. Curtius unverzüglich in dem Sinne Fühlung nehmen, daß er eine repräsentative Festlichkeit, voraussichtlich ein Frühstück, zu Ehren der Mitglieder der Paneuropatagung veranstaltet.

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