2.34.1 (bru1p): Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für die notleidenden Gebiete des Ostens – Osthilfegesetz –

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Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für die notleidenden Gebiete des Ostens – Osthilfegesetz –1

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Der OsthilfeGesEntw. enthielt Bestimmungen über die Senkung von Realsteuern, Frachtkosten und Schiffahrtsabgaben auf dem Königsberger Seekanal. Die RReg. sollte für die landwirtschaftliche Siedlung Bürgschaften bis zum Gesamtbetrag von 225 Mio RM und für die Umschuldung Bürgschaften bis zum Gesamtbetrag von 250 Mio RM übernehmen. Außerdem sollten Mittel zur Betriebssicherung, zur Förderung wirtschaftlicher, gesundheitlicher und sozialer Zwecke und zur Förderung des Eisenbahnbaus bereitgestellt werden.

Der GesEntw. über die Dt. Ablösungsbank sah die Gründung einer Bank zum Zwecke der Gewährung landwirtschaftlicher Umschuldungsdarlehen und der Beschaffung der dafür erforderlichen Mittel vor. Das Stammkapital der Dt. Ablösungsbank sollte aus Stammeinlagen des Dt. Reichs, der Dt. Rentenbankkreditanstalt und der Bank für Dt. Industrieobligationen bestehen. In den GesEntw. war die 3. Änderung des Ges. über die Errichtung der Dt. Rentenbankkreditanstalt eingearbeitet, die die Anstalt ermächtigte, sich mit 8% ihres Kapitals an der Ablösungsbank zu beteiligen (Gesetzentwürfe in R 43 I /1801 , Bl. 393–401).

Zunächst wurden die Bestimmungen über landwirtschaftliche Siedlung zur Debatte gestellt.

[129] Ministerialdirektor Dr. Weigert erklärte für den Reichsarbeitsminister: Der Reichsarbeitsminister sei nur dann in der Lage, dem Osthilfegesetz zuzustimmen, wenn gleichzeitig auch in der Frage des Landarbeiterwohnungsbaus nach seinen Anträgen entschieden werde. Nach dem Ergebnis der Vorbesprechung glaube er annehmen zu können, daß der Reichsfinanzminister damit einverstanden sei, daß im Rechnungsjahr 1930 über insgesamt 25 Millionen DM für den Landarbeiterwohnungsbau verfügt wird. Soweit diese Mittel nicht aus dem Fonds der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge für 1930 entnommen werden könnten, müßten sie durch Vorgriff auf die Mittel für Landarbeiterwohnungsbau gedeckt werden, die der Reichsfinanzminister in den nächstjährigen Haushalt einsetzen wolle.

Der Reichsfinanzminister bestätigte sein Einverständnis, betonte aber zugleich, daß er keinesfalls in der Lage sei, im Haushalt 1930 weitere Mittel für den Landarbeiterwohnungsbau bereit zu stellen. Er müsse es dem Reichsarbeitsminister überlassen, sich gegebenenfalls die benötigten Mittel durch Zwischenkredite zu beschaffen.

Das Kabinett nahm von diesen Erklärungen Kenntnis.

Bei der Beratung der Bestimmungen über die Lastensenkung kam es zu einer Auseinandersetzung über die Zuständigkeit hinsichtlich der Verkehrsfragen, die sowohl der Reichsverkehrsminister wie der Reichsminister des Innern für sich in Anspruch nahmen.

Auf Anregung des Reichskanzlers wird diese Frage später entschieden werden.

Nach einer Erörterung der Frage, in welcher Weise die Finanzierungsbestimmungen mit einer späteren Finanzgesetzgebung verbunden werden sollen, wurde diese Angelegenheit der Entscheidung in der Ministerbesprechung vorbehalten.

Das gleiche galt für die Beteiligung Preußens an der Durchführung des Gesetzes.

Unter den Maßnahmen, die das Reichsministerium des Innern durchzuführen hat, soll auch die Zinsverbilligung für den Mittelstand in vorsichtiger Form ermöglicht, dabei soll auch das Handwerk erwähnt werden.

In die Bestimmungen über den Vollstreckungsschutz, die eingehend erörtert wurden, soll aufgenommen werden, daß Anträge nach dem 31. Oktober 1930 nicht mehr gestellt werden dürfen, und daß sich der Vollstreckungsschutz[130] nicht auf Forderungen beziehen soll, die nach Inkrafttreten des Gesetzes entstehen.

Über die Formulierung des Gesetzentwurfs über die Deutsche Ablösungsbank sowie über das Osthilfegesetz bis auf die Punkte, die der Ministerbesprechung vorbehalten wurden, wurde grundsätzlich Übereinstimmung erzielt.

Im Anschluß fand eine Ministerbesprechung statt, an der die Minister oder ihre Stellvertreter, Staatssekretär Dr. Schäffer sowie später auf Ersuchen des Reichskanzlers, der Präsident der Preußischen Genossenschaftskasse teilnahmen. Letzterer nur zu Punkt 1.

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