2.37.3 (bru1p): 3. Bericht über die Golddiskont-Bank.

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[144] 3. Bericht über die Golddiskont-Bank18.

18

Die Dt. Golddiskontbank, errichtet durch Ges. vom 19.3.24 (RGBl. II, S. 71 ), sollte der dt. Industrie Kredite zum Ankauf von ausländischen Rohstoffen gewähren. Sie war mit 5 Mio Pfund Sterling Kapital ausgestattet worden. Die Golddiskontbank sollte jetzt in eine Exportbank zur Gewährung langfristiger Auslandskredite umgewandelt werden.

Der Reichsbankpräsident führte aus, daß in der Golddiskont-Bank sicherlich noch Entwicklungsmöglichkeiten vorhanden seien19.

19

In einer Denkschrift vom 7.5.30 über die Umwandlung der Golddiskontbank hatte RM a. D. Dernburg gefordert:

1.Die Bank müsse nach jeder Richtung beweglich, unabhängig und für internationale Geschäfte geeignet aufgezogen werden.

2.Staatseinfluß solle im Personal so wenig wie möglich hervortreten. Die Benutzung der Bank für Subventionsgeschäfte müsse ausgeschlossen sein.

3.Die Bank müsse groß, stark, sehr solide und durchaus rentabel sein, weil sie sonst nur schwer internationale Kredite erhalte.

4.Die Bank müsse aber in jeder Richtung, wie das bei allen großen Banken mit Staatseinfluß sei, volks- und nationalwirtschaftlich mit dem Staatsinteresse in der engsten Beziehung bleiben

(Schreiben Dernburgs vom 10.5.30, mit Marginalien des RK, in R 43 I /673 , Bl. 53–62).

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichswirtschaftsminister betonte die Notwendigkeit, die Linie festzulegen, in der sich die Golddiskont-Bank künftig entwickeln solle. Er bezeichnete die Entwicklung der Bank zu einer Export-Kreditbank als erstrebenswert.

Der Reichsbankpräsident erwiderte, daß dieser Gedanke sehr beachtlich sei. Einzelheiten in dieser Hinsicht wolle er noch nachprüfen lassen.

Es bestand Übereinstimmung darüber, daß der Gesetzentwurf über die Umgestaltung der Golddiskont-Bank vom Reichswirtschaftsminister möglichst umgehend fertiggestellt und dem Reichskabinett zur Beschlußfassung zugeleitet werden soll20.

20

S. Dok. Nr. 45, P. 1.

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