2.46.3 (bru1p): 3. Arbeitsbeschaffung.

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3. Arbeitsbeschaffung.

Der Reichskanzler setzte in einleitenden Worten die überragende Bedeutung des Problems der Aufstellung eines Arbeitsbeschaffungsprogramms auseinander. Die Pflicht, auf diesem Gebiete zu helfen, liege in erster Linie bei den öffentlichen Körperschaften, insbesondere müßten von Reichsbahn und Reichspost außergewöhnliche Maßnahmen zur Belebung des Arbeitsmarktes erwartet werden. An Möglichkeiten hierzu fehle es keineswegs. Die Großbanken und Lieferfirmen seien in großzügigster Weise bereit, Vergebungen der Betriebsverwaltungen vorzufinanzieren. Es sei ihm bekannt, daß die Großbanken Angebote bis zu 500 Millionen RM gemacht hätten. Die Reichsbahn widerstrebe zwar zur Zeit, aber die Reichsregierung müsse auf die Reichsbahnverwaltung jeden möglichen Druck ausüben, um sie mit Hilfe der Öffentlichkeit zu zwingen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, die dahin gehen, daß sie ihren Betrieb unter Wahrung der Interessen der deutschen Volkswirtschaft zu führen habe (§ 2 des Reichsbahngesetzes)14.

14

§ 2 des Reichsbahngesetzes bestimmte:

„Die Gesellschaft hat ihren Betrieb unter Wahrung der Interessen der deutschen Volkswirtschaft nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu führen“ (RGBl. 1930 II, S. 369 ).

Der Reichsverkehrsminister führte aus, daß er schon seit längerer Zeit mit den leitenden Persönlichkeiten des Verwaltungsrats der Reichsbahngesellschaft engste Fühlung aufgenommen habe, um das von dem Herrn Reichskanzler behandelte Problem vorwärtszubringen. Nach seiner Meinung habe der Verwaltungsrat der Reichsbahngesellschaft eine falsche Auffassung von ihren Verpflichtungen gegenüber der deutschen Volkswirtschaft. Die Gesellschaft lege die Bestimmung des § 2 des Reichsbahngesetzes, die von der Wahrung der Interessen der deutschen Volkswirtschaft handle, viel zu eng aus. Sie beschränke ihre Pflichten auf tarifarische Rücksichten, während sie in Wirklichkeit der gesamten deutschen Volkswirtschaft zu dienen habe. Damit diene sie übrigens auch sich selbst am meisten, da die Belebung des Verkehrs mit der[189] Wiederbelebung des Wirtschaftslebens gleichen Schritt halte. Auf den Arbeitsmarkt nehme sie kaum Rücksicht. Sie drossele den Oberbau, den Waggonbau und den Lokomotivbau. Der Sicherheitsausschuß des Reichstags, der vor einiger Zeit die Bahnanlagen überprüft habe, sei bekanntlich zu dem Ergebnis gekommen, daß die Bahn alljährlich mindestens 3800 km Oberbau erneuern müsse15. Dieses Programm habe die Gesellschaft im laufenden Jahr fast völlig gedrosselt, obwohl die Schienen für die Ausführung der Arbeiten vorhanden seien. Zur Durchführung des Programms seien daher in der Hauptsache nur Arbeitslöhne zu zahlen. Es müsse darauf hingewirkt werden, daß die Bahn sofort nach Beendigung des Ferienverkehrs die Arbeiten in vollem Umfange durchführe. Alsdann würden die Eisenwerke auch wieder in die Lage kommen, neue Schienen herzustellen.

15

Vgl. hierzu die „Denkschrift des Arbeitsausschusses zur Untersuchung der Betriebssicherheit der Deutschen Reichsbahn“ vom September 1928, in RT-Bd. 434 , Drucks. Nr. 889  sowie RT-Bd. 424, S. 1221 , 1233  und 1245.

Der Reichskanzler bemerkte hierzu, daß nach seinen Informationen in den Eisenwerken des Westens bereits große Mengen Schienen auf Vorrat angefertigt worden wären, um Arbeiterentlassungen zu vermeiden. Auch aus diesem Grunde müsse für einen Abfluß von den Lägern gesorgt und damit den Betrieben neue Arbeitsmöglichkeiten eröffnet werden.

Der Reichsverkehrsminister fuhr fort, daß nach seiner Überzeugung bei der Bahn auch ein erheblicher Bedarf an neuen Wagen vorhanden sei, und daß auf diesem Gebiete von der Gesellschaft weit mehr, als bisher geschehen, an Vergebungen erfolgen könne. Schwierig lägen die Verhältnisse allerdings bei den Lokomotiven. Die Bahn behaupte, daß ihr Bedarf nicht nur völlig gedeckt, sondern daß darüber hinaus noch ein großer Vorrat vorhanden sei. Gleichwohl müsse von der Bahn im Interesse des schwer darniederliegenden Lokomotivbaus gefordert werden, daß sie auch auf diesem Gebiete die Industrie verständnisvoll unterstütze. Die Einwände der Reichsbahngesellschaft, die finanzielle Schwierigkeiten vorschütze, seien unberechtigt. Aus der Mobilisierungsanleihe16 flössen ihr binnen kurzem 240 Millionen RM zu. Hiervon seien allerdings 170 Millionen RM zum Ausgleich des Reichsbahnetats erforderlich. Weiteres Geld könne sich die Gesellschaft aber unschwer durch Veräußerung von Vorzugsaktien beschaffen. Es sei verabredet, am folgenden Tage gemeinsam mit dem Reichsminister der Finanzen eine eingehende Aussprache mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats, Herrn v. Siemens, und dem Generaldirektor Dorpmüller über die Notwendigkeit eines großzügigen Arbeitsbeschaffungsprogramms der Reichsbahngesellschaft zu führen. Er werde bei dieser Gelegenheit die Wünsche der Reichsregierung nachdrücklichst vorbringen17. Schon jetzt habe er erreicht, daß die Gesellschaft zugesagt habe, die Aufwendungen für Leistungszulagen von 24 Millionen auf 12 Millionen RM herabzusetzen; ferner sei zugesagt worden, die Aufwendungen für die vom Standpunkt der Reichsregierung ungewöhnlich hohen Sondergehälter gewisser Kategorien leitender Beamter um 2 Millionen RM insgesamt zu kürzen.

16

Vgl. Dok. Nr. 45, P. 3.

17

S. Dok. Nr. 47, P. 2.

[190] Der Reichspostminister legte sodann dar, daß er bereit sei, alles zu tun, um in seiner Verwaltung im Wege des Vorgriffs Aufträge zu vergeben. Es sei richtig, daß die Post in den letzten Jahren ihr Arbeitsbeschaffungsprogramm gedrosselt habe, und zwar um den Betrag, um den die Ablieferung der Post an das Reich erhöht worden sei. Die Einnahmen der Post seien im Steigen begriffen; sie verfüge auch über genügend eigenen Kredit. Über den Bedarf der Post seien in der Öffentlichkeit vielfach falsche Auffassungen verbreitet. Nicht auf allen Gebieten sei Bedarf vorhanden. Im Fernsprechdienst und Kabeldienst entsprächen die Vergebungen im großen und ganzen dem Bedarf18. Zuzugeben sei, daß auf dem Gebiete des Kraftfahrzeugbaues mehr geschehen könne wie bisher. Ebenso seien nicht unerhebliche Rückstände auf dem Gebiete der Hoch- und Siedlungsbauten anzuerkennen. Er bitte, ihn nicht auf Einzelheiten festzulegen und sich mit der Versicherung zu begnügen, daß er alles aufbieten werde, um im Rahmen der verfügbaren und verfügbar zu machenden Deckungsmittel zu helfen.

18

In einem Schreiben vom 20.5.30 an den RK hatte der Generaldirektor der Firma Felten & Guilleaume Köln, Georg Zapf, vorgeschlagen, der RP „das gesamte Bauzeug für die Erweiterung des Fernkabelnetzes im Umfange der bisherigen durchschnittlichen Jahresleistung (rd. 1000 km Kabel einschl. der Verstärkereinrichtungen) ohne sofortige Zahlung zur Verfügung zu stellen“. Die RP sollte nur die Arbeitskosten übernehmen und die Kabel im Laufe von 5–10 Jahren mit einer Verzinsung von 8–9% bezahlen. Der RK informierte den RPM in einem Brief vom 4.6.30 über dieses Angebot (Schreiben Zapfs und Konzept des RK in R 43 I /898 , Bl. 115–117; ein zweites Schreiben Zapfs vom 27.5.30, das sein Angebot erläuterte, wurde dem RPM in Abschrift zugesandt: a.a.O., Bl. 119–1124).

Auf Drängen des Reichskanzlers stellte er die Nennung genauerer Summen für die nächste Kabinettssitzung in Aussicht19.

19

Dok. Nr. 47, P. 2.

Der Reichsarbeitsminister verbreitete sich sodann über die geplanten Maßnahmen zur Belebung des Wohnungsbaus. Er führte aus, daß er rund 250 Millionen RM für diesen Zweck verfügbar zu machen hoffe. 100 Millionen RM stelle der Reichsminister der Finanzen zur Verfügung, weitere 100 Millionen RM werde er durch Vermittlung der Bau- und Bodenbank als Zwischenkredite aus dem Auslande hereinholen, und 50 Millionen RM habe der Reichsminister der Finanzen durch Zurverfügungstellung der Eisenbahn-Vorzugsaktiven zugesagt, die ursprünglich zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung bei den Landesversicherungsanstalten untergebracht werden sollten. Mit diesen Mitteln könnten im laufenden Jahr 35 000–40 000 Wohnungen in Bau gegeben werden. Hierdurch werde bis 150 000 Bauarbeitern Arbeitsgelegenheit verschafft. Die Vorarbeiten für das Programm würden im Einvernehmen mit den Ländern in jeder möglichen Weise beschleunigt. Es sei beabsichtigt, den Kleinwohnungsbau in denjenigen Orten, an denen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein dringendes Bedürfnis bejaht werden könne und in denen gleichzeitig besonders große Arbeitslosigkeit vorliege, durch Zurverfügungstellung zusätzlicher Mittel zu fördern20.

20

Vgl. Dok. Nr. 60, P. 6.

Das Kabinett erörterte sodann die Möglichkeiten, die Förderung des Straßenbaus in das Arbeitsbeschaffungsprogramm mit einzubeziehen.

[191] Der Reichsverkehrsminister legte dar, daß es nach mancherlei Schwierigkeiten gelungen sei, gemeinsam mit den Ländern zur Aufstellung einer Karte für den Ausbau eines einheitlichen deutschen Straßennetzes zu kommen, in welchem vor allen Dingen die großen Durchgangsstraßen festgelegt worden seien. Der Ausbau dieses Straßennetzes erfordere einen Aufwand von rund 1½ Milliarden Reichsmark. Die Finanzierung könne nur durch die Aufnahme von Auslandsanleihen gelingen. Sie sei in der Vergangenheit an der Haltung des bisherigen Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht gescheitert, der den Straßenbau für unproduktiv erklärt und die Bewilligung von Auslandskrediten für diesen Zweck verweigert habe. Dieser Gedanke von Dr. Schacht sei falsch gewesen und nunmehr aufgegeben worden. Der Straßenbau sei in Wirklichkeit sehr produktiv. Der Reichsverband der Automobilindustrie habe berechnet, daß auf guten Straßen Fahrzeuge und Betriebsmittel um 20 v.H. wirtschaftlicher ausgenutzt werden könnten wie auf schlechten Straßen. Wenn zur Verzinsung und Amortisierung des erforderlichen Anleihekapitals aus dem Aufkommen an Kraftfahrzeugsteuer und Betriebsmittelsteuer vom nächsten Jahre an ein Betrag von 150–200 Millionen RM freigemacht werde, würden die Länder bereit sein, im kommenden Etatsjahre an den Ausbau des Straßennetzes heranzugehen.

Der Reichsverkehrsminister streifte sodann kurz das Problem des Baues von Nur-Autostraßen. Es lägen bekanntlich zwei große Projekte vor. Das eine sei der Bau einer Nur-Autostraße von Köln nach Koblenz; hiervon sei die Teilstrecke Köln–Bonn zur Zeit im Bau. Das andere sei die Nur-Autostraße Hamburg– Frankfurt–Basel (Hafraba). Zuzugeben sei, daß der Bau solcher Straßen außerordentlich hohe Kosten erfordere und nur rentabel sei, wenn die Erhebung besonderer Gebühren für die Benutzung der Straßen zugelassen werde. Er wolle auch nicht verschweigen, daß alle interessierten Stellen der Zulassung von besonderen Gebühren für die Straßenbenutzung z. Z. noch ablehnend gegenüberständen. Er persönlich sei jedoch anderer Meinung.

Der Reichsminister der Finanzen sprach sich gegen die Weiterverfolgung des Projektes von Nur-Autostraßen aus, da sie unverhältnismäßig kostspielig und unrentabel seien21. Dagegen glaubte er die Bereitstellung von Teilen der Kraftfahrzeugsteuer für den Anleihedienst für Straßenbaukosten in Aussicht stellen zu können.

21

S. dazu Dok. Nr. 47, P. 3.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg erklärte, daß er einen großzügigen Ausbau des Straßennetzes für sehr rentabel halte. Die Finanzierung könne durch den Kraftfahrzeugverkehr selbst erfolgen, nur müsse unser System der Besteuerung des Kraftfahrzeugverkehrs geändert werden. Man müsse von der falschen Besteuerung der Fahrzeuge zu der wirtschaftlich gesunderen Betriebsmittelsteuer kommen. Dadurch werde auch die ungesunde Konkurrenz zwischen Kraftwagen und Reichsbahn beseitigt werden.

Der Reichspostminister empfahl dringend die alsbaldige Inangriffnahme eines großzügigen Straßenbauprogramms. Er meinte, daß dahinzielende Anregungen sowohl bei den Ländern wie auch bei den Kraftfahrverbänden auf sehr[192] fruchtbaren Boden fallen würden. Wenn der Anleihemarkt für diese Zwecke geöffnet werde, werde sehr bald geholfen werden können.

Ministerialdirektor Zarden machte Ausführungen über die Möglichkeit der Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer auf eine Betriebsstoffsteuer. Er legte dar, daß ein neues Gesetz in Vorbereitung sei, das voraussichtlich zum 1. April 1931 in Kraft treten werde22. Nach seiner Meinung sei es das richtigste, Fahrzeuge und Betriebsstoff in gleich starkem Maße zur Besteuerung heranzuziehen, etwa in der Weise, daß sie mit je 200 Millionen RM jährlich belastet würden.

22

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 16.3.31 (RGBl. I, S. 64 ) besteuerte den Hubraum.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers beschloß das Kabinett, über die in der heutigen Sitzung zustande gekommenen Beschlüsse eine eingehende Verlautbarung an die Presse zu geben. Der Inhalt dieser Verlautbarung wurde in großen Zügen festgelegt. Ein Abdruck der Verlautbarung ist in der Anlage beigefügt23.

23

Hier nicht abgedruckt. Die Verlautbarung wurde von den MNN Nr. 154 vom 7.6.30 veröffentlicht.

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