2.47.3 (bru1p): 3. Bau von Automobilstraßen.

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3. Bau von Automobilstraßen.

Der Reichsminister der Finanzen trug seine Vorlage vom 5. Juni 1930 vor6 und beantragte, aus den in der Vorlage dargelegten Gründen mit der[195] Vertretung einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Absatz 2 der Entschließung auf Nr. 2103 der Reichstagsdrucksachen, betreffend den Bau von Nur-Automobilstraßen7, einverstanden zu sein.

6

Der RFM hatte sich in seiner Vorlage vom 5.6.30 gegen den Bau von Autobahnen gewandt, weil die Kosten im Vergleich zum Nutzen zu hoch seien; die Kostendeckung durch eine Benutzungsabgabe würde „einen Rückfall in ein System bedeuten, das im Jahre 1926 durch einen Zuschlag der Kraftfahrzeugsteuer beseitigt worden“ sei. Auch der Reichsverband der Automobilindustrie habe sich gegen den Bau von Nur-Autostraßen ausgesprochen. Der Bau von Autobahnen würde zudem die Rentabilität der RB beeinträchtigen (Vorlage des RFM vom 5.6.30 mit Abschrift einer Stellungnahme des Reichsverbands der Automobilindustrie vom 2.6.30 in R 43 I /2129 , Bl. 224–231). Der RK scheint, wie aus mehreren Schreiben des Geschäftsführers der „Hafraba e. V. Frankfurt a. Main“, Willy Hof, hervorgeht, am Bau der Autobahn Hamburg – Frankfurt – Basel interessiert gewesen zu sein (Briefe Hofs an den RK vom 7., 8. und 13.5.30 in R 43 I /2129 , Bl. 218–221).

7

Die Entschließung der Regierungsparteien – außer der DVP und der WP – ersuchte die RReg., beschleunigt die Möglichkeiten eines planvollen Straßen- und Wegebaus zu prüfen, und setzte sich für den Bau von Automobilstraßen auf privatwirtschaftlicher Grundlage ein (RT-Bd. 442 , Drucks. Nr. 2103  vom 27.5.30).

Der Reichsverkehrsminister stimmte der Auffassung des Reichsministers der Finanzen zu.

Der Reichsbankpräsident empfahl Zurückhaltung bei Beurteilung der Frage, ob Straßenbauten produktiv seien oder nicht. Er erklärte, daß er Auslandsanleihen für Straßenbauten unter gewissen Voraussetzungen nicht für ausgeschlossen halte, daß er aber vor Verallgemeinerungen warnen müsse.

Der Reichssparkommissar bemerkte, daß er bei der Durchprüfung der Länderverwaltungen die Erfahrung gemacht habe, daß in verschiedenen Ländern, z. B. in Preußen, der Bau neuer Straßen je zur Hälfte aus dem Extraordinarium und dem Ordinarium des Haushalts bestritten werde. Er halte dieses Prinzip für gesund.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg wiederholte seine Ausführungen aus der Sitzung vom 5. Juni und empfahl nochmals die Heranziehung der Besteuerung des Kraftfahrzeugverkehrs zur Finanzierung des Straßenbaus8. Er meinte, die Finanzierung des Straßenbaus müsse in erster Linie durch Besteuerung des Betriebsstoffs durchgeführt werden.

8

S. Dok. Nr. 46, P. 3.

Der Reichsminister der Finanzen nahm Bezug auf seine Ausführungen in der Sitzung vom 5. Juni und erwiderte nochmals, daß in seinem Ministerium eine Denkschrift über die Möglichkeiten der Besteuerung des Kraftfahrzeugverkehrs ausgearbeitet werde. Änderungen in der bisherigen Gesetzgebung seien im laufenden Etatsjahr nicht möglich. Dagegen hoffe er zum 1. April 1931 ein neues Gesetz vorlegen zu können, in welchem voraussichtlich eine Neuregelung der Besteuerung der Kraftfahrzeuge und des Betriebsstoffs vorgesehen werde9.

9

Vgl. Dok. Nr. 46, P. 3, Anm. 22.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bat, bei der Neuregelung nicht allzu schematisch zu verfahren und auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft Rücksicht zu nehmen. In entlegenen Gegenden, in denen auch Kleinbahnen nicht gebaut werden könnten, sei der Lastkraftwagen das einzige Beförderungsmittel. Auf seine Rentabilität müsse Rücksicht genommen erden.

[196] Der Reichskanzler bat, die Diskussion über dieses Thema nicht fortzusetzen und die Beratung erst in einer späteren Sitzung fortzusetzen.

Das Kabinett war hiermit einverstanden.

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