2.47.4 (bru1p): 4. Entwurf eines Ausgabensenkungsgesetzes mit Sparprogramm.

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4. Entwurf eines Ausgabensenkungsgesetzes mit Sparprogramm.

Der Reichsminister der Finanzen nahm Bezug auf seine Vorlage vom 30. Mai […] und erläuterte sie in großen Zügen10. Er erklärte, daß die Ausgestaltung der Gesetzentwürfe in den Anlagen 2, 3, 4 und 5 seiner Vorlage in engem Zusammenhang mit den Arbeiten des Verfassungsausschusses der Länderkonferenz stehe, und daß er daher empfehle, die Gesetzentwürfe bis zum Vorliegen des Ergebnisses des am 20. und 21. Juni tagenden Verfassungsausschusses zurückzustellen. Er beabsichtige, die Gesetzentwürfe alsdann einer Revision zu unterziehen, und sie unter Einarbeitung der Ergebnisse der Länderkonferenz in einen umfassenderen Rahmen hineinzustellen. Ein derartiges Vorgehen empfehle sich auch zur Vermeidung unnötiger Verärgerung der Beamtenschaft, die durch die Gesetzentwürfe nicht unerheblich betroffen werde. Die Entwürfe seien zu einer Zeit entstanden, als von dem jetzt beschlossenen Notopfer der Festbesoldeten noch nicht die Rede gewesen sei11. Die Belastung durch das Notopfer dürfe nicht ohne Not gesteigert werden. Der Entwurf in Anlage 5 der Vorlage, betreffend die Verminderung der Ausgaben beim Versorgungswesen, sei nicht besonders vordringlich. Er könne demnächst von dem Reichsarbeitsminister gesondert weiterverfolgt werden. Dagegen sei der Gesetzentwurf in Anlage 7 der Vorlage, zur Erzielung von Ersparnissen bei Ländern, Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, von den übrigen Gesetzentwürfen unabhängig und könne sofort verabschiedet werden. Er glaube auch, daß die sofortige Weiterleitung dieses Gesetzentwurfs in der Öffentlichkeit einen günstigen Eindruck machen werde, da er nicht unerhebliche Einsparungen bringen werde. Allerdings werde der Reichstag den Entwurf vor der Sommerpause nicht mehr erledigen können. Im Reichsrat sei eine eingehende Beratung nötig. Er hoffe, daß der Reichsrat sich des Entwurfs schnellstens annehmen werde, zumal, da Preußen mit der Grundtendenz des Gesetzes einverstanden sei.

10

Die Vorlage vom 30.5.30 unterschied sich bis auf einige formelle Änderungen nicht von dem RahmenGesEntw. vom 24.5.30 (vgl. Dok. Nr. 37, Anm. 4), der seinerseits auf die Vorlage des RFM vom 8.5.30 zurückging (ebd.). Die Anlagen zum MantelGesEntw. enthielten: das Sparprogramm (Anlage 1); das Gesetz zur Sicherung des Haushalts des Reichs, der Länder und der Gemeinden (Anlage 2); das Gesetz zur Verminderung des Behördenaufwands (Anlage 3); das Gesetz zur Reform der Verwaltung (Anlage 4); dieser GesEntw. enthielt nicht mehr die ursprünglich geplante Verkleinerung des RT durch eine Änderung des Wahlgesetzes; das Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Anlage 5); das Gesetz zur Verminderung der Ausgaben beim Versorgungswesen (Anlage 6); das Gesetz zur Erzielung von Ersparnissen bei den Ländern, Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts (Anlage 7); (GesEntw. in R 43 I /2364 , Bl. 103–169).

11

S. Dok. Nr. 46, P. 2.

Der Reichssparkommissar bat, auch das Sparprogramm einstweilen zurückzustellen und erst nach dem Ergebnis der bevorstehenden Sitzung der Länderkonferenz weiter zu verfolgen.

[197] Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß er dieser Anregung selbstverständlich zustimme.

Staatssekretär Dr. Weismann bemerkte, daß er es durchaus für möglich halte, daß der Reichsrat sich über den Gesetzentwurf zur Erzielung von Ersparnissen bei Ländern, Gemeinden usw. sehr schnell einig werden würde. Er glaube sogar, daß die Reichsregierung eine Verabschiedung vor der Sommerpause durchsetzen könne, zumal wenn sie den Reichsrat in einem besonderen Schreiben auf die Dringlichkeit der Sache besonders hinweise.

Der Reichsbankpräsident empfahl dringend, den Gesetzentwurf beschleunigt weiter zu betreiben, da der Reichskredit im Ausland durch den sich im Gesetzentwurf offenbarenden ernsten Willen zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung nur gewinnen könne.

Auf Grund der nachfolgenden Aussprache stellte der Reichskanzler als übereinstimmende Meinung des Reichskabinetts fest, daß das Reichskabinett vorbehaltlich einer Prüfung der Einzelheiten die Grundtendenz der vom Reichsminister der Finanzen vorgelegten Gesetzentwürfe billigt, einstweilen aber nur die Abschnitte A, B und C des Gesetzentwurfs zur Erzielung von Ersparnissen bei den Ländern, Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts an den Reichsrat weiterleiten will12. Dieser Gesetzentwurf soll jedoch durch Herübernahme der Bestimmungen in den §§ 5, 7, 8, 11 und 12 des Gesetzentwurfs zur Verminderung des Behördenaufwands (Anlage 3 der Vorlage)13 zu einem neuen einheitlichen Gesetzentwurf umgearbeitet werden, damit sich der Gesetzentwurf nicht auf Maßnahmen bei Ländern und Gemeinden beschränkt, vielmehr auch die Verwaltung des Reichs mit umfaßt. Der Reichsminister der Finanzen wurde gebeten, die Neuaufstellung des Entwurfs vorzunehmen und einen Gesetzentwurf im Reichskabinett in der nächsten Sitzung vorzulegen14.

12

Die Abschnitte A, B und C regelten die Besoldung der Beamten der Länder und Gemeinden, die Bezüge der verdrängten Beamten und die Besetzung freiwerdender Beamtenstellen (R 43 I /2364 , Bl. 108–114).

13

§ 5 sah die Verminderung der Zahl der Referenten in den Reichsministerien um mindestens 10% gegenüber dem Stand vom 1.4.30 bis zum 31.3.32 vor. Nach § 7 sollten Stellen von entbehrlich gewordenen Beamten im Haushaltsplan als künftig wegfallend bezeichnet werden. § 8 regelte die Verminderung der nichtbeamteten Hilfskräfte, §§ 11 und 12 enthielten Bestimmungen über die teilweise Besetzungssperre für freigewordene Beamtenstellen und die Einstellung von Beamtenanwärtern (GesEntw. vom 30.5.30 in R 43 I /2364 , Bl. 125–126).

14

S. Dok. Nr. 48, P. 1.

Auf Vorstellung des Staatssekretärs Sautter hielt das Kabinett es für richtig, den im § 5 des Gesetzentwurfs zur Verminderung des Behördenaufwands vorgesehenen Stichtag vom 1. April 1930 in den 1. April 1929 umzuwandeln.

Ferner beschloß das Kabinett, in der Verlautbarung über die Kabinettsberatung die Beschlußfassung des Kabinetts zur Frage der Ausgabensenkung besonders hervorzuheben (vgl. das am Schluß der Sitzung formulierte Kommuniqué)15.

15

Hier nicht abgedruckt.

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