2.57.3 (bru1p): 3. Zweite Ergänzung zum Entwurf eines Reichshaushaltsgesetzes für das Jahr 1930.

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3. Zweite Ergänzung zum Entwurf eines Reichshaushaltsgesetzes für das Jahr 1930.

Staatssekretär Dr. Schäffer begründete die Notwendigkeit der Vorlegung einer zweiten Ergänzung zum Entwurf eines Reichshaushaltsgesetzes für das Rechnungsjahr 1930 und trug den wesentlichen Inhalt der vom Reichsfinanzministerium vorbereiteten Vorlagen vor10.

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Die 2. Ergänzung des ReichshaushaltsGesEntw. für das Rechnungsjahr 1930 wurde dem RR am 27.6.30 zugeleitet (RR-Drucks. 1930, Bd. 3, Nr. 123). Die 2. Ergänzung setzte 100 Mio RM bei den Ausgaben des ordentlichen Haushalts ab (§ 1 a) und ermächtigte den RFM, 100 Mio RM im Wege des Kredits zu beschaffen, solange die Vorzugsaktion der Dt. RB-Ges. noch nicht veräußert waren (§ 3; vgl. auch RT-Bd. 443 , Drucks. Nr. 2257 ).

Nach kurzer Aussprache erklärte sich das Reichskabinett mit der Einbringung dieser Vorlage an Reichsrat und Reichstag einverstanden.

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