2.60.4 (bru1p): 4. Wegfall des örtlichen Sonderzuschlags in der 3. Zone des besetzten Gebiets.

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4. Wegfall des örtlichen Sonderzuschlags in der 3. Zone des besetzten Gebiets.

Der Reichsminister der Finanzen nahm Bezug auf seine schriftliche Vorlage vom 26. Juni 193015 und beantragte, von einer Änderung der Vorschrift über die Regelung der örtlichen Sonderzuschläge in den besetzt gewesenen rheinischen Gebieten Abstand zu nehmen.

15

Die örtlichen Sonderzuschläge zu dem Gehalt der Beamten des besetzten Gebiets sollten nach dem Ende der Besatzung am 30.6.30 wegfallen (Erlaß des RFM vom 5.6.30, RBB 1930, S. 61). Die Beamten der 3. Zone regten dagegen an, die Entscheidung über den Abbau der örtlichen Sonderzuschläge bis zur Entscheidung über das Notopfer oder die Reichshilfe aufzuschieben, oder die Sonderzuschläge allmählich bis zum Jahr 1932 abzubauen; zumindest sollten die Sonderzuschläge im Juli 1930 als Auslaufmonat gezahlt werden. Das RFMin. lehnte diese Vorschläge ab und erbat hierzu eine Billigung des RKab. (StS Schäffer an StS Pünder vom 26.6.30 in R 43 I /201 , Bl. 222–223).

In der Aussprache regten mehrere Minister, insbesondere der Reichsverkehrsminister und der Reichsminister für die besetzten Gebiete an, den Abbau der örtlichen Sonderzuschläge nur allmählich vorzunehmen, um die darin liegende Härte zu mildern, daß die Beamten des besetzt gewesenen Gebiets neben dem Abbau der Sonderzuschläge im gegenwärtigen Augenblick auch noch von der Reichshilfe der Personen im öffentlichen Dienst miterfaßt werden.

[250] Der Reichsminister der Finanzen erklärte, den Sachverhalt nochmals prüfen zu wollen.

Die Weiterberatung wurde darauf vertagt16.

16

S. Dok. Nr. 64, P. 3.

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