2.66.1 (bru1p): 1. Preispolitik der Reichsregierung und Vergebung von Arbeitsaufträgen.

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1. Preispolitik der Reichsregierung und Vergebung von Arbeitsaufträgen.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg machte eingehende Ausführungen über das Problem einer Herabsenkung der Preise und den Lebenshaltungsindex1. Er hielt eine Senkung des Lebenshaltungsindex nur für möglich, wenn auch das Preisniveau der Nahrungsmittel angegriffen würde, die mehr als die Hälfte der Gesamtzahl ausmachen. Allein durch Senkung der industriellen Fertigwarenpreise, die nur knapp 20% des Lebenshaltungsindex beeinflussen, könne eine merkliche Verbilligung der Lebenshaltung nicht herbeigeführt werden, es sei denn, daß mit stärksten Mitteln vorgegangen würde.

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StS Trendelenburg hatte dem MinR Feßler während einer Unterredung vorgeschlagen, eine Ministerbesprechung über die Preispolitik der RReg. abzuhalten, weil die Öffentlichkeit eine gewisse Beunruhigung über die Ziele der Preissenkungsaktion zeige. Nach Trendelenburgs Auffassung sei es zwar theoretisch, aber nicht politisch möglich, die Lebenshaltungskosten durch eine Preisbeeinflussung herabzudrücken. Auf die Ernährung seien im Mai 1930 53% der gesamten Lebenshaltungskosten entfallen. Es wäre leicht, sie zu senken, wenn die Agrarzölle beseitigt würden, deren Zweck aber gerade eine gewisse Steigerung dieser Kosten zugunsten der Landwirtschaft gewesen sei. 17,6% der Lebenshaltungskosten entfielen auf die Wohnung. Auch hier komme, ebenso wie bei Heizung und Beleuchtung (5,7% der Lebenshaltungskosten), eine Ermäßigung nicht in Frage. 11,4% würden für Kleidung ausgegeben. Wegen der ungünstigen Wirtschaftslage der Textilindustrie bestehe bereits ein Preisdruck, der wohl kaum verstärkt werden könne. Die 12,3% Lebenshaltung für Fahrtkosten, Medikamente usw. ließen sich wahrscheinlich ebensowenig senken. Dagegen könne die RReg. einen Druck auf die Rohstoffpreise durch einen Angriff auf die Kartelle und ähnliche Vereinbarungen ausüben. Dies gelte besonders für die Zementindustrie, die in der Lage sei, ihre Preise um 10% zu ermäßigen. Würde sie sich dieser Forderung widersetzen, könne man das Zementkartell zerschlagen und die Einfuhr belg. Zements genehmigen. Die Eisenpreise seien über das durch die Lohnermäßigung gegebene Maß hinaus gesenkt worden. Bei Kali und Stickstoff könne eine Preissenkung verlangt werden, während eine Herabsetzung des Kohlepreises von einer Kürzung der Arbeitslöhne abhänge. Auch bei den Markenartikeln könne auf eine Preisermäßigung gedrungen werden. Die hohen Zinssätze für festverzinsliche Anlagen beruhten, bedingt durch die schwierige Lage der öffentlichen Finanzen, auf mangelndem Vertrauen. Bei einer Sanierung der öffentlichen Finanzen sei mit einer wesentlichen Zinssenkung zu rechnen. Theoretisch könnten Preissenkungen durch Zulassung fremder Konkurrenz und Zerschlagung der Kartelle herbeigeführt werden, doch lägen dagegen politisch überall stärkste Hemmungen vor. Nach Trendelenburgs Meinung sei eine Lohnsenkung organisch richtig, die es dem Unternehmer ermögliche, die Zahl seiner Arbeiter zu erhöhen und damit wieder Erwerbslose in den Produktionsprozeß einzugliedern. Dadurch werde die Arbeitslosenunterstützung gespart und die Kaufkraft durch den Lohnerwerb gesteigert (Aufzeichnung von MinR Feßler vom 4.7.30, mit Sichtvermerk des RK, in R 43 I /1157 , Bl. 241–242).

[268] In der Öffentlichkeit müsse darüber Klarheit geschaffen werden, daß es nicht möglich sei, die Reallöhne zu halten und die Preise zu senken2.

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Bericht über den Preisabbau der Eisenindustrie in WTB Nr. 1163 vom 12.6.30 in R 43 I /1157 , Bl. 177; DAZ Nr. 267–268 vom 13.6.30.

Die Politik der Reichsregierung müsse sich so einstellen, daß sie die natürliche Entwicklung in der Richtung niedrigerer Preise unterstütze, die zur Zeit auf Grund des starken Absinkens der Rohstoffpreise zu beobachten sei. Die kartellmäßigen Bindungen seien ein Hemmnis der abwärts gerichteten Preisbewegung sowohl bei der Produktion, wie bei der Verteilung. Die Regierung werde in vorsichtiger Form regulierend eingreifen müssen, dürfe aber nicht die Verantwortung für die Folgen der natürlichen Preissenkung auf sich ziehen.

Möglich und nötig sei es, bei der Vergebung der Aufträge auf Grund des Beschaffungsprogramms die Preise zu drücken. Die letzte Kapitalkraft der öffentlichen Stellen, die in den Aufträgen eingesetzt würde, müßte auch in dieser Richtung den höchsten Nutzeffekt haben.

Zwei Wege ständen hierfür offen: Verhandlungen mit den geschlossenen Industriegruppen. Sie seien bisher erfolgreich verlaufen.

Einwirkung auf die stofflich zusammengehörenden Gruppen (Eisenindustrie, Baustoffindustrie, Linoleum). Der Gesamtbedarf des Reichs müsse festgestellt werden. Über die Vergebung müsse unter scharfer Ausspielung der Konkurrenz verhandelt werden. An die Verdingungskartelle sei heranzugehen. Bei der Schwierigkeit der Verhältnisse empfehle sich aber, sich zunächst auf einige wenige Fragen zu konzentrieren, die nicht unter der Devise „Preissenkung“, sondern eher „Kartellreform“ in Angriff genommen würden. Gesetzgeberische Maßnahmen sollten möglichst nicht ergriffen werden. Die Autorität der Reichsregierung müsse sich gegenüber den einzelnen Gruppen auswirken.

Bei dem Zinsspannenproblem sei zu unterscheiden zwischen den kurzfristigen Geldern der Banken und den langfristigen Hypothekenanlagen sowie andererseits zwischen der Spanne in dem Geld- und Kapitalmarkt.

Auch hier sei der Verteilungsapparat zu groß, die feststehenden Kosten auf die einzelnen Umsatzmengen seien zu hoch. Konzentration der bestarbeitenden Unternehmungen tue Not.

Die Spanne zwischen Geld- und Kapitalmarkt zeige sich stets bei der Depression. Daß sie jetzt besonders stark sei, beruhe auf dem mangelnden Vertrauen. Sobald dieses zurückkehre, werde sich die Lage schnell bessern. Aufhebung der Kapitalertragssteuer würde helfen3.

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S. Dok. Nr. 47, P. 8 und VO vom 16.10.30 (RGBl. I, S. 464 ).

Die Zinssätze für langfristige Anleihen würden dadurch hochgehalten, daß die Hypothekenbanken und die Kommunen in starker Konkurrenz jeden freiwerdenden Kapitalbetrag zu erlangen suchen. Wenn sich die Geldnehmer zurückhielten, würde sich die Tendenz der Senkung des Zinsfußes für langfristige Anleihen rascher und sicherer auswirken4.

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Nach einem Vermerk des StS Pünder vom 3.7.30 hatte sich die Bayer. Vereinsbank dem RK gegenüber bereit erklärt, einen 7%-Pfandbrief zum Kurs von 96½ herauszubringen. Auch die Hannoversche Bodenkredit-Bank brachte einen 7%-Pfandbrief zum Kurs von 96½ heraus (R 43 I /1157 , Bl. 228).

[269] Die Genossenschaften hielten ihre hohen Zinssätze aufrecht, weil sie vielfach Verluste erlitten hätten, die sie dadurch ausgleichen möchten. Besprechungen mit den in Frage kommenden Wirtschaftsgruppen ständen bereits bevor.

Der Reichspostminister hielt es für möglich, die Lebensmittelpreise zu senken, ohne gesetzlichen Druck. Der Verdienst des Lebensmittelzwischenhandels sei in den letzten Jahren unangemessen hoch. Insoweit müßten die Zwischenglieder ausgeschaltet und durch Anstalten der Genossenschaften und Gewerkschaften ersetzt werden.

Schärferer Druck auf die Kartelle sei nötig. Es sei ihm gelungen, bei der Vergebung von Aufträgen Preisnachlasse von 10–12% durchzudrücken.

Der Reichskanzler dankte dem Reichspostminister für seine erfolgreichen Bemühungen in dieser Richtung.

Der Reichsminister des Innern wies auf die Bemühungen des Abgeordneten Dr. Dessauer hin, der durch Verhandlungen mit den Interessenten einen Einbruch in die Einzelpreise anstrebe. Bei den Konsumgenossenschaften der Nordwestgruppe sei ihm bereits gelungen, die Senkung der Preise um 7½% herbeizuführen.

Der Reichsbankpräsident gab eine eingehende Darstellung der drei Preissenkungsaktionen, die in den Jahren 1924 und 19255 durchgeführt worden seien. Er überreichte eine Statistik der Reichsbank, aus der sich die Wirksamkeit dieser schwierigen Regierungstätigkeit ergäbe.

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S. diese Edition, Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 299 und 349; Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 145 und Anm. 5.

Auch jetzt arbeite die Reichsbank in ihrer Einflußsphäre auf eine Verbilligung der Kredite hin. Es sei eine Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Sparkassen, Genossenschaften und Banken herbeigeführt worden, daß diese auf die Werbung von Einlagen durch Zusage übermäßig hoher Habenzinsen verzichten. Insbesondere in Ostpreußen sei diese Werbung außerordentlich stark gewesen.

Die Schwierigkeiten, die sich aus den Termingeldern der Sparkassen und Genossenschaften ergäben, müßten allmählich beseitigt werden. Gelder, die diese Organisationen früher langfristig ausgeliehen hätten, würden jetzt nur auf 3–9 Monate vergeben. Die Zinssätze seien verschieden hoch, ihre Senkung würde in örtlichen Bezirken angestrebt.

Über die Lage der Genossenschaften im Osten seien Untersuchungen im Gange. Schlecht fundierte Genossenschaften würden bei der Umschuldung auszuschalten sein.

Er sähe die Wirkungsmöglichkeiten der Reichsregierung zur Senkung des Preisniveaus nicht so skeptisch an, wie der Vertreter des Reichswirtschaftsministeriums, sei aber nicht in der Lage, eine seiner Erklärungen besonders anzugreifen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hielt es für möglich, den Nahrungsmittelindex auf den Stand eines herabgedrückten Index für die anderen Güter zu bringen. Einwirkung auf die Konsumvereine und damit auf die Fleischer und Bäcker zur Senkung der Einzelhandelspreise sei[270] berechtigt. Auch der Einheitsverband der Genossenschaften beabsichtige in diesem Sinne positiv zu arbeiten. Durch Beispielsbetriebe könne gezeigt werden, daß Preissenkungen im Kleinverkauf möglich seien. Die Konkurrenz dieser Betriebe werde wirken. Im großen könnten Versuche dieser Art nach den bisherigen Erfahrungen nicht mit Aussicht auf Erfolg durchgeführt werden. Die Fleischwerke in Ostpreußen seien ein Fehlschlag6. Sie würden nur dadurch aufrechterhalten, daß das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft sie mit Bacon-Herstellung für den Export beschäftige. Die Spanne zwischen dem Erzeuger- und Verbraucherpreise von Milch betrage in Deutschland 100%, in anderen Ländern ganz erheblich weniger.

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Bei der Gründung der Ostpr. Fleischwerke AG 1928 hatte das Reich die Garantie für einen 1,6 Mio RM-Kredit mit einer Laufzeit bis Ende 1932 übernommen. Wegen Unrentabilität und der Unmöglichkeit, weitere Kredite zu erhalten, wurde das Werk im Sommer 1931 stillgelegt (R 43 I /1853 , Bl. 304). S. auch Dok. Nr. 288.

Der Reichsminister der Justiz nahm gegen die Vorschläge des Reichspostministers wegen Ausschaltung des Kleinhandels Stellung.

Der Reichspostminister erläuterte seine Ausführungen dahin, daß er nicht den Zwischenhandel beseitigen, ihn wohl aber durch Konkurrenz unter Preisdruck setzen wolle.

Hierzu äußerte Staatssekretär Dr. Trendelenburg, daß theoretisch Maßnahmen dieser Art möglich seien. Sie setzen aber einen starken Stand der Reichsregierung voraus, da die Widerstände außerordentlich heftig sein würden7. Die Kleinhandelsspanne frontal anzugreifen, sei zu widerraten. Jedes Kleinhandelsgeschäft könne nachweisen, daß die eigenen Selbstkosten nur einen bescheidenen Gewinn zuließen. Der Stand sei übersetzt. Der Tabakkleinhandel habe sich gegenüber der Vorkriegszeit verdoppelt. Eine Änderung sei nur möglich unter Vernichtung zahlloser Existenzen. Ein wirksames Mittel sei es, die Warenhäuser und Konsumvereine zu veranlassen, ihre Differentialrente zur Senkung der Preise und nicht, wie bisher, zur Kapitalbildung zu verwenden. Die Frage sei ein Problem des Mittelstandes. Bei den früheren Preissenkungsaktionen seien die Konsumvereine nicht bereit gewesen, diesen Weg zu gehen. Auch das Handwerk habe sich damals gegen ein Verbot kartellmäßiger Preisbindungen mit äußerster Kraft gewandt.

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Am 3.7.30 hatte die Hauptgemeinschaft des Dt. Einzelhandels e. V. der Rkei einen Aufsatz ihres Geschäftsführenden Vorstandsmitglieds Dr. Tiburtius über die Stellung des Einzelhandels zur Preis- und Unkostensenkung übersandt. Tiburtius erklärte die Tatsache, daß der Einzelhandel die sinkenden Rohstoff- und Fertigwarenpreise noch nicht an den Endverbraucher weitergegeben hatte, mit der Stabilität der Einzelhandelspreise, die sich nicht nur bei sinkenden Preisen, sondern auch bei steigenden Preisen geltend gemacht habe. Der Einzelhandel sei durch die Umsatzsteuererhöhung und die Agrarzölle mit höheren Unkosten belastet worden, die eine Preissenkung unmöglich machten. Auch das immer stärkere Vordringen von Markenartikeln mit Preisbindung erschwerten eine allgemeine Preisermäßigung. Dagegen könnte der Einzelhandel durch eine Rationalisierung der Warensorten und eine verkleinerte Lagerhaltung Unkosten einsparen und die Preise senken (R 43 I /1157 , Bl. 230–239). Am 8. 7. erklärte Tiburtius dem ORegR Planck, daß der Einzelhandel sich an der Preissenkungsaktion beteiligen wolle (Vermerk Plancks vom 8.7.30 in R 43 I /1157 , Bl. 243).

In die Kartellbindungen könne dadurch eingegriffen werden, daß die Aufträge auf die bestarbeitenden Betriebe konzentriert würden. Eine Senkung[271] der Lebenshaltungskosten um etwa 10% sei möglich, wenn in dieser Weise die Produktion und die Verteilung rationalisiert würden.

Die Kleinhandelsspanne bei Markenartikeln sei sehr groß. Eine Aufhebung der Bindung des Kleinverkaufspreises würde gerade vom Mittelstand auf das schärfste bekämpft werden, weil dann die Warenhäuser und Konsumvereine mit diesen Waren eine äußerst wirksame Schleuderkonkurrenz treiben könnten. Die Presse sei an den Markenartikeln sehr stark interessiert. Die Fabrikanten seien die besten Inserenten.

Der Reichsarbeitsminister wies auf den übermäßigen Einfluß der Interessentenorganisationen auf den Reichstag und damit auf die Gesetzesbildung hin. Auch er hielt eine Gesundung des Kleinhandels nur dadurch für möglich, daß die Übersetzung beseitigt würde. Durch energisches Verhandeln mit den Interessenten, Drohung mit Zollsenkungen und Konkurrenz durch amtliche Unternehmungen könnten Erfolge erzielt werden. In diesem Sinne müsse auch mit den öffentlichen Geldinstituten und privaten Organisationen und Gruppen verhandelt werden.

Der Reichsbankpräsident hielt es nicht für möglich, das Problem an einzelnen Stellen anzugreifen. Es müsse auf der ganzen Linie gleichmäßig verfolgt werden und hierzu werde es eines Gesamtentschlusses der Reichsregierung bedürfen. Andernfalls würde der Vorwurf der Ungerechtigkeit nicht ohne Grund erhoben werden können.

Auf eine Frage des Reichsministers des Innern erklärte Staatssekretär Dr. Trendelenburg, daß es nicht möglich sei, durch eine Zollsenkung auf den deutschen Zementpreis zu drücken, da die europäischen Fabriken zu einem internationalen Kartell zusammengeschlossen seien, das den einzelnen Ländern ihren Markt sicherstelle. Jetzt sei es nur möglich, vor dem Kartellgericht8 die Kündigung eines Mitgliedes zuzulassen. Das Verfahren würde mindestens etwa ein Jahr dauern. Aber die Drohung mit der Aufhebung der Zementzölle, die sich nach Ablauf des internationalen Kartells auswirken würde, würde bereits einen Druck auf die Industrie bedeuten9. Die Verhandlungen in dieser Richtung würden aufgenommen, sobald das Kabinett einen entsprechenden Beschluß fasse. Eine generelle Preissenkungsaktion sei zwar zu Anfang besser zu begründen, würde sich aber, wie damals, totlaufen, weil sie praktisch nicht durchzuführen sei. Richtiger sei die Konzentrierung auf einzelne Punkte.

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S. die VO gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen vom 2.11.23, besonders §§ 11–14 (RGBl. I, S. 1067 ).

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Am 18.7.30 teilte der RPM dem RK mit, daß die Concordia Portlandzement- u. Kalkwerke AG in Nienburg (Saale) die Zementpreise um 20% gesenkt habe. „Damit dürfte eine Bresche in das Zementkartell gelegt und eine grundlegende Voraussetzung für die Preissenkung auf dem Baumarkt geboten sein“ (R 43 I /1157 , Bl. 279–280).

Staatssekretär Dr. Schäffer hielt die Kartellpreise für wesentlich höher als die Preise, die tatsächlich gefordert würden. Das ergebe sich aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer. Mit den Kartellen könne dahin verhandelt werden, daß sie die Scheinpreise nicht aufrechterhalten.

[272] Der Reichskanzler hielt es für geboten, daß in der Richtung einer Beseitigung der Inflationsvorstellungen weitergearbeitet und insbesondere auf die Pfennigrechnung hingewirkt würde. Auch er hielt es für sehr wahrscheinlich, daß die Zeitungen gegen Angriffe auf die Markenartikelpreise Stellung nehmen würden. Notwendig werde eine regelmäßige Veröffentlichung des Institutes für Konjunkturforschung über die Kurve der Groß-Kleinhandelspreise sein. Auch hierin sei die Unterstützung der Zeitungen mindestens fraglich. Auf die Senkung der Spanne in den Lebensmittelpreisen müsse aber hingewirkt werden.

Der Reichskanzler faßte das Ergebnis der Verhandlungen zusammen:

Von gesetzgeberischen Maßnahmen zur Senkung der Einzelpreise wird abgesehen.

Zur Aufstellung eines Gesamtplanes für das Vorgehen der Reichsregierung wird eine Kommission gebildet, der der Reichswirtschaftsminister, der Reichsarbeitsminister, der Reichsminister der Finanzen, der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, der Reichspostminister, der Reichsverkehrsminister sowie der Reichsbankpräsident angehören. Die Vorschläge sollen streng vertraulich behandelt werden. Die Federführung liegt in der Hand des Reichswirtschaftsministeriums, das zu den Beratungen auch die Reichskanzlei einladen wird.

Die Kommission wird dem Kabinett Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten10. Zunächst werde die Frage des Beschaffungsprogramms zu behandeln sein. Für die Arbeiten der Reichsregierung werde in vorsichtiger Form das Interesse der Öffentlichkeit gewonnen werden müssen.

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S. Dok. Nr. 73.

Das Kabinett war hiermit einverstanden.

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