2.66.3 (bru1p): 3. Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Golddiskontbank.

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3. Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Golddiskontbank.

Der Reichsbankpräsident wies darauf hin, daß die Entscheidung bald getroffen werden müsse. Die Reichsbank bedürfe des Instituts, insbesondere für den Verkehr mit der Bank für den internationalen Zahlungsausgleich. Die Reichsbank könne diesen Verkehr nicht pflegen. Ihn Privatbanken zu überlassen, sei bedenklich.

Staatssekretär Dr. Schäffer sprach sich in gleichem Sinne aus.

Da der Reichsfinanzminister die Vertagung ausdrücklich gewünscht hatte, wurde die Verhandlung über den Punkt abgebrochen. Sie soll am 9. nachmittags 4 Uhr fortgesetzt werden14.

14

S. Dok. Nr. 70, P. 2.

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