2.76.2 (bru1p): 2. Umgestaltung der Bank für Deutsche Industrieobligationen.

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2. Umgestaltung der Bank für Deutsche Industrieobligationen.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg erläuterte den Referentenentwurf3. Die Spitzenverbände der Wirtschaft seien damit im wesentlichen einverstanden. Meinungsverschiedenheiten beständen noch in folgenden Punkten:

3

Zum bisherigen Verlauf der Beratung s. Dok. Nr. 45, P. 2. Nach § 5 des GesEntw. sollte die Bank für Industrieobligationen die nach dem Gesetz zur Aufbringung der Industriebelastung vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 269 ) zu leistenden Zahlungen empfangen und verwalten, gemäß dem OsthilfeGes. an der Umschuldung der dt. Landwirtschaft mitwirken und zur Förderung der landwirtschaftlichen Gütererzeugung und des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie zur Belebung der dt. Wirtschaft an kleine und mittlere gewerbliche Betriebe Kredite gewähren (Schreiben StS Trendelenburgs vom 12.7.30 mit ReferentenEntw. und Begründung in R 43 I /450 , Bl. 253–261, hier Bl. 255).

1. In der Organisation der Bank. Die Wirtschaft möchte eine geringere Einwirkungsmöglichkeit der Reichsregierung als vorgesehen. Der Entwurf halte als äußerste Maßnahme für notwendig, die Ernennung eines Kommissars4, die Ernennung von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die Reichsregierung[306] und eines Mitgliedes durch das Reichsbankdirektorium5. Im übrigen seien im Aufsichtsrat die Spitzenverbände der Wirtschaft, auch der Landwirtschaft, vertreten. Der Vorsitzende werde vom Aufsichtsrat gewählt6. Da es sich um die Aufbringung steuerähnlicher Mittel und ihrer Verwendung handele, müßte an den Mindestforderungen hinsichtlich der Einflußnahme der Reichsregierung festgehalten werden.

4

Der von der RReg. ernannte Kommissar hatte darüber zu wachen, daß die Geschäftstätigkeit der Bank mit den Gesetzen, der Satzung und den sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen in Einklang stand (§ 6 des GesEntw., R 43 I /450 , Bl. 255).

5

Dies bestimmte der GesEntw. in § 8 Abs. 3 (R 43 I /450 , Bl. 256).

6

Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte für 3 Jahre gewählt werden. Die wirtschaftlichen Verbände sollten 16 Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden (RdI 8, DIHT 2, Zentralverband des Bankgewerbes 2, Reichsverband des Großhandels 1, Hauptgemeinschaft des dt. Einzelhandels 1, gemeinschaftlich vom Groß- und Einzelhandel 1); 2 Aufsichtsratssitze waren für die Landwirtschaft reserviert (§ 8 Abs. 6, R 43 I /450 , Bl. 256).

2. Es frage sich, ob Kredite nur auf hypothekarischer Grundlage oder auch als Personalkredite gewährt werden könnten7. Für kleinere Unternehmungen, insbesondere das Handwerk müsse die Möglichkeit des Personalkredits geschaffen werden unter Begrenzung der Gesamtsumme auf etwa 5% der auszugebenden Kredite, sonst wäre für diese Kreise eine Kreditnahme nicht möglich.

7

§ 5 des GesEntw. ermöglichte auch die Gewährung von Personalkrediten (R 43 I /450 , Bl. 255).

3. Bedenklich sei die Einwirkung des Entwurfs auf die künftige Finanzgestaltung des Reichs. Die Industrieobligationen könnten nicht weiter für die Reichskasse in Anspruch genommen werden.

Der Reichsminister der Finanzen schloß sich diesen Ausführungen an. Jetzt seien 280 Millionen der Aufbringungsumlage für die Reichskasse vorgesehen, im nächsten Etatsjahre 2308. Es sei unmöglich, jetzt auf diese Einnahmequelle für die weitere Zukunft zu verzichten. Es würde die schwierige Lage noch mehr verwirren. Obwohl es notwendig sei, für die Erleichterung der Produktion zu sorgen, müsse er den Entwurf ablehnen.

8

S. dazu das Ges. über die Erhebung der Aufbringungsumlage für das Rechnungsjahr 1930 vom 15.4.30, §§ 1 und 4 (RGBl. I, S. 141 ).

Staatssekretär Dr. Trendelenburg machte darauf aufmerksam, daß 60% des Aufkommens im Ostprogramm festgelegt seien9. Würde der Entwurf abgelehnt, so müßten diese Beträge auf anderem Wege beschafft werden. Wegen der 40%, die für die Industrie verwendet werden sollten, seien die Ausführungen des Reichsministers der Finanzen zutreffend. Auf jeden Fall sei es richtiger, mit der Vorlage bis zum endgültigen Finanzierungsprogramm im Herbst zu warten.

9

Nach § 17 des GesEntw. sollten von den der Bank zufließenden Mitteln mindestens 250 Mio RM für die Umschuldung der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden (R 43 I /450 , Bl. 258).

Auch der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft sprach sich in diesem Sinne aus.

Der Reichskanzler stellte fest, daß über den Entwurf endgültig erst im Herbst verhandelt werden soll10. Wird er in Form eines Initiativ-Antrages im Reichstag eingebracht, so wird die Reichsregierung eine entsprechende Erklärung[307] abgeben. In der Presse soll mitgeteilt werden, daß sich das Kabinett in erster Lesung mit der Vorlage beschäftigt habe.

10

Zur Weiterberatung des GesEntw. s. Dok. Nr. 243.

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