2.83.1 (bru1p): Politische Lage.

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Politische Lage.

Der Reichskanzler erklärte, daß nach der soeben erfolgten Auflösung des Reichstags1 als erstes der Termin für die Neuwahlen festzulegen sei.

1

Die AuflösungsVO des RPräs. vom 18.7.30 hatte folgenden Wortlaut: „Nachdem der Reichstag heute beschlossen hat, zu verlangen, daß meine auf Grund des Artikel 48 der Reichsverfassung erlassenen Verordnungen vom 16. Juli außer Kraft gesetzt werden, löse ich auf Grund Artikel 25 der Reichsverfassung den Reichstag auf“ (RT-Bd. 443 , Drucks. Nr. 2429 ). Die letzte RT-Sitzung der 4. Wahlperiode wurde am 18.7.30 um 12.56 Uhr geschlossen (RT-Bd. 428, S. 6523 ).

Das Kabinett beschloß, den 14. September 1930 als Wahltag festzusetzen.

Sodann erörterte das Kabinett die Frage der Aufhebung der vom Reichstag abgelehnten Verordnungen des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung.

1.

über Deckungsmaßnahmen für den Reichshaushalt 1930 vom 16.7.1930 und

2.

über die Zulassung einer Gemeindegetränkesteuer vom gleichen Tage2.

2

Ein Brief des RT-Präs. Löbe vom 18.7.30 forderte die RReg. auf, aufgrund des RT-Beschlusses die NotVOen vom 16.7.30 außer Kraft zu setzen (R 43 I /1870 , Bl. 195).

[330] Auf Grund der Aussprache kam das Kabinett zu der einmütigen Auffassung, daß es notwendig sei, den Herrn Reichspräsidenten um die sofortige Aufhebung der genannten Verordnungen zu bitten.

Ferner billigte das Kabinett eine Anregung des Reichswehrministers, die dahin geht, dem Herrn Reichspräsidenten nahezulegen, ein Ersuchen an die Reichsregierung zu richten, unverzüglich den Umständen angepaßte Entwürfe zu neuen Notverordnungen vorzulegen3. Über die zu erlassenden neuen Notverordnungen soll in einer für Donnerstag, den 24. Juli, in Aussicht genommenen Ministerbesprechung Beschluß gefaßt werden.

3

S. Dok. Nr. 84, Anm. 1.

Schließlich wurde nach kurzer Aussprache beschlossen, noch am heutigen Tage eine allgemein gehaltene Ankündigung über die von der Reichsregierung geplante Art der Fortführung der Regierungsgeschäfte zu veröffentlichen. Der Wortlaut dieser Verlautbarung soll in einer für 6½ Uhr anberaumten Ministerbesprechung festgesetzt werden4.

4

S. Dok. Nr. 84.

Der Reichskanzler bemerkte unter allgemeiner Zustimmung, daß er dem Herrn Reichspräsidenten vortragen werde, die anläßlich seiner Reise ins Rheinland geplanten festlichen Veranstaltungen auf ein Mindestmaß beschränken zu lassen.

Der Reichskanzler schloß die Sitzung mit Worten wärmsten Dankes an die Kabinettsmitglieder für das von ihnen in der zurückliegenden Zeit geleistete Höchstmaß verantwortungsvoller, überaus schwieriger Arbeit.

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