2.98.1 (bru1p): Osthilfeprogramm.

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Osthilfeprogramm.

Den Vorsitz führte der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen, Dietrich.

Er warf die Frage auf, wie die Veröffentlichung der Verordnung zur Durchführung des 3. Abschnittes der Verordnung des Reichspräsidenten vom 26.7.1930 zu erklären sei1. Nach seiner Ansicht sei die Situation durch die Veröffentlichung der Verordnung denkbar erschwert. Er werde sich bemühen, mit Staatsminister Dr. Höpker Aschoff wieder die Situation zu bereinigen. Er müsse jedoch den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft um eine schriftliche Notiz bitten, aus der hervorgehe, was ihn zur Veröffentlichung der Verordnung veranlaßt habe.

1

Vgl. hierzu Dok. Nr. 97, Anm. 4.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, daß Präsident Dr. Klepper ihm am 7. 8. abends gegen ¾ 10 Uhr fernmündlich mitgeteilt[370] habe, daß nunmehr gegen die Verordnung zur Durchführung des 3. Abschnittes der Verordnung des Reichspräsidenten vom 26.7.1930 keine Bedenken mehr beständen. Er, der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, habe selbstverständlich angenommen, daß Präsident Dr. Klepper im Namen der Preußischen Regierung gesprochen habe. Er habe sich nicht veranlaßt gefühlt, nochmals ausdrücklich danach zu fragen. Infolgedessen habe er nunmehr die Reichskanzlei noch am selben Abend um Veröffentlichung der Verordnung bitten wollen. Da er zu so später Stunde niemanden mehr erreicht habe, habe er am nächsten Morgen (8. 8.) durch die Reichskanzlei die Veröffentlichung der Verordnung erbeten.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers schloß die Sitzung mit der Feststellung, daß er auf Grund dieser ihm noch schriftlich zu übersendenden Mitteilung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft versuchen wolle, die Situation in einer Aussprache mit Staatsminister Dr. Höpker Aschoff wieder zu bessern2.

2

Die PrStReg. billigte in der Besprechung mit der RReg. vom 12. 8. nachträglich die Veröffentlichung der VO (R 43 I /1822 , Bl. 72–73).

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