2.189 (bru1p): Nr. 189 Gewerkschaften und Bildungsorganisationen an den Reichskanzler. 8. Dezember 1930

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Nr. 189
Gewerkschaften und Bildungsorganisationen an den Reichskanzler. 8. Dezember 1930

R 43 I /2039 , Bl. 39–44

Betr[ifft]: Einrichtung von Veranstaltungen zur seelischen Betreuung und geistigen Bildung von Erwerbslosen in den deutschen Gemeinden.

Die unterzeichneten Verbände richten hierdurch gemeinsam an die Reichsregierung die dringende Bitte:

1.

ihre Aufmerksamkeit der geistigen und seelischen Not der Erwerbslosen, insbesondere der langfristigen jugendlichen Erwerbslosen, zuzuwenden und die Gemeinden des Deutschen Reiches zu veranlassen, daß sie für ihre Erwerbslosen durch Zusammenarbeit der örtlichen Arbeitsämter, Jugendämter und anderen Körperschaften mit den Ortsgruppen der unterzeichneten Organisationen Veranstaltungen unterhaltender und bildender Art einrichten,

2.

die hierfür erforderlichen Mittel den Gemeinden und Organisationen zur Verfügung zu stellen durch Errichtung eines Fonds von 5–8 Millionen Reichsmark beim Reichsinnenministerium.

Zur Begründung unseres Wunsches führen wir folgendes aus:

Das deutsche Volk wird von der weltwirtschaftlichen Krisis besonders hart betroffen und sieht sich einer nach Umfang und Dauer so ungeheuren Arbeitslosigkeit gegenüber, daß nicht nur die Gesichtspunkte individueller Fürsorge, sondern auch die ernste Gefährdung der gesellschaftlichen Ordnung und Kultur großzügige Maßnahmen gebieterisch fordern. Namhafte Volkswirte befürchten, daß selbst bei Überwindung der gegenwärtigen ganz besonders schweren Krisis mit einer Dauererwerbslosigkeit erheblichen Ausmaßes gerechnet werden muß.

Die unterzeichneten Verbände sind der Auffassung, daß die hier vorliegende Not nur durch Arbeitsbeschaffung und Arbeitsvermittlung wirklich[689] behoben werden kann. Sofern sich dies aber als unmöglich herausstellt, können die Maßnahmen zur Linderung der schlimmsten Folgen der Erwerbslosigkeit sich nicht allein auf die materielle Hilfe mit Nahrung, Kleidung und Aufenthaltsräumen beschränken.

Die dauernde Erwerbslosigkeit, insbesondere der Jugendlichen, hat schwere geistige und seelische Schädigungen im Gefolge. Hierfür liegen überaus zahlreiche Zeugnisse von Kommunalpolitikern, Wohlfahrtspflegern, Jugendführern, namhaften Pädagogen und Volksbildnern sowie erschütternde Selbstzeugnisse der Erwerbslosen vor (vergl. hierzu die einschlägige Literatur der Volksbildungs- und Jugendverbände).

Der Arbeitslose leidet nicht nur unter dem Mangel an materiellen Mitteln, sondern er verfällt, je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto mehr einer tiefen Depression, kommt sich unnütz und aus der Gesellschaft ausgestoßen vor, wird stumpf und inaktiv und erliegt nur zu leicht kriminellen Versuchungen. Er verliert die Kraft, die furchtbare Zeit der Arbeitslosigkeit zu überstehen, und Fälle von völliger Verzweiflung und Selbstmord häufen sich. Der Verband deutscher Jugendherbergen teilt mit, daß die Herbergen von zahlreichen ziellos umherwandernden erwerbslosen Jugendlichen besucht werden, die sich das Geld für die Unterkunft offenbar zusammenbetteln, wenn nicht sogar auf widerrechtliche Art aneignen. Die Neigung der Erwerbslosen, sich zu Straßenaufläufen, Unruhen, radikalen Umtrieben mißbrauchen zu lassen, ist bekannt.

Diesen Schäden kann nur mit großzügigen örtlichen Einrichtungen, durch welche eine sinnvolle Ausfüllung der unfreiwilligen Freizeit gewährleistet ist, entgegengewirkt werden. Aber auch bei größter Sparsamkeit und vielfach ehrenamtlicher Mitarbeit lassen sich derartige örtliche Einrichtungen ohne erhebliche Kosten nicht schaffen. In der gegenwärtigen finanziellen Situation sind die Gemeinden, die zudem die wachsende Last der Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge zu tragen haben, kaum in der Lage, die Mittel für diese Notzwecke zur Verfügung zu stellen. Trotzdem haben bereits einige Städte beträchtliche Summen geopfert; an vielen Orten werden die äußersten Anstrengungen gemacht, alle Möglichkeiten ausgeschöpft und dabei private Spenden und Hilfeleistungen in hervorragendem Maße in Anspruch genommen. Auch die unterzeichneten Organisationen haben in großem Umfange bereits Mittel zur Betreuung der Erwerbslosen aufgebracht und Veranstaltungen geistiger, bildender Art durchgeführt.

Eine einfache Berechnung der aufs knappste bemessenen Kosten ergibt aber, daß ohne die Hilfe des Reiches alle diese Anstrengungen von geringer Wirkung und kurzer Dauer bleiben müssen (siehe die als Anlage beigefügte Berechnung)1.

1

Die Anlage hatte folgenden Wortlaut: „Zahl der Erwerbslosen z. Z. etwa 3½ Millionen. Davon werden ungefähr 50% = etwa 1 700 000 Personen von den angeregten Veranstaltungen erfaßt werden. Wenn man zunächst – was das wenigste wäre – eine Veranstaltung für die Woche rechnet mit einem Besuch von durchschnittlich 100 Erwerbslosen, so sind für die angegebene Personenzahl 17 000 Veranstaltungen notwendig. Rechnet man auch nur einen Kostenbetrag von 10,– Mk. für Saalmiete, Vorbereitung, Einladungsdrucksachen, 10,– Mk. für Mitwirkende, Film- und Lichtbildapparate etc. (Mitwirkende, Bedienungspersonal etc. werden in der Hauptsache unentgeltlich gestellt werden), 20,– Mk. für eine Veranstaltung (wobei die Selbstkosten für eine eventuelle Beköstigung durch Suppe und Getränke etc. noch nicht berücksichtigt sind), so ergibt sich pro Woche ein Gesamtbetrag von ca. 340 000 Reichsmark. Der angeforderte Betrag von 5–8 Millionen Mark würde dann im günstigsten Falle etwa 15–20 Wochen reichen“ (R 43 I /2039 , Bl. 45).

[690] Wir bitten daher die Reichsregierung, der Notlage Rechnung zu tragen und im Haushaltsplan für 1931 zunächst einmalig einen Fonds von 5–8 Millionen Reichsmark für bildende Veranstaltungen für Erwerbslose vorzusehen und vom Reichsinnenministerium verwalten zu lassen. Die Mittel dieser Fonds sind zu etwa 75% den Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinden sollen mit diesen Mitteln in Zusammenarbeit der Arbeits- und Jugendämter, Volkshochschulen und anderer Körperschaften mit den örtlichen Gruppen der unterzeichneten Organisationen Lichtbildervorträge, Lesenachmittage, Kurse, Filmvorführungen, Laienspiele, Rundfunkveranstaltungen, Museumsführungen für Erwerbslose, Tagesbeschäftigungen von erwerbslosen Jugendlichen in Jugendheimen usw. einrichten, wobei nach Möglichkeit eine bescheidene Verpflegung zu gewähren ist (Kakao, Suppe, Brote). Die übrigen 25% des Fonds sollen auf begründete Anträge hin vom Reichsinnenministerium den unterzeichneten Verbänden ebenfalls für Zwecke der Erwerbslosenbildung zur Verfügung gestellt werden. Dabei können dann auch Heimkurse und Freizeiten berücksichtigt werden.

Daß es sich bei unserem Wunsche um nichts Außergewöhnliches, sondern nur um etwas der Situation Angemessenes handelt, ergibt sich u. a. daraus, daß Dänemark 1927/28 ähnliche Maßnahmen ergriff. Es ist Tatsache, daß in Dänemark 1928/29, bei einem Gesamtaufwand von rund 30 Millionen Kronen für Arbeitslosenunterstützungen, 660 000 Kronen nur für Zwecke der Erwerbslosenbildung ausgegeben wurden. Auf die ungleich größeren Verhältnisse des industrialisierten und unter einer auch prozentual viel größeren Arbeitslosigkeit leidenden Deutschland übertragen, wird sich die Bereitstellung des geforderten Betrages als notwendig ergeben, um den geistigen und seelischen Nöten des Erwerbslosen-Millionenheeres entgegenwirken zu können.

Wir bitten die Reichsregierung, angesichts dieser Not etwaige Bedenken zurückzustellen und mit der erforderlichen Hilfe nicht zu zögern2.

2

Die Eingabe wurde am 9.1.31 dem RArbM abschriftlich zugesandt (R 43 I /2039 , Bl. 45–46). StS Geib antwortete den Verbänden am 31.1.31, daß er die Anregungen der Verbände unter Bezug auf sein Schreiben an die RAfAuA vom 13.1.31 für erledigt ansehe. Die Eingabe sei an den RIM weitergeleitet worden (R 43 I /2039 , Bl. 178–179). In dem Schreiben an die RAfAuA vom 13. 1. hatte das RArbMin. für das Rechnungsjahr 1930 150 000 RM zur Durchführung beruflicher Bildungsmaßnahmen für Arbeitslose bereitgestellt (RArbBl. 1931 I, S. 26). Zur weiteren Behandlung der Eingabe durch die RReg. s. Dok. Nr. 272, P. 1.

Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund

Leipart

Allgemeiner Freier Angestelltenbund

S. Aufhäuser

Zentralbildungsausschuß der

Katholischen Verbände Deutschlands

B. Marschall

[691] Reichsausschuß für sozialistische

Bildungsarbeit

Heinrich Schulz

Deutscher Gewerkschaftsbund

Bernh. Otte

Gewerkschaftsring Deutscher Arbeiter-,

Angestellten- und Beamtenverbände

Ernst Lemmer

Deutscher Evangelischer

Volksbildungsausschuß

D. August Hinderer

Reichsverband der Deutschen

Volkshochschulen

Dr. Franz Mockrauer

Reichsausschuß der Deutschen Jugendverbände

Maaß

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