2.238 (bru1p): Nr. 238 Besprechung des Reichspräsidenten mit Bergarbeitervertretern vom 6. Februar 1931

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[852] Nr. 238
Besprechung des Reichspräsidenten mit Bergarbeitervertretern vom 6. Februar 1931

R 43 I /2177 , Bl. 331–335 Durchschrift

Anwesend: v. Hindenburg; Stegerwald; Vorsitzender des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands, Husemann, Vorsitzender des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter, Imbusch, Vorsitzender der Hirsch-Dunkerschen Gewerkvereine, Brylla; [Protokoll]: StS Meissner.

Auf Aufforderung des Herrn Reichspräsidenten legte Herr Husemann folgendes dar:

Die allgemeine Wirtschaftskrisis hat auch den Bergbau erfaßt und die Pensionsversicherungen der Bergleute, die Reichsknappschaft, gefährdet. Die Zahl der beschäftigten Bergleute ist immer mehr zurückgegangen: Während die Reichsknappschaft 1924 730 000 Mitglieder, 1927 sogar 749 000 Mitglieder hatte, war die Mitgliederzahl am 1. Oktober 1930 auf 600 000 zurückgegangen; jetzt dürfte die Zahl noch tiefer liegen. Daraus geht hervor, daß 150 000 Bergarbeiter abgebaut worden sind und die Reichsknappschaft ebenso viele Beitragszahler weniger hat. Dazu kommen die Feierschichten für die beschäftigten Bergarbeiter (in der letzten Zeit über 29%) und die Lohnkürzungen um 6%. Aus all diesen Gründen sind die Einnahmen der Reichsknappschaft durch Beiträge erheblich weniger geworden. Auf der anderen Seite ist die Zahl der Invaliden und Hinterbliebenen beständig gestiegen. Während im Jahre 1924 5,9 Beitragszahler einen Invaliden zu unterhalten hatten, mußten im Jahre 1930 2,2 Beitragszahler einen Invaliden [unt]erhalten. Die Renten sind nicht zu hoch, wie vielfach behauptet wird; die Durchschnittsrente beträgt 63 M monatlich; bei 25 Dienstjahren 84 M, bei 35 Dienstjahren 95 M. Die Bergarbeiter werden früh invalid und scheiden in einem Alter, in dem andere noch voll arbeitsfähig sind, aus.

All diese Gründe haben dazu geführt, daß die Reichsknappschaft für das Jahr 1930 mit einem Defizit von 50 Millionen RM abgeschlossen hat und im Jahre 1931 voraussichtlich ein Defizit von 80–90 Millionen RM haben wird. Im vergangenen Jahre hat die Knappschaft sich durch Verpfändung von Papieren und Hilfe der besser gestellten Krankenkasse geholfen, auch brachte die Lex Brüning1 immerhin noch 10 Millionen Mark Einnahmen. Im Jahre 1931 ist mit Erträgnissen der Lex Brüning nicht mehr zu rechnen. Eine gewisse Kürzung der Renten ist bereits im Ausmaße von etwa 10% erfolgt. Weitere Kürzungen[853] erscheinen nicht angängig. Wollte man das Defizit durch Beitragserhöhungen decken, so müßte man die jetzigen Beiträge verdoppeln; wollte man den Ausgleich an Renten kürzen, müßte die Kürzung 40% umfassen. Beides ist nicht möglich. Die Reichsregierung hat sich in den Vorverhandlungen bereit erklärt, 40–50 Millionen Mark Zuschuß zur Reichsknappschaft durch den Etat zur Verfügung zu stellen; das würde das Defizit aber nur zur Hälfte decken. Wir bitten daher als Vertreter der deutschen Bergleute, der Herr Reichspräsident wolle sich dieser Not und Sorge der Bergarbeiter persönlich annehmen und auf die Reichsregierung und erforderlichenfalls auch auf die Parteiführer dahin einwirken, daß eine größere Summe bewilligt wird. Mit der Zeit wird der Bergbau wieder selbst die Knappschaft tragen können, aber gegenwärtig braucht die Knappschaft eine besondere Reichshilfe.

1

Vgl. Dok. Nr. 148, Anm. 14.

Die Herren Imbusch und Brylla schließen sich den Ausführungen des Herrn Husemann an und fügen hinzu, daß die schlechte Lage der Knappschaft eine Kriegsfolge sei; es sei daher nur ein Gebot der Gerechtigkeit, wenn das deutsche Volk in seiner Gesamtheit in dieser Notlage Zuschußleistungen zur Knappschaft trage.

Herr Reichsarbeitsminister Dr. Stegerwald bestätigt, daß die Lage der Knappschaft ernst ist und die Knappschaft aus eigenen Mitteln sich nicht helfen kann. Die Reichsregierung habe sich daher bereit erklärt, helfend einzugreifen, und wird alles tun, was finanziell möglich ist. Die Frage ist etatsmäßig schwierig zu lösen. Das Plafondgesetz2 läßt eine Erhöhung des Etats in den nächsten Jahren nicht zu. Man muß daher das, was man der Knappschaft geben will, an anderen Etats streichen. Das macht eine gewisse Schwierigkeit. Trotzdem wollen wir mit etwa 40 Millionen Mark helfen. Es muß dann daneben noch nach anderen Möglichkeiten gesucht werden, um das Defizit zu decken. Was die Reichsregierung im Rahmen des Etats leisten kann, wird geschehen. Allerdings ist am Etat nicht viel zu sparen, weil der größte Teil der Ausgaben zwangsläufig ist.

2

Gemeint ist die durch die NotVO vom 1.12.30, 2. Teil, Kap. I festgelegte Ausgabenbegrenzung der öffentlichen Haushalte für die Rechnungsjahre 1932 und 1933 (RGBl. I, S. 522 ).

Der Herr Reichspräsident Meinen herzlichen Mitgefühls können Sie gewiß sein, und ich bin gern bereit, meinen Einfluß dafür einzusetzen, daß hier geholfen und diese schweren Sorgen der Alters- und Hinterbliebenenversorgung von den Bergleuten genommen wird. Was im einzelnen geschehen kann, vermag ich nicht zu übersehen, da ich zu wenig Fachmann auf dem Gebiete des Finanzwesens bin. Hier müßten Sie uns mit Ihrem Rat behilflich sein und Vorschläge machen.

Herr Husemann: Ein gangbarer Weg zur Hilfe sei nach seiner Meinung die Umlegung des durch den Reichszuschuß nicht gedeckten Defizits auf die Produkte des Bergbaues. Das könne durchgeführt werden, ohne daß es zu einer Kohlenpreiserhöhung kommen müsse.

Herr Imbusch hält ebenfalls diese Lösung durchführbar ohne Erhöhung der Kohlen- usw. Preise. Die Syndikate seien wohl in der Lage, diese Umlage zu[854] übernehmen und zu tragen; ihr waren ja auch die Vorteile der Rationalisierung, insbesondere die Ersparnisse an Soziallasten zugute gekommen.

Herr Reichsarbeitsminister Stegerwald erklärt diesen Weg mindestens für das Jahr 1931 für nicht tragbar, er würde doch wohl zu einer Verteuerung der Kohlen führen und damit den deutschen Kohlenabsatz im Auslande beeinträchtigen; die englische Kohlenproduktion würde uns von den Märkten dann verdrängen, was zu einem noch weiteren Rückgang unserer Produktion führen müßte. Erst später, wenn ein europäisches Kohlenabkommen abgeschlossen ist, wie er es angeregt habe und betreibe, könne man über diese Frage reden.

Staatssekretär Dr. Meissner schlägt vor, daß auf der Grundlage dieser Besprechung der Herr Reichspräsident den Herrn Reichskanzler um eine weitere Behandlung der hier besprochenen Fragen in einer Kabinettssitzung bitte.

Der Herr Reichspräsident stimmt dem zu; er will bei diesem Ersuchen zum Ausdruck bringen, daß er den Sorgen und Wünschen der deutschen Bergleute sein wärmstes Interesse entgegenbringe und nach besten Kräften, so viel in seiner Macht liege, helfend eingreifen werde3.

3

Zur Reform der Knappschaftsversicherung vgl. Dok. Nr. 248, P. 3 und Dok. Nr. 289.

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