1.112.3 (bru2p): a) Rheinische Landesbank.

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a) Rheinische Landesbank.

Vor Fortsetzung der Erörterung der in der Ministerbesprechung vom 4. Juli beratenen Fälle Borsig und Mechernich4 teilte der Reichskanzler mit, daß ein weiterer Fall, und zwar der Rheinischen Landesbank, eingetreten sei, der ebenfalls ein amtliches Eingreifen erfordere. Das Objekt übertreffe den Fall „Nordwolle“ noch an Umfang. Befürchtungen dürften aber aus dem Kabinett unter keinen Umständen weitergelangen. Es werde gerade in diesem Fall besonders darauf ankommen, in den nächsten 48 Stunden Ruhe zu bewahren, um eine Panik zu verhüten, weil dann die Schwierigkeiten sicherlich gemeistert werden könnten. Es handele sich im Falle der Rheinischen Landesbank auch nicht um Verluste wie bei „Nordwolle“, sondern nur um eine Liquiditätsfrage.

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S. Dok. Nr. 360.

Reichsbankpräsident Dr. LutherLuther bestätigte diese Ansicht. Der Status der Landesbank sei ausgeglichen, soweit zu übersehen sei. Die Illiquidität sei allerdings sehr stark. Die Schuldner der Landesbank seien nämlich die rheinischen Kommunen, die meist überschuldet seien und deswegen ihre Verbindlichkeiten[1296] nicht abdecken könnten. Es handele sich um Hunderte von Millionen. Die erforderlichen Maßnahmen überstiegen die Leistungsfähigkeit der Reichsbank. Deswegen habe er auf eine Beteiligung der Preuß. Regierung Wert gelegt. Die Reichsbank habe bereits beim letzten Ultimo durch einen Ultimokredit geholfen, der sich aber nachträglich als „Liquiditätskredit“ herausgestellt habe5.

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Die Landesbank der Rheinprovinz war 1888 zur Begebung von Bodenkrediten und langfristigen Kommunaldarlehen gegründet worden. Im Juni 1931 war die Landesbank wegen der Forderungen von Großgläubigern in eine Liquiditätskrise geraten; die Rbk hatte ihr einen Kredit in Höhe von 17 Mio RM gewährt (Aufzeichnung vom 25.6.31, Nachl. Luther Nr. 336). Die Rbk hatte sich in einer Besprechung zwischen RbkPräs. Luther und dem PrFM Höpker Aschoff am 27. 6. bereiterklärt, der Landesbank einen Kredit für die Deckung des Ultimobedarfs unter der Bedingung einzuräumen, daß keine Darlehen irgendwelcher Art an Gemeinden oder Gemeindeverbände gewährt würden (Vermerk des RbkVPräs. Dreyse vom 27.6.31, Nachl. Luther 336). In der Rbk-Direktoriumssitzung hatte Luther den Standpunkt vertreten, daß die Rbk nur zugunsten der Sparkassen eingreifen könne, während die Stützung der Landesbank die Kräfte der Rbk übersteige. Trotzdem stellte die Rbk über die Ultimokredite hinaus, die nicht zurückgezahlt werden sollten, weitere 20 Mio RM zur Verfügung (Tagebucheintragung Luthers vom 4.7.31, Nachl. Luther Nr. 365, Bl. 75).

Es werde versucht werden, durch eine Addition von Maßnahmen die Schwierigkeiten zu beheben, und zwar auch unter Zuziehung privater Kräfte.

Der Reichskanzler erklärte, daß dieser Fall in einer Chefbesprechung in engerem Rahmen am Nachmittag um 5 Uhr weiter erörtert werden solle6. Er stellte sodann

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S. Dok. Nr. 365.

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