1.134.1 (bru2p): Finanzfragen.

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Finanzfragen.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung und teilte mit, daß nunmehr auch bei der Dresdner Bank Schwierigkeiten entstanden seien1. Im Gegensatz zu der Danatbank, deren Status als passiv angesehen werden müsse, sei die Dresdner Bank jedoch nur illiquide.

1

Vgl. Dok. Nr. 385.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen berichtete sodann über die am Dienstag, dem 14. Juli, nachmittags 6 Uhr im Reichsfinanzministerium mit den Vertretern der Großbanken stattgehabte Besprechung. Er führte aus, daß zunächst die Frage behandelt worden sei, wieweit Überweisungen stattfinden sollten. Die meisten Vertreter der Banken hätten sich gegen die Wiederaufnahme von Überweisungen ausgesprochen, weil sie befürchteten, eine nicht mehr sichere Bank2 als Schuldnerin zu bekommen.

2

Handschriftlich in das Protokoll hineinkorrigiert, anstelle der ursprünglichen Formulierung „die Danatbank“.

Einig seien sich die Banken darüber gewesen, daß ein Moratorium für ihre Zahlungen ins Ausland eintreten müsse. Auch seien gegen die Einrichtung einer Devisenstelle keine wesentlichen Einwände erhoben worden.

Nach seiner Auffassung sei es am wichtigsten, daß am Donnerstag, dem 16. Juli, von den Banken die Löhne und Gehälter ausgezahlt werden. Nach ihren Angaben brauchten die Deutsche Bank und Diskonto-Gesellschaft, die Dresdner Bank, die Kommerz- und Privatbank und die Berliner Handelsgesellschaft am 16. Juli für ihre Zentralen und sämtliche Filialen im Reich insgesamt 250 Millionen RM an Löhnen und Gehältern, die Preußenkasse brauche hierfür einen Betrag von rd. 75 Millionen RM, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband einen Betrag von rd. 100 Millionen RM. Zusammen ergebe sich also ein Betrag von 425 Millionen RM, der jedoch wahrscheinlich viel zu hoch gegriffen[1360] sei. Zusammengefaßt müßten folgende Punkte schleunigst geregelt werden:

a)

die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs am 16. Juli,

b)

besondere Bestimmungen für die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs bei den Sparkassen,

c)

die Frage eines Moratoriums für die Zahlungen der Banken an das Ausland,

d)

die Frage einer staatlichen Kontrolle der Banken,

e)

die Frage einer Devisenverordnung.

Der Reichsbankpräsident führte aus, daß nach seiner Auffassung zunächst die Reichsbank sich mit diesen Fragen beschäftigen müsse. Das Reichsbank-Direktorium werde morgen, den 15. Juli, 10 Uhr vormittags zusammentreten und die entscheidenden Vorbereitungen treffen. Er hoffe, daß das Direktorium um 12 Uhr fertig sein werde.

Das Reichskabinett beschloß, die Entscheidung über die sofort zu ergreifenden finanziellen Maßnahmen hinsichtlich der Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs am 16. Juli usw. dem Wirtschaftsausschuß des Reichskabinetts zu überlassen. Der Wirtschaftsausschuß wird sofort nach erfolgter Stellungnahme des Reichsbankdirektoriums zusammentreten, um sodann die notwendigen Beschlüsse zu fassen3. Die erforderlichen Verordnungsentwürfe sollen von den in Betracht kommenden Ressorts sobald als möglich vorbereitet werden.

3

S. Dok. Nr. 387.

Der Preußische Finanzminister wies auf die besonders schwierige Lage der Sparkassen und der Gemeinden hin.

Ministerialrat Dr. BergerBerger (RFMin.) führte aus, daß am 15. Juli ein Betrag von 43 Millionen RM an die BIZ überwiesen werden müsse, weil Frankreich auf seinen Anteil an der ungeschützten Annuität noch nicht verzichtet habe. Allerdings solle dieser Betrag sofort von der BIZ an die Reichsbahn überwiesen werden, und zwar gegen eine provisorische Quittung der Reichsbahn, die in Bonds der Reichsbahn umgetauscht werden solle. Hiermit hätten sich die Franzosen einverstanden erklärt. Wenn nun dieser Betrag an die BIZ gezahlt werde, so liege in der Zahlung eine Anerkennung der Zahlungspflicht. Insofern sei es bedenklich, die Zahlung zu leisten.

Staatssekretär Dr. SchäfferSchäffer machte den Vorschlag, das Geld sofort der Reichsbahn zu überweisen und durch die Reichsbank der BIZ mitzuteilen, daß von einer Überweisung des Betrages von 43 Millionen RM an die BIZ deshalb Abstand genommen worden sei, weil die Reichsbank eine Transferierung in Devisen nicht vornehmen könne.

Das Reichskabinett beschloß, den für Frankreich bestimmten Betrag von 43 Millionen RM der ungeschützten Annuität sogleich an die Reichsbahn abzuführen und den Vorbehalt zu machen, daß die weitere formelle Seite der Angelegenheit so erledigt werden solle, wie es die Londoner Konferenz beschließen werde4.

4

Die Brit. Reg. hatte am 10.7.31 für den 17. 7. in London zu einer internationalen Sachverständigenkonferenz über den Hooverplan eingeladen (WTB Nr. 1452 vom 10.7.31, R 43 I /314 , Bl. 7).

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