1.153.1 (bru2p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Mitteilungen des Stellvertreters des Reichskanzlers und Reichsministers der Finanzen.

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1. Außerhalb der Tagesordnung: Mitteilungen des Stellvertreters des Reichskanzlers und Reichsministers der Finanzen.

In Abwesenheit des Reichskanzlers eröffnete und leitete der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen die Sitzung. Er teilte mit, daß der Ältestenrat den Antrag auf Einberufung des Reichstags abgelehnt habe1.

1

Bereits am 17. 7. hatte der Ältestenrat des RT zwei Anträge der KPD und der NSDAP auf Einberufung des RT zum 21. 7. abgelehnt. Mitbestimmend für die Entscheidung des Ältestenrats war ein Schreiben des RK an den RT-Präs. gewesen, in dem Brüning „aus vaterländischem Interesse die dringende Bitte“ ausgesprochen hatte, wegen der „gegenwärtigen schweren Lage unseres Volkes“ den RT nicht zusammentreten zu lassen (Entw. des Schreibens von Hagenow mit Korrekturen Pünders und Abschrift in R 43 I /1009 , Bl. 280–281; s. auch Schultheß 1931, S. 160). Am 23. 7. lehnte der Ältestenrat des RT erneut gegen die Stimmen der DNVP, NSDAP, KPD und der Landvolkpartei die Einberufung des RT ab (DAZ Nr. 331–332 vom 24.7.31; Schultheß 1931, S. 161).

Sodann berichtete er kurz über das Ergebnis der Londoner Verhandlungen und betonte als Hauptergebnis die Verlängerung des Rediskontkredits um drei Monate2.

2

MinR Feßler teilte der Rkei telefonisch aus London als Ergebnis der Konferenz mit, „daß neue Kredite von den Regierungen nicht empfohlen werden, daß aber auf die Wirtschaftsgarantie für die Golddiskontbank [vgl. RGBl. 1931 I, S. 351 ] als gesunde Grundlage normalen Kredits hingewiesen wird. Das mit der Prüfung künftigen Kreditbedarfs Deutschlands und den Möglichkeiten einer langfristigen Anleihe betraute Komitee soll von der BIZ bestellt werden. Ein Versuch, sie auszuschalten, führte nicht zum Ziel. Dagegen gelang es einzufügen, daß die Mitglieder des Komitees von den Präsidenten der Zentralnotenbanken bestellt werden. Daneben wird die Reichsregierung 3 unabhängige Sachverständige von sich aus einberufen“ (Ungezeichnete, undatierte Durchschrift einen Vermerks in R 43 I /319 , Bl. 241–242; Zitat Bl. 241). Die RReg. benannte Sprague und Marcus Wallenberg als ausländische Sachverständige (Tagebuch Hans Schäffer, Eintragung vom 25.7.31, IfZ, ED 93, Bd. 12, Bl. 438). Zu den Ergebnissen der Pariser und Londoner Konferenzen s. Dok. Nr. 408, P. 2.

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