1.153.4 (bru2p): 4. Sanierungsmaßnahmen.

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4. Sanierungsmaßnahmen.

a) Norddeutscher Lloyd.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen führte aus, daß der Norddeutsche Lloyd insofern in Schwierigkeiten geraten sei, als er bei der Schröder-Bank einen Betrag von 12 Millionen RM habe6, über den er nunmehr nicht verfügen könne. Da der Lloyd jedoch in absehbarer Zeit Guthaben aus beschlagnahmtem deutschen Eigentum in Amerika freibekomme,[1415] sei für das Reich nach seiner Auffassung keine Gefahr vorhanden, wenn es dem Lloyd helfe.

6

Laut Geschäftsbericht des Norddt. Lloyd für das Jahr 1931 hatte die Reederei bei der Schröder Bank ein Guthaben von ca. 5,5 Mio RM besessen, von dem 1,25 Mio RM als Verlust abgeschrieben werden mußten (R 2 /15954 , Bl. 57).

Er, der Reichsminister der Finanzen, sei gern bereit, die Verantwortung für eine Hilfeleistung des Reichs zu übernehmen.

Der Reichsverkehrsminister stimmte den Ausführungen des Reichsministers der Finanzen zu.

Das Reichskabinett erteilte dem Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen Vollmacht, die dem Norddeutschen Lloyd erwachsenen, augenblicklichen finanziellen Schwierigkeiten in Ordnung zu bringen7.

7

Nicht ermittelt.

b) Orientbank.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen erklärte sich bereit, einen Betrag von 15 Millionen Reichsmark Schatzanweisungen zur Verfügung zu stellen, damit die Ägyptische Nationalbank diese lombardiere und damit der Orientbank aus ihren Schwierigkeiten helfe.

Ministerialdirektor Dr. RitterRitter wird in diesem Sinne unverzüglich mit dem Ägyptischen Gesandten in Berlin Fühlung nehmen8.

8

Das dt. Generalkonsulat Alexandria berichtete im Telegramm Nr. 46 vom 24.7.31, daß die Ägyptische Nationalbank die Lombardierung der Reichsschatzanweisungen ablehne (R 43 I /646 , Bl. 190–191). Vgl. auch Dok. Nr. 408. Die Dt. Orientbank wurde Ende August 1931 als Filialunternehmen der Dresdner Bank wiedereröffnet. Hierfür wurden der Dresdner Bank 7,5 Mio RM Reichsschatzwechsel zur Verfügung gestellt. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel wurden von einem Konsortium aufgebracht, dem die dt. Großbanken angehörten. Die Rbk stellte die zur Wiedereröffnung der Filialen notwendigen Devisen zur Verfügung (Abschrift eines Telegramms des MinDir. Ritter an die Dt. Gesandtschaft Kairo o. D., Pol. Arch. des AA, Büro RM, Akten betr. Finanzkrise, Kreditaktion, Bd. 2).

c) Rheinische Landesbank.

Staatsfinanzrat WeltzienWeltzien legte den Status der Rheinischen Landesbank dar9. Er kam zu dem Ergebnis, daß eine Notverordnung ähnlich der für die Danat-Bank erlassenen Notverordnung erforderlich sei, wenn nicht sofort ein Betrag von 50–60 Millionen Reichsmark der Rheinischen Landesbank zur Verfügung gestellt werden könne.

9

Zu den bisherigen Beratungen über die Rheinische Landesbank s. Dok. Nr. 364, P. 2a, Dok. Nr. 365, und Dok. Nr. 369. Zum Status der Landesbank s. Dok. Nr. 414, Anm. 10. In einem Vermerk für Vizekanzler Dietrich und RbkPräs. Luther vom 22.7.31 hatte StS Pünder darauf hingewiesen, daß der PrIM in vollem Einvernehmen mit der Leitung der Dt. Girozentrale und mit Landeshauptmann Horion ein sofortiges Eingreifen für unbedingt notwendig halte. Andernfalls würden noch in der laufenden Woche die Provinzialverwaltung, die Landesversicherungsanstalt, die Provinzial-Feuerversicherungsanstalt, die Unfallberufsgenossenschaften der Rheinprovinz und zahlreiche rheinische Wohlfahrtsinstitute ihre Zahlungen einstellen. Ein Wechsel von 1,5 Mio RM durch das Bankhaus Mendelssohn gegen die Rheinische Landesbank sei bereits zu Protest gegangen. Wie Pünder von StaatsfinanzR Weltzien gehört habe, schwebe einigen Stellen der Erlaß einer NotVO vor, wodurch gewisse Bestimmungen in der Konkursordnung und andere gesetzliche Vorschriften vorübergehend außer Kraft gesetzt werden sollten. Pünder habe gegenüber Weltzien erklärt, er halte den Erlaß einer NotVO für ausgeschlossen. Pünder hatte in diesem Vermerk eine Kabinettssitzung empfohlen, in der über weitere Hilfsmaßnahmen zugunsten der Rheinischen Landesbank beraten werden sollte (R 43 I /651 , Bl. 11–12).

Ministerialrat AbramowitzAbramowitz führte aus, daß der Erlaß einer Notverordnung ähnlich der Notverordnung für die Danat-Bank nach seiner Auffassung nicht[1416] zweckmäßig sei. Nach seiner Ansicht müsse man versuchen, mit den Gläubigern der Rheinischen Landesbank zu einem Arrangement zu kommen. Für dieses Arrangement ständen bei der Rheinischen Landesbank Goldpfandbriefe in Höhe von 100 Millionen RM zur Verfügung, ferner RWE-Aktien in Höhe von 40 Millionen Reichsmark, die vielleicht für 25 Millionen RM lombardiert werden könnten10. Dringend erwünscht sei es ferner, daß Reich und Preußen je 10 Millionen RM gäben.

10

Zur Frage des Verkaufs der RWE-Aktien s. Dok. Nr. 369, Anm. 2.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen schlug vor, daß die Frage der Sanierung der Rheinischen Landesbank zunächst in Ressortbesprechungen unter Vorsitz eines Vertreters des Reichswirtschaftsministeriums weiter geklärt werden solle. An den Ressortbesprechungen sollen ferner teilnehmen je ein Vertreter der Reichsbank, des Reichsfinanzministeriums, des Reichsarbeitsministeriums, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, des Preußischen Ministeriums des Innern und des Preußischen Finanzministeriums11.

11

Material über die Ergebnisse der Referentenbesprechungen ist in den Akten der Rkei nicht vorhanden. Zur weiteren Behandlung dieses Problems s. Dok. Nr. 414, P. 2.

Das Reichskabinett stimmte diesem Vorschlage zu.

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