1.156.1 (bru2p): 1. Verordnung des Reichspräsidenten über die Abwicklung von Börsengeschäften.

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1. Verordnung des Reichspräsidenten über die Abwicklung von Börsengeschäften.

Nach Vortrag des Staatssekretärs Dr. Trendelenburg und des Ministerialdirektors Ernst vom Preußischen Handelsministerium erklärte sich das Reichskabinett mit der Vorlage über eine Verordnung des Reichspräsidenten über die Abwicklung von Börsengeschäften vom 25.7.1931 und der gleichfalls vorgelegten Verordnung zur Durchführung dieser Verordnung einverstanden1.

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Die Entwürfe der NotVO, durch welche die RReg. ermächtigt wurde, die Abwicklung von Börsengeschäften zu regeln, und die DurchführungsVO zur NotVO befinden sich in R 43 I /1450 , S. 545–551. Text der NotVO sowie der DurchführungsVO in RGBl. 1931 I, S. 395 .

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